Änderung der geplanten Gebühren durch das Justizministerium. Ergänzende Begründung.
Neuer Petitionstext:
Das Bayerische Staatsministerium der Justiz unter Leitung von Staatsminister Georg Eisenreich (CSU) plant, künftig für die Wiederholung des Ersten Juristischen Staatsexamens zur Notenverbesserung eine Gebühr von 350 € (ursprünglich 500 €€) und für die Wiederholung des Zweiten Juristischen Staatsexamens zur Notenverbesserung eine Gebühr von 650 € (ursprünglich 750 €€) zu erheben. Wir fordern die Bayerische Staatsregierung auf, die Wiederholung des Ersten und Zweiten Juristischen Staatsexamens zur Notenverbesserung weiterhin kostenfrei anzubieten.
Neue Begründung:
Begründung:des DieBayerischen juristische Ausbildung sollte nicht (noch) teurer werden.Landesstudierendenrats:https://baystura.de/2026/04/23/pressemitteilung-baystura-pay-to-win-im-studium-warum-gebuehren-fuer-verbesserungsversuche-im-jurastudium-ungerecht-sind/
Hinsichtlich der Einführung der Gebühren für die Verbesserungsversuche in den Juristischen Staatsexamina in Bayern, gibt es folgende neue Entwicklungen:
Die geplanten Gebühren für den Verbesserungsversuch wurden auf 350 € im Ersten und 650 € im Zweiten Staatsexamen angepasst.
Aus Sicht des Bayerischen Landesstudierendenrats (BayStuRa), der gesetzlichen Interessenvertretung der Studierenden in Bayern, sind diese Beträge nicht tragbar – der Verbesserungsversuch muss weiterhin kostenfrei bleiben. Gebühren widersprechen dem Sinn und Zweck des Freiversuchs und schaffen ein „Pay-to-win“-System, in dem finanzielle Mittel über bessere Chancen entscheiden. Der BayStuRa kritisiert die geplanten Kosten ausdrücklich und hat sich deshalb unserer Petition angeschlossen. Die vollständige Pressemitteilung des BayStuRa findet Ihr anbei.
die Petition wurde gemäß unserer Nutzungsbedingungen überarbeitet. Die temporäre Sperrung wurde wieder aufgehoben und die Petition kann nun weiter unterzeichnet werden.