26.07.2015, 20:20
Aktualisierung der Daten
Neue Begründung: Seit 2008 ist der Kosovo von Serbien getrennt - neben Deutschland haben inzwischen mehr als 80 100 Staaten die Unabhängigkeit anerkannt. Wer in Deutschland eingebürgert werden will, muss eine Reihe von Voraussetzungen erfüllen. Als letzten Schritt zur Einbürgerung müssen die Antragssteller ihre bisherige(n) Staatsangehörigkeit(en) aufgeben. Das gilt für Kosovaren ebenso wie für alle anderen Bevölkerungsgruppen in Deutschland. Doch man ist nur in Bayern und Sachsen der Auffassung, dass Kosovaren gleichzeitig auch Serben sind, also neben der kosovarischen auch die serbische Staatsangehörigkeit besitzen.