Dialog
 

Landwirtschaft - Beschluss einer eigenen Bienenwachsverordnung

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags

180 Unterschriften

Sammlung beendet

180 Unterschriften

Sammlung beendet

  1. Gestartet 2017
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog mit Empfänger
  5. Entscheidung

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

Petition richtet sich an: Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass Bienenwachs klar definiert und mangels Aufnahmemöglichkeit in die Honigverordnung (HonigV) eine eigene Bienenwachsverordnung beschlossen wird.Zur Änderung der HonigV bedarf es einer Änderung der EU-Honigverordnung (2001/110/EG), sofern dies mit dieser Petition nicht angestoßen werden kann, wird mit dieser Petition gefordert, eine eigene Bienenwachsverordnung zu erstellen (evtl. aufgrund Verordnung (EG) Nr. 1935/2004).

Begründung

Verfälschtes Bienenwachs oder Ersatzstoffe töten Bienen und haben auch in Verbindung mit Honig (Lebensmittel) keine Berechtigung für eine Verwendung im Bienenvolk.Wabenhonig wird mit dem Wachs gegessen! Geschleuderter Honig enthält immer kleinste Wachspartikel! Presshonig enthält sehr viele Wachspartikel!Wir möchten unsere Bienenvölker nicht sterben sehen und auch nicht, dass Honig durch Verunreinigungen im Wachs kontaminiert und unbrauchbar wird.Zudem sammeln sich in Bienenwachs Giftstoffe an, die hauptsächlich in der Landwirtschaft Anwendung finden. Hier muss vorausschauend gehandelt werden und auch entsprechende Rückstandsgrenzen/Höchstwerte festgelegt werden, um auch in Zukunft ein einwandfreies Lebensmittel (Honig), ohne Gefahr für den Konsumenten, anbieten zu können.Aktuell gibt es für unser Rechtssystem keine klare Regelung zur Beschaffenheit von Bienenwachs.- Die Kerzenindustrie hat eine eigene Kerzenverordnung mit einer Definition für Bienenwachskerzen- Als Lebensmittelzusatz E901 gibt es unter Richtlinie 2009/10/EG eine Definition sowie unter Question No EFSA-Q-2006-021 eine Ausführliche Abhandlung.Eine häufige Definition lautet:"Gelbes Bienenwachs ist Wachs, das durch Einschmelzen von Waben der Honigbiene Apis melifera L. in heißes Wasser und Entfernung von Fremdstoffen gewonnen wird."Wo ist hier geregelt, dass die Waben aus von Bienen selbst geschwitztem Wachs sein müssen, zumal es neben der Apis melifera L. noch weitere Honigbienen gibt und besonders in Deutschland findet man die genannte nur sehr selten. Allein hier bedarf es bereits einer Änderung, um keine Unterrassenspezifizierung zu erzwingen.Betrügern wird hier die Türe weit geöffnet!Aktuell wurde festgestellt, dass für die Verarbeitung von Bienenwachs die Verordnung (EG) Nr. 1069/2009 greift. Damit wäre genau die aktuelle Situation weniger dramatisch und man könnte die Betroffenen Wachschargen nachverfolgen und aus dem Verkehr ziehen. Europaweit kommt es zu einer Nichtanwendung dieser Verordnung, was sich an den folgenden Beispielen der zugelassenen Umarbeiter zeigt: z. B. 2016 Deutschland 2 zugelassene Umarbeiter, 1 in Österreich und 8 in Italien.Es handelt sich hier nicht nur um ein „deutsches“ Problem, sondern betrifft auch nachweislich viele weitere europäische Staaten!

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Angaben zur Petition

Petition gestartet: 06.01.2017
Sammlung endet: 05.07.2017
Region: Deutschland
Kategorie:  

Neuigkeiten

  • Pet 3-18-10-78-038953 Landwirtschaft

    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 27.06.2019 abschließend beraten und
    beschlossen:

    Die Petition der Bundesregierung – dem Bundesministerium für Ernährung und
    Landwirtschaft – zu überweisen.

    Begründung

    Mit der Petition werden klarere gesetzliche Regelungen und Definitionen für
    Bienenwachs gefordert.

    Der Petent führt aus, dass es gegenwärtig in Deutschland keine klare Regelung zur
    Beschaffenheit von Bienenwachs gebe. Verfälschtes Bienenwachs oder Ersatzstoffe
    seien schädlich für Bienen und seien auch in Verbindung mit Honig häufiger
    verunreinigte Lebensmittel. Daher solle eine Bienenwachsverordnung beschlossen
    werden.

    Es handelt sich um eine öffentliche Petition, die auf den Internetseiten des
    Deutschen Bundestages veröffentlicht und diskutiert wurde. 180 Mitzeichnende
    haben das Anliegen unterstützt. Der Petitionsausschuss hat im Rahmen seiner
    parlamentarischen Prüfung die Bundesregierung gebeten, eine Stellungnahme zu
    dem Anliegen abzugeben. Die Prüfung des Petitionsausschusses hatte das im
    Folgenden dargestellte Ergebnis:

    Soweit es um mögliche Einträge von Pflanzenschutzmittelrückständen in Honig geht,
    sind mit der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 über Höchstgehalte an
    Pestizidrückständen EU-weit Rückstandshöchstgehalte für Pflanzenschutzmittel in
    Honig festgesetzt worden. Diese wurden zuvor eingehend auf ihre gesundheitliche
    Unbedenklichkeit geprüft. Falls kein spezifischer Höchstgehalt in Honig festgelegt ist,
    gilt eine analytische Bestimmungsgrenze bzw. ein allgemeiner Standardwert von
    0,01 mg/kg.

    Die Bundesregierung hat mitgeteilt, dass für die meisten
    Pflanzenschutzmittelwirkstoffe auf Grundlage der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009
    sowie der zugehörigen Datenanforderungen etablierte und hinreichend empfindliche
    Nachweismethoden auch für die Analyse von Bienenwachs zur Verfügung stehen.
    Vor der Analyse auf Pflanzenschutzmittelwirkstoffe ist daher in der Regel eine
    zusätzliche, meist aufwändige Probenvorbereitung notwendig. Eine darüber
    hinausgehende Analyse von Bienenwachs auf weitere Inhaltsstoffe bzw. unbekannte
    Schadstoffe oder Beistoffe ist gegenwärtig nicht vorgesehen.

    Hochwertiges und möglichst unbelastetes Bienenwachs ist eine Grundvoraussetzung
    für Bienengesundheit und gute Honigqualität. Im Rahmen der Untersuchungen von
    Bienenvergiftungen, bei denen auch Bienenwachs genauer geprüft wurde, sind nach
    den Ausführungen der Bundesregierung bislang relativ wenig Fälle von
    Bienenschäden bekannt geworden, die durch mit Pflanzenschutzmittelwirkstoffen,
    Bioziden oder Varroaziden kontaminierten Wachs hervorgerufen wurden. Die
    Bundesregierung hat zudem mitgeteilt, dass bislang nur für wenige Wirkstoffe
    untersucht wurde, ob und inwiefern sie im Bienenwachs Bienenschädigungen
    bewirken. Dies gilt auch für Wachsverfälschungen mit verschiedenen
    Beimischungen. Sie hat deutlich gemacht, dass die Forschung und Entwicklung zu
    geeigneten und effizienteren Analysemethoden weiter forciert werden muss und dass
    dies bereits vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL)
    betrieben wird.

    Da hochwertiges und möglichst unbelastetes Bienenwachs eine
    Grundvoraussetzung für Bienengesundheit und gute Honigqualität ist, bieten einige
    Bundesländer im Rahmen ihrer Imkereiprogramme auch die Förderung von
    Wachsuntersuchungen an. Dies hat das Ziel, die Imker bei der Vermarktung und
    Wertsteigerung ihrer Erzeugnisse zu unterstützen. Aus den Imkereiprogrammen
    werden Schulungen der Imker sowie die Erstellung und Verbreitung von
    Informationsmaterial gefördert. Der Umfang und der Inhalt der Schulungen werden
    grundsätzlich von geförderten Verbänden oder Vereinen festgelegt. Zwar ist nach
    den Ausführungen der Bundesregierung eine Festlegung von Anforderungskriterien
    für Wachs im Rahmen dieser Förderung nicht möglich, jedoch können für eine breite
    Kommunikation dieser Untersuchungen Eintragsquellen benannt und von den Imkern
    gemieden werden. Die Bundesregierung hat empfohlen, dass Imker beim Kauf von
    Bienenwachs auf die Vorlage von Analyseergebnissen bestehen sollten.

    Der Petitionsausschuss stellt fest, dass nach den Ausführungen der
    Bundesregierung zunächst eine umfassende Klärung der wissenschaftlichen und
    analytischen Grundlagen des Problems erfolgen muss, bevor gegebenenfalls weitere
    rechtliche Regelungen erfolgen. Er hält die Petition für geeignet, in die
    Anforderungen für die Forschungsmaßnahmen einbezogen zu werden und empfiehlt
    daher, sie dem Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft zu überweisen.

    Begründung (PDF)

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49 %
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