Περιοχή: Βρέμη

L 18/237 - Anhebung der Beamtenbesoldung

Ο αναφέρων δεν είναι δημόσιος
Η αναφορά απευθύνεται σε
Petitionsausschuss der Bremischen Bürgerschaft
2.409 Υποστηρικτικό 2.409 σε Βρέμη

Η διαδικασία του ψηφίσματος ολοκληρώθηκε.

2.409 Υποστηρικτικό 2.409 σε Βρέμη

Η διαδικασία του ψηφίσματος ολοκληρώθηκε.

  1. Ξεκίνησε 2013
  2. Η συλλογή ολοκληρώθηκε
  3. Υποβληθέντα
  4. Διάλογος
  5. Ολοκληρώθηκε

Πρόκειται για μια ηλεκτρονική αναφορά der Bremischen Bürgerschaft.

12/06/2013, 2:00 π.μ.

Auszug aus dem Bericht des Petitionsausschusses (Land) Nr. 19 vom 12. Juni 2013

Der Ausschuss bittet mehrheitlich mit den Stimmen der Mitglieder der Fraktionen der SPD und
Bündnis 90/Die Grünen gegen die Stimmen der Mitglieder der Fraktion der CDU , folgende Eingabe
den in der Bürgerschaft vertretenen Fraktionen sowie dem Haushalts - und Finanzausschuss z ur
Kenntnis zu geben :

Eingabe Nr.: L 18/237

Gegenstand:
Anhebung der Beamtenbesoldung

Begründung:
Die Petenten bitten darum, die Ergebnisse des Tarifabschlusses für den öffentlichen Dienst zeit - und
inhaltsgleich für die Beamtinnen und Beamten sowie Richterinnen und Richter zu übernehmen. Sie tragen
vor, die Pläne des Senats, der nur für die unteren Besoldungsgruppen eine vollständige Übernahme des
Tarifergebnisses und für höhere Besoldungsgruppen eine reduzierte beziehungsweise keine Anhebung der
Besoldung vorsehe, zementierten für die Beamtinnen und Beamten sowie Richterinnen und Richter einen
Reallohnverlust. Bereits in der Vergangenheit seien die Bezüge der Beamtinnen und Beamten sowie
Richterinnen und Richter beispielsweise durch verzögerte Übertragung von Tarifergebnissen, Streichung
von Sonderzuwendungen, Kürzung anteiliger Beihilfeleistungen gegenüber der Preissteigerung deutlich
zurückgeblieben. Mit der Planung des Senats werde die gesamtgesellschaftliche Aufgabe der Sanierung des
Haushalts einseitig der Gruppe der Beamten und Richter auferlegt. Dies erfolge wohl wissend, dass der
Beamten- und Ri chterschaft kein Streikrecht zustehe und sie sich dementsprechend nicht wehren könnten.
Es gebe keinen sachlichen Grund für die Schlechterstellung. Seitdem die Besoldungshoheit auf die Länder
übertragen worden sei, sei der höhere Dienst in Bremen bis auf eine Ausnahme jedes Mal überproportional
zu Sparmaßnahmen herangezogen worden. Mittlerweile sei eine angemessene Alimentation dieser Gruppe
nicht mehr gewährleistet. Der Verzicht auf eine Besoldungsanhebung für die höheren Besoldungsgruppen
verstoße gegen den Gleichheitsgrundsatz und den Grundsatz der amtsangemessenen Besoldung.
Außerdem liege darin eine Fürsorgepflichtverletzung des Dienstherrn. Eine „Besoldung nach Kassenlage“
sei verfassungsrechtlich unzulässig. Darüber hinaus verschlechtere Bremen mit di esem Vorgehen auch
seine Chancen, künftig qualifizierten Nachwuchs für den öffentlichen Dienst anzuwerben.

Die Petition L 18/237 wird von 1.687 (Stand 03.06.2013), die Petition L 18/222 wird von 1.052 und die
Petition L18/226 wird von 105 Mitzeichnern unterstützt. Im Rahmen der zu diesen Petitionen eingerichteten
Internetforen wird die Existenzberechtigung des Landes Bremen in Zweifel gezogen, sollte das Land nicht
mehr in der Lage sein, seine Beamten angemessen zu besolden. Weiter wird darauf hingewiesen, dass die
bremischen Beamten und Richter bereits jetzt im Vergleich zu Beamten und Richtern in anderen
Bundesländern eine geringere Besoldung erhielten. Als höherer Beamter in Bremen Leistung zu erbringen
lohne sich künftig immer weniger, wenn der Untersc hied zu anderen Ländern immer größer und zu
niedrigeren Gehaltsstufen immer kleiner werde. Einer dauerhaften Abkopplung der bremischen Beamten-
und Richterschaft von der Einkommensentwicklung müsse Einhalt geboten werden.

Der Petitionsausschuss hat zu dem Vorbringen der Petenten eine Stellungnahme der Senatorin für Finanzen
eingeholt. Außerdem hatten die Petenten die Möglichkeit, ihr Anliegen in der öffentlichen Beratung
persönlich zu erläutern. Unter Berücksichtigung dessen stellt sich das Ergebnis der p arlamentarischen
Prüfung zusammengefasst wie folgt dar:

Die Bremische Bürgerschaft hat den Entwurf des Gesetzes zur Anpassung der Besoldungs -und
Beamtenversorgungsbezüge 2013/2014 in der Freien Hansestadt Bremen in ihrer Sitzung am 15./16. Mai
2013 in ers ter Lesung beschlossenen und dem Haushalts - und Finanzausschuss zur Beratung und
Berichterstattung überwiesen. Die zweite Lesung ist in der Sitzung der Bürgerschaft am 19./20. Juni 2013
vorgesehen.

Die Besoldung der Beamtinnen und Beamten sowie der Richterinnen und Richter ist entsprechend der
Entwicklung der allgemeinen wirtschaftlichen und finanziellen Verhältnisse und unter Berücksichtigung der
mit den Dienstaufgaben verbundenen Verantwortung durc h Gesetz regelmäßig anzupassen. Bei der
Konkretisierung der Pflicht zur amtsangemessenen Alimentierung hat der Gesetzgeber einen weiten
Gestaltungsraum. Da sich das Recht der Beamtinnen und Beamten von demjenigen der Angestellten
grundlegend unterscheidet, ist der Gesetzgeber insbesondere nicht verpflichtet, das Tarifergebnis für die
Angestellten spiegelbildlich auf die Beamten- und Richterschaft zu übertragen. Bei ihrer Entscheidung wird

die Bürgerschaft zum einen die berechtigten Interessen der Beamtinnen und Beamten sowie der
Richterinnen und Richter nach angemessener Bezahlung ihrer Arbeit zu berücksichtigen haben.
Andererseits hat sie aber auch die gesamten Anforderungen an den Landeshaushalt zu beachten.

Damit die Mitglieder der Bürgerschaft die vorl iegenden Petitionen in ihren Entscheidungsprozess
einbeziehen können, werden die Petitionen sowie die dazu vorliegenden Stellungnahmen unmittelbar nach
der Beratung im Petitionsausschuss dem Haushalts - und Finanzausschuss sowie den in der Bürgerschaft
vert retenen Fraktionen zur Verfügung gestellt.

Begründung (PDF)


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