Kommunal- und Verwaltungsreform

Indiener niet openbaar
Petitie is gericht aan
Petitionsausschuss des Rheinland-Pfälzischen Landtages

1.045 handtekeningen

De petitie is afgesloten

1.045 handtekeningen

De petitie is afgesloten

  1. Begonnen 2012
  2. Handtekeningeninzameling voltooid
  3. Ingediend
  4. Dialoog
  5. Beëindigd

Dit is een online petitie des Rheinland-Pfälzischen Landtages .

doorsturen

12-11-2018 11:11

Der Petent, Mitglied der Bürgeriniative „Pro Kastellaun“, begehrte mit seiner Eingabe eine Ein-
gliederung der Gemeinden Lahr, Mörsdorf und Zilshausen in die Verbandsgemeinde Kastellaun
im Rhein-Hunsrück-Kreis.

Zunächst sollten die drei Ortsgemeinden entsprechend des Beschlusses des Verbandsgemein-
derats Treis-Karden vom 19. Dezember 2011 im Rahmen der Kommunal- und Verwaltungsre-
form und innerhalb der sog. Freiwilligkeitsphase der Verbandsgemeinde Cochem, Landkreis
Cochem-Zell, zugeordnet werden. Da eine einvernehmliche Lösung zunächst nicht möglich
erschien, wurde die Eingabe dem Petitionsausschuss zur abschließenden Beratung und Ent-
scheidung vorgelegt. Der Petitionsausschuss hatte in seiner Sitzung am 22.01.2013 die Über-
weisung an den Innenausschuss beschlossen. Der Innenausschuss hatte den Gegenstand in
seiner Sitzung am 14.03.2013 beraten. Im Ergebnis wurde vor dem Hintergrund geführter Ge-
spräche ein entsprechender Gesetzesentwurf mit dem Ziel einer Dreiteilung der Verbandsge-
meinde Treis-Karden erarbeitet.

Mit dem vom Landtag Rheinland-Pfalz beschlossenen Landesgesetz über die Gebietsände-
rung der Verbandsgemeinde Treis-Karden vom 22. November 2013 wurde dem Anliegen des
Petenten Rechnung getragen.

Die Eingabe wurde als öffentliche Petition behandelt; die Mitzeichnungsfrist endete am 07. Mai
2012. Die Petition hatte 1.045 Mitzeichnungen. Darüber hinaus hatte der Petent Unterschriften-
listen mit insgesamt 1.752 Unterschriften eingereicht.

Der Petitionsausschuss des Landtags Rheinland-Pfalz hat in seiner nicht-öffentlichen Sitzung
am 28.01.2014 beschlossen, die Eingabe einvernehmlich zu erledigen.

Begründung (PDF)


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