23.04.2026, 09:17
Änderung der geplanten Gebühren durch das Justizministerium. Ergänzende Begründung.
Neuer Petitionstext:
Das Bayerische Staatsministerium der Justiz unter Leitung von Staatsminister Georg Eisenreich (CSU) plant, künftig für die Wiederholung des Ersten Juristischen Staatsexamens zur Notenverbesserung eine Gebühr von 350 € (ursprünglich 500 €€) und für die Wiederholung des Zweiten Juristischen Staatsexamens zur Notenverbesserung eine Gebühr von 650 € (ursprünglich 750 €€) zu erheben. Wir fordern die Bayerische Staatsregierung auf, die Wiederholung des Ersten und Zweiten Juristischen Staatsexamens zur Notenverbesserung weiterhin kostenfrei anzubieten.
Neue Begründung:
Begründung:des DieBayerischen juristische Ausbildung sollte nicht (noch) teurer werden.Landesstudierendenrats:https://baystura.de/2026/04/23/pressemitteilung-baystura-pay-to-win-im-studium-warum-gebuehren-fuer-verbesserungsversuche-im-jurastudium-ungerecht-sind/
Quellen:BayerischesQuellen:Bayerisches Staatsministerium der Justiz, Landesjustizprüfungsamt, Prielmayerstraße 7, 80335 MünchenMünchen: www.justiz.bayern.de/landesjustizpruefungsamt/
Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 246 (208 in Bayern)