18.08.2017, 02:00
Auszug aus dem Bericht des Petitionsausschusses (Land) Nr. 21 vom 18. August 2017
Der Ausschuss bittet, folgende Eingabe den Fraktionen zur Kenntnis zu geben:
Eingabe Nr.: L 19/148
Gegenstand:
Zugang für Bürger zum Staatsgerichtshof
Begründung:
Der Petent fordert den Zugang von Bürgerinnen und Bürgern zum Staatsgerichtshof. Er hofft,
die Einzelnen dadurch stärker in den Meinungs - und Entscheidungsprozess einzubeziehen
und von den Gerichtskosten zu entlasten. Die Petition wird von drei Mitzeichnenden
unterstützt.
Nach der derzeitigen Rechtslage können sich Bürger nur im Zusammenhang mit der
Wahlprüfung, der Zulassung von Volksbegehren, bzw. der Durchführung von
Volksentscheiden und der Zulassung von Bürgeranträgen an den Staatsgerichtshof wenden.
Im Übrigen können nur die Verfassungsorgane des Landes Bremen oder Teile von i hnen,
öffentlich -rechtliche Körperschaften im Land Bremen sowie bremische Gerichte, die eine
Vorschrift des Landesrecht für verfassungswidrig halten, Anträge beim Staatsgerichtshof
stellen. Um einen direkten Zugang für Bürgerinnen und Bürger zum Staatsgerichtshof zu
ermöglichen, wäre eine Gesetzesänderun g erforderlich. Der Ausschuss bittet deshalb, die
Petition den Fraktionen zur Kenntnis zu geben.
Begründung (PDF)