Kraftfahrzeugtechnik - Einführung einer Start-Stopp-Automatik ab 2016

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Deutschen Bundestag
84 Unterstützende 84 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

84 Unterstützende 84 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

  1. Gestartet 2014
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

18.11.2015, 16:06

Pet 1-18-12-9202-009836

Kraftfahrzeugtechnik
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 02.07.2015 abschließend beraten und
beschlossen:

Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte. Begründung

Mit der Petition wird gefordert, dass neue Kraftfahrzeuge ab 2016 mit einer Start-
Stopp-Automatik augerüstet und bereits zugelassene bis 2016 nachgerüstet werden
müssen.
Zu der auf der Internetseite des Deutschen Bundestages veröffentlichten Eingabe
liegen dem Petitionsausschuss 84 Mitzeichnungen und 65 Diskussionsbeiträge vor.
Es wird um Verständnis gebeten, dass nicht auf alle der vorgetragenen Aspekte im
Einzelnen eingegangen werden kann.
Zur Begründung des Anliegens wird im Wesentlichen ausgeführt, dass eine
allgemein eingeführte Start-Stopp-Automatik ökologische und ökonomische Vorteile
habe. Lediglich Oldtimer und Krafträder mit kleinvolumigen Motoren sollten von der
Vorschrift ausgenommen werden. Insbesondere in Ballungszentren und bei Staus
auf Autobahnen könne durch die Automatik eine gewaltige Menge an Kraftstoff
eingespart und der Schadstoffausstoß signifikant reduziert werden. Die Kosten einer
solchen Automatik lägen bei einer Großserienfertigung weit unter 100 Euro.
Verglichen mit anderen Maßnahmen zur Energieeinsparung und
Schadstoffreduzierung seien diese Kosten vernachlässigbar und für jeden
Kraftfahrzeughalter erschwinglich. Die Idee einer solchen Automatik sei nicht neu,
vorwiegend Pkw-Modelle der gehobenen Klassen würden bereits damit ausgestattet.
Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten zu dem Vorbringen und zur Vermeidung von
Wiederholungen wird auf die eingereichten Unterlagen verwiesen.
Der Petitionsausschuss hat der Bundesregierung Gelegenheit gegeben, ihre Ansicht
zu der Eingabe darzulegen. Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung lässt sich

unter Einbeziehung der seitens der Bundesregierung angeführten Aspekte wie folgt
zusammenfassen:
Der Petitionsausschuss befürwortet grundsätzlich Möglichkeiten, die helfen, die
Abgas- und Geräuschemissionen sowie den Kraftstoffverbrauch von Kraftfahrzeugen
zu reduzieren. Auch der Einsatz einer Start-Stopp-Automatik kann hier u. U. einen
Beitrag liefern. Der Ausschuss begrüßt deshalb, dass die Fahrzeughersteller in
zunehmendem Maße solche Vorrichtungen in Neufahrzeugen einsetzen.
Die mit der Petition vorgeschlagenen Maßnahmen sind jedoch aus (EU)-rechtlichen,
sowie bei älteren Fahrzeugen aus technischen Gründen nicht umsetzbar bzw.
sinnvoll:
Bei neuen Fahrzeugen sind alle festgelegten Vorschriften, die die Hersteller im
Rahmen des Typgenehmigungsverfahrens für ein Kraftfahrzeug zu beachten haben,
EU-weit verbindlich geregelte Richtlinien oder Verordnungen. Ein einzelner
Mitgliedstaat kann für die Kfz-Typgenehmigung in der EU nicht eigene technische
Anforderungen festlegen. Der geforderte Beschluss des Bundestages ist daher so
nicht möglich.
Auch ist zu beachten, dass europäische Regelungen im Kfz-Bereich grundsätzlich
Wirkungen vorschreiben. Mit welchen konkreten technischen Lösungen die Hersteller
vorgehen, wird nicht festgelegt. Das folgende Beispiel soll verdeutlichen, was
gemeint ist: Es gibt in Deutschland z. B. keine so genannte Katalysatorpflicht für
Kraftfahrzeuge. Nur Grenzwerte werden vorgegeben. Mit welchen Technologien
vorgeschriebene Grenzwerte, hier die Abgasgrenzwerte, im Rahmen der Typprüfung
eingehalten werden, ist dem Hersteller selbst überlassen. Umweltrelevante Ziele
werden also durch „Wirkvorschriften", nicht aber durch „Bauteilvorschriften" erreicht.
Dies wird so gehandhabt, um technische Innovationen nicht zu behindern.
Eine verpflichtende Nachrüstung aller bereits im Verkehr befindlichen Kraftfahrzeuge
ist nicht möglich. Die Zulassung eines typgenehmigten und bereits in einem Land der
EU zugelassenen Kraftfahrzeuges kann nicht von einer Nachrüstung abhängig
gemacht werden. Dies wäre ein Verstoß gegen gültiges EU-Recht.
Zudem ist die technische Umsetzung im Zusammenhang mit Start-Stopp-Automatik
bei alten Fahrzeugen nicht so einfach, wie man zunächst annehmen könnte. Die
Fahrzeuge würden neue verstärkte Anlasser und Lichtmaschinen, sowie größere
Starterbatterien benötigen, da die Zahl der Startvorgänge sich vervielfachen würde.
Auch würde u. U. eine zusätzliche zweite Batterie als „Stützbatterie" erforderlich, die

u. a. die Lichtanlage des Fahrzeugs betreibt. Ansonsten würde bei jedem
Startvorgang durch Spannungseinbrüche das Licht schwächer und dann wieder
stärker werden. Auch muss sichergestellt sein, dass der Motor nur bei der richtigen
Konstellation von Kupplung, Gang und Betriebszustand abgestellt bzw. gestartet
wird. All dies macht eine Nachrüstung älterer Fahrzeuge vor allem im Bereich der
Elektrik zu einer technisch sehr komplexen und teuren Maßnahme und führt auch zu
einem höheren Fahrzeuggewicht. Hinzu kommt, dass gerade bei älteren Fahrzeugen
die Abgasnachbehandlung in der allerersten Zeit nach einem Startvorgang nicht
optimal arbeitet und hier u. U. unerwünschte Effekte auftreten können. Aus Sicht des
Ausschusses sind aus den vorstehenden Gründen ältere Fahrzeuge neben den
rechtlichen auch aus technischen Gründen mit einfachen und kostengünstigen
Mitteln mit einer Start-Stopp-Automatik nicht nachrüstbar.
Der Ausschuss vermag sich aus den dargestellten Gründen nicht für das mit der
Petition vorgetragene Anliegen auszusprechen.
Vor diesem Hintergrund empfiehlt der Petitionsausschuss, das Petitionsverfahren
abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden konnte.Begründung (pdf)


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