2020-07-14 04:38
Auszug aus dem Bericht des Petitionsausschusses (Land) Nr. 9 vom 3. Juli 2020
Der Ausschuss bittet, folgende Petition zuständigkeitshalber dem Petitionsausschuss
des Bundestages zuzuleiten:
Eingabe Nr.: L 20/111
Gegenstand: Erweiterung von Feuerwerksverboten auf Gebiete mit Weidetierhaltung
Begründung:
Mit diese Petition wird eine Änderung des Gesetzes über explosionsgefährliche Stoffe
(Sprengstoffgesetz) begehrt. Das Sprengstoffgesetz und seine Verordnungen sind Bundesrecht. Die
Petition ist deshalb zuständigkeitshalber an den Petitionsausschuss des Bundestages
weiterzuleiten.
Begründung (PDF)