Regiji: Bremen

L 18/445 - Übernahme der Regelungen über die Mütterrente für die Beamtenversorgung

Pobudnik ni javen
Peticija je naslovljena na
Petitionsausschuss der Bremischen Bürgerschaft
8 podpornik 8 v Bremen

Proces peticije je bil zaključen

8 podpornik 8 v Bremen

Proces peticije je bil zaključen

  1. Začelo 2014
  2. Zbiranje končano
  3. Oddano
  4. Dialog
  5. Dokončano

To je spletna peticija der Bremischen Bürgerschaft .

09. 10. 2015 02:00

Auszug aus dem Bericht des Petitionsausschusses (Land) Nr. 2 vom 9. Oktober 2015

Der Ausschuss bittet mehrheitlich mit den Stimmen der Mitglieder der Fraktionen der SPD, der
CDU und Bündn is 90/Die Grünen sowie gegen die Stimme des Mitglieds der Fraktion Die Linke
und bei Enthaltung des Mitglieds der Fraktion der FDP, folgende Eingabe für erledigt zu
erklären, weil die Bürgerschaft keine Möglichkeit sieht, der Eingabe zu entsprechen:

Einga be Nr.: L 18/445

Gegenstand:
Übernahme der Regelungen der Mütterrente für die Beamtenversorgung

Begründung:
Der Petent regt an, die Regelungen über die Mütterrente für Beamtinnen des Landes Bremen zu
übernehmen. Dies sei unter Berücksichtigung des Gleichbehandlungsgrundsatzes und des Schutzes von
Ehe und Familie geboten. Einzelne Bundesländer, wie beispielsweise der Freistaat Bayern, hätten eine
entsprechende Regelung bereits beschlossen. Der Kreis der Anspruchsberechtigten sowie die entstehenden
Ko sten seien überschaubar. Die Petition wird von acht Mitzeichnerinnen und Mitzeichnern unterstützt.

Der Petitionsausschuss hat zu dem Vorbringen des Petenten eine Stellungnahme der Senatorin für
Finanzen eingeholt. Außerdem hatte der Petent die Möglichkeit , sein Anliegen im Rahmen der öffentlichen
Beratung persönlich darzulegen. Unter Berücksichtigung dessen stellt sich das Ergebnis der
parlamentarischen Prüfung zusammengefasst wie folgt dar:

Die Bremische Bürgerschaft hat bei der Neuregelung der Beamtenversorgung im letzten Jahr die
Mütterrente nicht übernommen. Die gesetzliche Rentenversicherung und die Beamtenversorgung sind
unterschiedliche Rechtssysteme und nicht miteinander vergleichbar. Durch die amtsunabhängige
Mindestversorgung ist die amtsangemess ene Alimentation von Versorgungsempfängern sichergestellt. Das
Rentenniveau liegt häufig wesentlich niedriger. Mit Ausnahme von Bayern hat bislang kein Land eine
entsprechende beamtenversorgungsrechtliche Regelung getroffen. Im Zuständigkeitsbereich des Bundes
sowie der übrigen Länder gibt es entweder eine ablehnende Haltung zur Übernahme der Regelungen über
die Mutterrente auf die Beamtenversorgung oder die Meinungsbildung ist bislang noch nicht abgeschlossen.
Deshalb kann der Petitionsausschuss das Anli egen des Petenten nicht unterstützen.

Begründung (PDF)


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