Region: Niemcy

Landwirtschaft, Grünland: Novellierung der Düngeverordnung, organische Düngung auf Grünlandflächen

Składający petycję nie jest publiczny
Petycja jest adresowana do
Bundestagsabgeordnete, Ministerien die mit der Düngeverordnung beschäftigt sind
582 Wspierający 567 w Niemcy

Składający petycję nie złożył petycji.

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  1. Rozpoczęty 2015
  2. Zbiórka zakończona
  3. Zgłoszone
  4. Dialog
  5. Nie powiodło się

12.10.2018, 02:11

Liebe Unterstützende,
der Petent oder die Petentin hat innerhalb der letzten 12 Monate nach Ende der Unterschriftensammlung keine Neuigkeiten erstellt und den Status nicht geändert. openPetition geht davon aus, dass die Petition nicht eingereicht oder übergeben wurde.

Wir bedanken uns herzlich für Ihr Engagement und die Unterstützung,
Ihr openPetition-Team


10.03.2015, 12:11

Eine Zusammenfassung der Petition habe ich heute an die Agrarminsterkonferenz geschickt, mit der Bitte, diese an die Teilnehmer weiterzuleiten. Wir hoffen, dass unser Anliegen damit auf der Konferenz beachtet wird.

Wer sich ebenfalls engagieren möchte, kann diese Zusammenfassung gerne als PDF erhalten um damit "seine" Landtagsabgeordneten zu informieren. Momentan sind die Bundesländer am Zug !! Je mehr Entscheidungsträger von unserem Anliegen erfahren, desto größer werden die Erfolgsaussichten.

Wer die PDF-Datei haben möchte, schickt mir eine e-mail an jensgeveke@ihausen.de
Ich schicke dann möglichst zeitnah die PDF-Datei zu.


04.03.2015, 16:55

Nach einem Leserbrief von Herrn Kees de Vries in der TopAgrar hatte ich ihn aufgrund seines besonderen Interesses an der Düngeverordnung über diese Pedition informiert.
Herr de Vries MdB hat sich heute telefonisch bei mir gemeldet und sich über unser Anliegen informiert.Für sein Interesse möchte ich mich auch bei Herrn deVries bedanken!

Er hat unser Anliegen verstanden und weiss dass es Besonderheiten in der Grünlandbewirtschaftung gibt. Er gab auch ein paar andere Dinge zu bedenken, u.a. auch dass es nicht ganz einfach sei in der politischen Diskussion, da sehr viel pauschal beurteilt wird. Man vermutet bei der höheren organischen Düngung grundsätzlich eine höhere Nitratbelastung und das sei nicht einfach in den Ausschüssen zu diskutieren. Es sei schwierig, regionale Besonderheiten in die DVO aufzunehmen. Wir waren jedoch darüber einig, dass es nicht um eine regionale Besonderheit geht, sondern um eine Bewirtschaftungsform, die oft in Deutschland vorzufinden ist.

Herr de Vries hat uns ermuntert mit dieser Pedition fortzufahren und weiterhin zu informieren und unser Anliegen vorzutragen. Insbesondere jetzt auf Länderebene, denn dort werden momentan Entscheidungen getroffen.

Also: Wir werden gehört und es lohnt sich gehört zu werden, ansonsten gehen die Besonderheiten des Grünlandes unter. Nutzt die vorhandenen Kontakte, damit wir weiter bohren können !


24.02.2015, 21:21

Ich habe zu Beginn der Begründung die Formulierung " Als Beispiel" eingefügt, denn unser Fall ist nicht alleiniger Grund für diese Pedition, sondern soll nur als Beispiel für einen organischen Stoffkreislauf dienen, um die Problematik darzustellen.
Neue Begründung: Als Beispiel: Wir betreiben eine 500kw Biogasanlage die mit 40% Festmist und 60% Grassilage beschickt wird. Die Grassilage ernten wir von ca. 80 Hektar selbst bewirtschafteten Grünland-Flächen, weitere 4000t Grassilage ernten wir im Herbst auf Grünlandflächen von ca. 50 Milchviehbetrieben in unserer Region. Es handelt sich hierbei um Grasschnitte, die weniger ideal für die Milchviehfütterung sind, aber dennoch für die Grünlandpflege geerntet werden müssen.
Die Landwirte erhalten dafür auf Wunsch den flüssigen Gärrest als Dünger wieder, mit dem das Grünland im Frühjahr wieder gedüngt werden kann. Durch die Eigenschaften des flüssigen Gärrestes wird der enthaltene Stickstoff sehr pflanzenverträglich und effizient eingesetzt. Wir schließen damit Nährstoffkreisläufe für die Landwirtschaft und gewinnen aus diesen Produkten zusätzlich Erneuerbare Energie, die nicht nur CO2-neutral ist, sondern effektiv CO2 einspart.
Dieser Kreislauf wird so auch von zahlreichen anderen Biogasanlagen betrieben, die sich in Grünlandregionen befinden.
Durch die neue Dünge-Verordnung droht nun, dass dieses mühsam etablierte System mit einem Schlag verboten wird !
Die Gründe: Lt. Düngeverordnung muss ein Landwirt seinen Düngedarf planen. Aus den Richtlinien erkennt er, dass Dauergrünland im Nordwesten durch die langen Wachstumsperioden durchaus 280kg oder auch mehr Stickstoff benötigt, denn diese Mengen werden über die eiweißhaltige Ernte von der Fläche entzogen. Bisher durfte er diese notwendigen Stickstoffmengen aus Gärresten verwenden, die aus seinen oder anderen Futterresten und nicht in der Rinderhaltung verwendbaren Grasmengen bei der energetischen Verwertung entstanden sind. Er musste darauf achten, dass die i.d.R. enthaltenen Stickstoffanteile aus Rindermist oder Gülle nicht 170 kg je ha überschreiten, die anderen organischen, aus dem regionalen Kreislauf entnommenen Stickstoffmengen durfte er bedarfsdeckend anwenden. So kann praktisch ohne mineralischen Stickstoff, der mit dem Haber-Bosch-Verfahren sehr energieintensiv und mit hoher CO2-Belastung gewonnen wird, sein Grünland düngen.
Mit der neuen geplanten Düngeverordnung wird ihm dieses mit der Begrenzung auf 170kg organischem Stickstoff einfach untersagt. Um den Bedarf seines Grünlandes, der dennoch vorhanden ist, zu decken, muss er jetzt auf mineralischen Stickstoff ausweichen. Seine Futterreste und nicht verwertbaren Grassilagen, die energetisch genutzt werden, müssen dann von der Biogasanlage in andere Regionen verbracht werden. Die Kosten dafür werden zusätzlich zu den Mineraldüngerkosten durch Mindererlöse für die Grassilage an ihn durchgereicht.
Das Grünland ist aus Sicht des Umweltschutzes, des Grundwasserschutzes und auch aus Sicht der Kulturlandschaftspflege ein wertvoller Bestandteil und muss zur Erhaltung gefördert werden, nicht nur durch Umbruchverbote, die immer wieder versucht werden zu umgehen, sondern insbesondere durch positive Maßnahmen, die sehr schnell freiwillig umgesetzt werden.
Das Grünland ist aus Sicht der Nitratgefährdung des Grundwassers mit Abstand die beste Bodenbewirtschaftungsform und wird durch die neue Düngeverordnung am meisten abgestraft. Alle anderen Feldfrüchte lassen sich durch Einführung einer 170kg-org. Stickstoffgrenze immer noch mindestens zu ca. 80% und mehr mit organischen Dünger düngen, nur die Bewirtschaftungsform, die zu der Nitratproblematik am wenigsten beiträgt und organischen Dünger durch den ganzjährigen, dauerhaften intensiven Bewuchs mit Abstand am besten verwerten kann, darf dann nur noch zu ca. 60% organisch gedüngt werden, der Rest muss aus energieintensiven Mineraldünger abgedeckt werden.
Darstellung in Zahlen:
Bisher: Grünlandbedarf 280kg N, jährliche Gärrestgabe verteilt auf 4 Gaben mit verlustarmer Schleppschuhtechnik: 50m³ je Hektar, tierischer Anteil ca.140kgN, Stickstoffbedarf nach geringen Ausbringverlusten zu 100% gedeckt. Kein Nährstoffüberschuss vorhanden
Nach Novellierung DüngeVO: Grünlandbedarf 280kg N, jährliche Gärrestmenge: 24m³ auf 2 Gaben verteilt, Bedarf an KAS: ca. 6 dt = 162 kg N, hergestellt mit 162 Liter fossilem, klimaschädlichen Heizöl mit dem Haber-Bosch-Verfahren. Es entsteht ein erheblicher Nährstoffüberschuss durch die Verpflichtung, Mineraldünger zu verwenden
Die dann am Jahresende geernteten Stickstoffmengen dürfen dann im Folgejahr zur zum Teil wiederverwendet werden, der andere Teil muss überregional verbracht werden und erneut mineralischer Stickstoff produziert und verwendet werden. Mehrkosten: ca. 400€ je ha, 10€ je t Grassilage, Verwendung so in der Biogasanlage wirtschaftlich praktisch nicht mehr darstellbar.
Es geht damit vollkommen unnötig ein sehr wertvoller, CO2-einsparender regionaler Nährstoffkreislauf verloren, der die Landwirtschaft in Grünlandregionen hart treffen wird.


Pomóż nam wzmocnić uczestnictwo obywateli. Chcemy, aby twoja petycja przyciągnęła uwagę i pozostała niezależna.

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