Region: Hessen
Tierschutz

Keine Zuschaustellung lebender Igel auf Volksfesten

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Landtag
645 Unterstützende 68 in Hessen

Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.

645 Unterstützende 68 in Hessen

Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.

  1. Gestartet 2016
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Gescheitert

29.01.2016, 14:52

Begründung korrigiert
Neue Begründung: Der v.a. nachtaktive) Igel wird in eine aus seiner Sicht nicht adaptationsfähige Umwelt versetzt, sowohl, was die optischen Reize eines Festzuges als auch dessen akustische Wirkungen ("Tsching-Rassa-Bum") angeht, wenn idR jugendliche Igel-Träger das Tier im Festzug mitführen.
Es entspricht dem Wesen eines Igels, sich zum eigenen Schutze im aus seiner subjektiven Sicht entstehenden Gefahrenfalle aufzurollen. Es widerspricht somit dem Wesen eines Igels, mit Gewalt an diesem natürlichen Verhalten gehindert zu werden. Auch ist es seitens der Festzugveranstalter pädagogisch unverantwortlich, Kindern diese Nötigung des Igels zu gestatten und bei ihnen den Eindruck zu erwecken, dies sei mit der natürlichen Art der Species Igel vereinbar.
Daß in der Historie ein Igel etwa vor 700 Jahren einem Menschen (Graf Heinrich von Waldeck) das Leben gerettet hat, ist zweifellos feierns- respektive festzugwürdig und insoweit richtet sich das Petitum nicht gegen das Igel-Fest als solches. Es gibt jedoch keinen Grund, diesem menschenrettenden Ereignis dadurch gerecht zu werden, daß man einen Igel deswegen arten- und tierschutzwidrig behandelt.
Weitere Details siehe Begründung zur Petition 2006_19 an den Hessischen Landtag - www.igsz.eu/Pet/PetitionOnline-2006_19.pdf
Weitere Details siehe


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