Kultur

Kunst darf nicht verboten werden

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Deutscher Bundestag Petitionsausschuss
446 Unterstützende

Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.

446 Unterstützende

Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.

  1. Gestartet 2016
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Gescheitert

08.09.2019, 02:11

Liebe Unterstützende,
der Petent oder die Petentin hat innerhalb der letzten 12 Monate nach Ende der Unterschriftensammlung keine Neuigkeiten erstellt und den Status nicht geändert. openPetition geht davon aus, dass die Petition nicht eingereicht oder übergeben wurde.

Wir bedanken uns herzlich für Ihr Engagement und die Unterstützung,
Ihr openPetition-Team


04.10.2017, 10:23

www.stern.de/kultur/kunst/oberster-gerichtshof-soll-ueber-bildverbot-entscheiden-7556004.html

Rechtsstreit
Rapunzel vor Gericht - warum ein Märchenbild verboten ist

Vom Landgericht Halle wurde ein Märchenbild verboten, nun ruft die Malerin Julia Wegat das Verfassungsgericht zu Hilfe. Was wiegt mehr: Persönlichkeitsrecht oder Kunstfreiheit? Bis zur Entscheidung muss "Rapunzel" unter Verschluss bleiben.

Das Gemälde des jungen Mädchens mit dem Gipsarm hing im Frühjahr 2013 in der Christlichen Akademie in Halle an der Saale. „Rapunzel“ hatte die Malerin Julia Wegat als Titel dazugeschrieben. Es ging um „Märchenbilder“, um all die kindlichen Ängste, die sich in den überlieferten Texten spiegeln. Mehrere Mädchen hatten für die Motive Modell gestanden, für moderne Varianten von „Schneewittchen“, „Rotkäppchen“, „Dornröschen“, darunter auch die Tochter der Künstlerin.
Ausstellungsverbot

Gute Kunst lässt viel Raum für Interpretation. Zumindest das ist der Malerin danach vom Amtsgericht Halle bestätigt worden – und vom Landgericht Halle in zweiter Instanz bekräftigt. Denn völlig losgelöst vom Bildinhalt, seinem Titel und dem Thema der Ausstellung wurde „Rapunzel“ ausschließlich als Darstellung eines missbrauchten Mädchens wahrgenommen. Und veranlasste schließlich die Richter, ein Ausstellungs- und Veröffentlichungsverbot zu verhängen. Julia Wegat hat dagegen Verfassungsbeschwerde eingelegt, eine Reaktion des Bundesverfassungsgerichts steht aus.
Kettenreaktion befürchtet

Ein verbotenes Bild – das hat es in Deutschland schon lange nicht mehr gegeben. Das Urteil hat möglicherweise auch für andere Künstler weitreichende Folgen, denn es setzt die thematische Zuschreibung von außen mit dem Inhalt des Bildes gleich. Aus diesem Grund, und weil es in einer Kettenreaktion auch zu Verboten von weiteren ihrer Bilder führen könnte, geht Julia Wegat gegen das Urteil vor. "Für figurativ arbeitende Künstler wie mich kommt dies einem Berufsverbot gleich“, sagt Wegat. Mit einer Internet-Petition wirbt sie für Unterstützung und will die Karlsruher Richter dazu bringen, ihren Fall zu behandeln.
Ein Rollenspiel, keine Identität

Gegen die Künstlerin geklagt hatte die Mutter des Mädchens, das einst für „Rapunzel“ Modell saß. Mit dem Bild an sich schien die Familie kein Problem zu haben. Als es 2010 fertig war, hatte Wegat es der Familie präsentiert und sich die Erlaubnis eingeholt, es öffentlich zu zeigen und zu verkaufen. Die Identität des Mädchens wurde zu keinem Zeitpunkt preisgegeben – auch deshalb, weil es nicht um das Mädchen persönlich geht: „Sie war ein Modell von vielen. Im Film spielen Schauspielerinnen auch Rollen, die nichts mit ihrem wahren Leben zu tun haben. Das ist gängige Praxis in der Kunst.“

Erst ein Bericht über die Schau im Internet führte zum Eklat. Unter der Überschrift „Öffentlichkeit für ein Tabuthema" hebt die Katholische Wochenzeitung „Tage des Herrn“ vor allem auf das Thema Kindesmissbrauch ab und sieht die Bilder als Aufforderung, den „Betroffenen Gehör zu verschaffen“. So konnte, wer denn wollte, die abgebildeten Mädchen als „Betroffene“ identifizieren.
Es geht um Verletzbarkeit

Frieder Badstübner, Geschäftsführer der Christlichen Akademie und Mit-Initiator der Ausstellung, bedauert diese einseitige Lesart. „Wir wollten eigentlich ein großesSpektrum an psychologischen Themen anbieten, und haben deshalb einen Katalog und auch ein Begleitprogramm angeboten.“ Der Artikel habe dann aber dazu geführt, dass nur noch diese sehr enge Interpretation wahrgenommen wurde. Badstübner: „Unterm Strich steht dem persönlichen Interesse der Kläger ja das gesellschaftliche Anliegen gegenüber, möglichst breit solche Themen wie Macht und Machtmissbrauch oder die Verletzbarkeit von Kindern zu diskutieren – all das, was ja in den Grimmschen Märchen verhandelt wird.“

In ihrem Bedürfnis, den Bildern eine inhaltliche Brisanz zu verleihen, schossen die Veranstalter und Interpretatoren offensichtlich weit über das Ziel hinaus. Während die Malerin sich ausdrücklich mit den Märchenfiguren auseinandersetzt, lesen die Betrachter die Bilder als Tatsachenbehauptungen. „Mein Bild wird verboten, weil man an irgendeinen Kontext glaubt, den ein Dritter hergestellt hat? Das ist doch irgendwie komisch“, wundert sich Wegat.
Persönlichkeitsrecht über Kunstfreiheit

Erst acht Monate, nachdem das Bild ausgestellt und die Rezension der Schau im Internet erschienen war, reagierte die Mutter des Mädchens, widerrief ihre Zustimmung und reichte die Klage ein. Die Richter verzichteten darauf, sich das Bild anzuschauen und stellten das Persönlichkeitsrecht des Mädchens über die Kunstfreiheit. Im Urteil des Amtsgerichts Halle heißt es: „Die Klägerin, wie auch ihre Eltern halten den Kontext, in welchem das Bild gezeigt wurde, für unzulässig. Nach ihrer Auffassung wird dadurch in der Öffentlichkeit der falsche Eindruck vermittelt, die Klägerin sei das Opfer von häuslicher Gewalt und Missbrauch in der Familie geworden.“

In Karlsruhe muss nun darüber befunden werden, welches der beiden hochrangigen Grundrechte – Recht auf Kunstfreiheit und Persönlichkeitsrecht – in diesem Fall überwiegt.
Solidarität mit der Künstlerin

Die Münchner Akademie der Künste, an der Wegat einst studiert hat, unterstützt den Kampf der Malerin um die Sichtbarkeit ihres Bildes: „Wir treten voll und ganz für die Freiheit der Kunst ein und wehren uns gegen jegliche Zensur“, schreibt der Präsident der Akademie, Dieter Rehm, in einer Solidaritätsadresse an die Künstlerin.

Werner Schaub, Bundesvorsitzende des Berufsverbands Bildender Künstler, hält die ganze Angelegenheit nicht geeignet für eine Grundsatz-Diskussion. „Das ist eine völlig verfahrene Kiste geworden. Wenn die Künstlerin schlau gewesen wäre, hätte sie einen schwarzen Balken über das Gesicht gemalt und damit viel mehr erreicht. Das wäre eine elegante Umgangsweise mit der Sache gewesen.“ Dass eine Zuschreibung von außen die Autonomie eines Kunstwerks aushebelt und womöglich jedwede Auslegung geeignet ist, ein Bild zu diskreditieren, hält jedoch auch Schaub für bedenklich.
Keine Frage der Moral

Wenn man das Gemälde losgelöst von diesen Vorgängen ansieht, reibt man sich die Augen: Zu sehen ist das Bild eines selbstbewussten blonden Mädchens, das etwas skeptisch nach links am Betrachter vorbei schaut. Sie trägt ein rotes Shirt und um den linken Arm einen pinkfarbenen Gipsverband. Missbrauch? Eher entsteht der Eindruck, Rapunzel habe sich die Haare abgeschnitten und sich bei der Flucht aus dem Turm den Arm gebrochen.

Das Mädchen, das einst Modell für „Rapunzel“ saß, ist mittlerweile volljährig. Zu dem Streit um „Rapunzel“ möchte sich Julia L. nicht äußern. Längst sind es keine Märchenfiguren mehr, denen sie ihr Gesicht und ihre Gestalt leiht. Unter „Julia, weiblich, 20 Jahre, Model, Tänzerin“ posiert sie im Internet als Unterwäschemodel. Das Recht am eigenen Bild ist nicht länger eine Frage der Moral – sondern nur noch eine des Preises.

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29.09.2017, 11:03

Das verbotene Bild wird auf der HALART Kunstmesse in der Händelhalle in Halle / Saale am 04. und 05.11.2017 (nicht) zu sehen sein.
Wir freuen uns auf viele Besucher und rege Diskussionen.


13.10.2016, 11:07

Bei der Passage "...Denn: Eine freie Kunst ist ein Garant von, ein Wächter für Demokratie.

Kunst zu verbieten ist stets der erste Schritt in eine Diktatur. Deutschland hat einen beispielhaft liberalen Umgang mit Kunst aus den Erfahrungen des dritten Reiches im Grundgesetz verankert.

Wenn eine solche Regelung vom Verfassungsgericht bestätigt wird, wird das einen Teil der Welt, wie wir sie aus den Erfahrungen unserer Eltern/Großeltern überliefert bekommen haben, grundlegend verändern...." handelt es sich um die persönliche Meinung der Autorin und sie wurde daher im Einführungstext gestrichen.

Diese Petition soll bewirken, dass dem Bundesverfassungsgericht ein öffentliches Interesse übermittelt wird, damit die Verfassungsbeschwerde zum Thema Kunstverbot verhandelt wird.
Es handelt sich hier NICHT darum, dafür zu werben, dass das Bild NICHT verboten wird, sondern nur darum, öffentliches Interesse für eine Verhandlung des Sachverhalts zu demonstrieren. Man kann sich also


Neuer Petitionstext: Vom Landesgerichtes Halle/ Saale wurde im Juni 2016 das Bild "Rapunzel 4" der Künsterin Julia Wegat verboten. Hiergeben liegt Verfassungsbeschwerde wegen Verletzung der Artikel 5 III GG, Kunstfreiheit und Artikel 12 I 1 GG, Berufsfreiheit vor.
Wir wollen diskutieren, wie wichtig Kunstfreiheit für den Erhalt der Demokratie ist. UnterstützerInnen helfen mit ihrem Votum, dass die Beschwerde vor dem Verfassungsgericht behandelt wird. Wir sind der Meinung, dass das Verbot von Kunst ein unzulässiges Mittel ist, nicht nur und besonders im vorliegenden Fall, sondern auch allgemein im Umgang mit Demokratie und Meinungsfreiheit. Es wird erwartet, dass sich politische Entscheidungsträger, ebenso Jedermann, also alle TeilnehmerInnen an einer funktionierenden demokratischen Gesellschaft eindeutig hierzu positionieren.
Demokratie ist keine Selbstverständlichkeit, Demokratie will geschützt, bewahrt und erarbeitet werden. Ebenso die Freiheit der Kunst.
Denn: Eine freie Kunst ist ein Garant von, ein Wächter für Demokratie.
Kunst zu verbieten ist stets der erste Schritt in eine Diktatur. Deutschland hat einen beispielhaft liberalen Umgang mit Kunst aus den Erfahrungen des dritten Reiches im Grundgesetz verankert.
Wenn eine solche Regelung vom Verfassungsgericht bestätigt wird, wird das einen Teil der Welt, wie wir sie aus den Erfahrungen unserer Eltern/Großeltern überliefert bekommen haben, grundlegend verändern.
Demokratie.



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