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Prostredie

Landrat Bielefeld: Keine unnötige Beschränkung durch Naturschutzgebiete in der Osteregion!

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Landrat Kai-Uwe Bielefeld
1 266 895 v Landkreis Cuxhaven

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23. 12. 2016, 15:37

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Der Kreistag hat auf seiner Sitzung im Juni 2016 einen Gebietszuschnitt der die Minimalforderung erfüllt, beschlossen. Hierdurch gibt es eine umfassende flächenmäßige Neugestaltung. Das hat zur Folge, eine erneute öffentliche Auslegung vom 01. Dezember 2016 bis zum 16. Januar 2017.
Das Naturschutzgebiet "Untere Oste" ist dem FFH-Gebiet anzupassen.
Die Unterlagen sind auf der Internetseite des Landkreises Cuxhaven unter www.landkreis-cuxhaven.de -Amtl. Bekanntmachungen einzusehen.


16. 01. 2016, 19:04

Sehr geehrte Petitionsteilnehmer,
es hat sich eine Änderung ergeben.
Die Sitzung des Ausschusses für Umwelt-, Klima- und Verbraucherschutz und Landwirtschaft im Landkreis Cuxhaven findet am 21. Januar 2016 um 15:30 Uhr und nicht um 14:30 Uhr, in der Stadtscheune Otterndorf, Sackstraße 4, 21762 Otterndorf statt.

Mit freundlichen Grüßen
Günter Lunden


05. 01. 2016, 10:38

Sehr geehrte Petitionsteilnehmer,
am 21. Januar 2016 um 14:30 Uhr tagt der Ausschuss für Umwelt-.Klima-und Verbraucherschutz und Landwirtschaft im Landkreis Cuxhaven. Es geht unter anderem um das geplante Naturschutzgebiet "Untere Oste", hierfür haben wir uns eingesetzt. Wie aus den Sitzungsvorlagen zu entnehmen ist, soll der Deich aus dem geplanten Naturschutz-gebiet herausgenommen werden.
Weitere Informationen zu dieser Sitzung können Sie unter www.landkreis-cuxhaven.de entnehmen. Hierzu gibt es eine Sitzungsvorlage mit 3 Anlagen zur Sitzungsvorlage.
Weitere Informationen später.

Mit freundlichen Grüßen
Günter Lunden




07. 08. 2015, 11:07

Schreibfehler korrigiert
Neuer Petitionstext: Mit der geplanten Verordnung über das Naturschutzgebiet „Untere Oste“ sind erhebliche Einschränkungen für die Menschen in dieser Region verbunden. Selbstverständlich befürworten die Einwohner und Besucher der Osteregion Schutz und Erhalt unserer einzigartigen Natur und Landschaft. Einschränkungen und Verbote aus dem Schutz der Natur dürfen sich aber nicht gegen die Menschen richten.


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