Dialog

Landwirtschaft - Beschluss einer eigenen Bienenwachsverordnung

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
180 Unterstützende 180 in Deutschland

Sammlung beendet

180 Unterstützende 180 in Deutschland

Sammlung beendet

  1. Gestartet 2017
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog mit Empfänger
  5. Entscheidung

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

20.07.2019, 04:23

Pet 3-18-10-78-038953 Landwirtschaft

Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 27.06.2019 abschließend beraten und
beschlossen:

Die Petition der Bundesregierung – dem Bundesministerium für Ernährung und
Landwirtschaft – zu überweisen.

Begründung

Mit der Petition werden klarere gesetzliche Regelungen und Definitionen für
Bienenwachs gefordert.

Der Petent führt aus, dass es gegenwärtig in Deutschland keine klare Regelung zur
Beschaffenheit von Bienenwachs gebe. Verfälschtes Bienenwachs oder Ersatzstoffe
seien schädlich für Bienen und seien auch in Verbindung mit Honig häufiger
verunreinigte Lebensmittel. Daher solle eine Bienenwachsverordnung beschlossen
werden.

Es handelt sich um eine öffentliche Petition, die auf den Internetseiten des
Deutschen Bundestages veröffentlicht und diskutiert wurde. 180 Mitzeichnende
haben das Anliegen unterstützt. Der Petitionsausschuss hat im Rahmen seiner
parlamentarischen Prüfung die Bundesregierung gebeten, eine Stellungnahme zu
dem Anliegen abzugeben. Die Prüfung des Petitionsausschusses hatte das im
Folgenden dargestellte Ergebnis:

Soweit es um mögliche Einträge von Pflanzenschutzmittelrückständen in Honig geht,
sind mit der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 über Höchstgehalte an
Pestizidrückständen EU-weit Rückstandshöchstgehalte für Pflanzenschutzmittel in
Honig festgesetzt worden. Diese wurden zuvor eingehend auf ihre gesundheitliche
Unbedenklichkeit geprüft. Falls kein spezifischer Höchstgehalt in Honig festgelegt ist,
gilt eine analytische Bestimmungsgrenze bzw. ein allgemeiner Standardwert von
0,01 mg/kg.

Die Bundesregierung hat mitgeteilt, dass für die meisten
Pflanzenschutzmittelwirkstoffe auf Grundlage der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009
sowie der zugehörigen Datenanforderungen etablierte und hinreichend empfindliche
Nachweismethoden auch für die Analyse von Bienenwachs zur Verfügung stehen.
Vor der Analyse auf Pflanzenschutzmittelwirkstoffe ist daher in der Regel eine
zusätzliche, meist aufwändige Probenvorbereitung notwendig. Eine darüber
hinausgehende Analyse von Bienenwachs auf weitere Inhaltsstoffe bzw. unbekannte
Schadstoffe oder Beistoffe ist gegenwärtig nicht vorgesehen.

Hochwertiges und möglichst unbelastetes Bienenwachs ist eine Grundvoraussetzung
für Bienengesundheit und gute Honigqualität. Im Rahmen der Untersuchungen von
Bienenvergiftungen, bei denen auch Bienenwachs genauer geprüft wurde, sind nach
den Ausführungen der Bundesregierung bislang relativ wenig Fälle von
Bienenschäden bekannt geworden, die durch mit Pflanzenschutzmittelwirkstoffen,
Bioziden oder Varroaziden kontaminierten Wachs hervorgerufen wurden. Die
Bundesregierung hat zudem mitgeteilt, dass bislang nur für wenige Wirkstoffe
untersucht wurde, ob und inwiefern sie im Bienenwachs Bienenschädigungen
bewirken. Dies gilt auch für Wachsverfälschungen mit verschiedenen
Beimischungen. Sie hat deutlich gemacht, dass die Forschung und Entwicklung zu
geeigneten und effizienteren Analysemethoden weiter forciert werden muss und dass
dies bereits vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL)
betrieben wird.

Da hochwertiges und möglichst unbelastetes Bienenwachs eine
Grundvoraussetzung für Bienengesundheit und gute Honigqualität ist, bieten einige
Bundesländer im Rahmen ihrer Imkereiprogramme auch die Förderung von
Wachsuntersuchungen an. Dies hat das Ziel, die Imker bei der Vermarktung und
Wertsteigerung ihrer Erzeugnisse zu unterstützen. Aus den Imkereiprogrammen
werden Schulungen der Imker sowie die Erstellung und Verbreitung von
Informationsmaterial gefördert. Der Umfang und der Inhalt der Schulungen werden
grundsätzlich von geförderten Verbänden oder Vereinen festgelegt. Zwar ist nach
den Ausführungen der Bundesregierung eine Festlegung von Anforderungskriterien
für Wachs im Rahmen dieser Förderung nicht möglich, jedoch können für eine breite
Kommunikation dieser Untersuchungen Eintragsquellen benannt und von den Imkern
gemieden werden. Die Bundesregierung hat empfohlen, dass Imker beim Kauf von
Bienenwachs auf die Vorlage von Analyseergebnissen bestehen sollten.

Der Petitionsausschuss stellt fest, dass nach den Ausführungen der
Bundesregierung zunächst eine umfassende Klärung der wissenschaftlichen und
analytischen Grundlagen des Problems erfolgen muss, bevor gegebenenfalls weitere
rechtliche Regelungen erfolgen. Er hält die Petition für geeignet, in die
Anforderungen für die Forschungsmaßnahmen einbezogen zu werden und empfiehlt
daher, sie dem Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft zu überweisen.

Begründung (PDF)


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