Gesundheit

Legale Freitodhilfe: Kein neuer Verbotsparagraf 217 StGB! #Sterbehilfe

Petition richtet sich an
Deutscher Bundestag Petitionsausschuss
16.498 Unterstützende

Sammlung beendet

16.498 Unterstützende

Sammlung beendet

  1. Gestartet August 2022
  2. Sammlung beendet
  3. Einreichung vorbereiten
  4. Dialog mit Empfänger
  5. Entscheidung

16.01.2023, 17:30

Es wird eine erneute Anhörung erwartet.


Neues Zeichnungsende: 31.01.2023
Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 13687




19.11.2022, 18:19

Die Abstimmung im Bundestag über ein neues Gesetz zur Regelung von "Sterbehilfe" wird wahrscheinlich erst im ersten Quartal 2023 stattfinden.


Neues Zeichnungsende: 20.01.2023
Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 11662


09.11.2022, 11:29

Anhörung ist erst am 28.11.2022. Deswegen möchten wir die Abstimmung bis kurz davor aufschieben!


Neues Zeichnungsende: 22.11.2022
Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 9472


08.11.2022, 15:37

Liebe Unterstützende,

Damit noch mehr Menschen von der Petition erfahren, haben wir von openPetition einen Post zur Petition auf Facebook, Twitter und Instagram veröffentlicht - gerne mitmachen & teilen, teilen, teilen:

+++ Facebook: www.facebook.com/openPetition/videos/531780228378202

+++ Twitter: twitter.com/openPetition/status/1589989787330842624

+++ Instagram: www.instagram.com/p/CktBLfmLIWX/

Bitte mit Freunden, Bekannten und Familie teilen. Jedes “Gefällt mir ” (Like), aber vor allem geteilte Inhalte (Shares) sorgen dafür, dass noch mehr Menschen von der Petition erfahren. Die Petition kann auch in Facebook-Gruppen geteilt werden.

Wer nicht in den Sozialen Netzwerken ist, kann Freunde, Bekannte und Familie per Whatsapp oder E-Mail auf die Petition hinweisen:

+++ Kurzlink zur Petition: www.openpetition.de/freitodhilfe

Vielen Dank für Ihr Engagement!
Ihr openPetition-Team




25.08.2022, 17:23

Neustrukturierung für bessere Verständlichkeit des Textes.


Neuer Petitionstext:

Freitodhilfe bedeutet Selbstbestimmung am Lebensende

Deshalb: JA zu Selbstbestimmung am Lebensende! NEIN zu einem neuen § 217 StGB.

Viele Menschen, die ihr Leben selbstbestimmt mit der Hilfe eines Dritten beenden wollen, stoßen bei der Suche nach freitodbegleitenden Ärzten auf Skepsis und Unwissenheit. Oftmals wird von einem juristischen Graubereich gesprochen. Dies ist falsch! Der vorhandene Rechtsrahmen reicht völlig aus, um Suizidhilfe (#Sterbehilfe) im Sinne des Urteils des Bundesverfassungsgerichts (Februar 2020) sicherzustellen.Eine mögliche gesetzliche Regelung sollte daher – bei Wahrung der Gewissensfreiheit der Freitodbegleiter – vor allem die Selbstbestimmung der Freitodwilligen stärken. Nötig ist in diesem Zusammenhang eine Anpassung des Betäubungsmittelgesetzes.

Wie das Bundesverfassungsgericht bekräftigte, hat Jeder das Recht auf Beendigung seines Lebens mit freiwilliger Hilfe eines Dritten. Voraussetzung dafür: Die Freiverantwortlichkeit und Dauerhaftigkeit des Sterbewunsches. Auch die Tatherrschaft liegt ausschließlich beim Sterbewilligen.

Ziel muss es sein, harte Suizide zu verhindern und wohlerwogene Freitode zu ermöglichen. Daher lehnen wir jede Form der Einengung des Bundesverfassungsgerichts-Urteils ab und appellieren an die Politik, diesem im Rahmen einer möglichen Gesetzgebung vollauf gerecht zu werden.Deshalb: JA zu Selbstbestimmung am Lebensende! NEIN zu einem neuen § 217 StGB.

Neue Begründung:

Eine mögliche gesetzliche Regelung sollte daher – bei Wahrung der Gewissensfreiheit der Freitodbegleiter – vor allem die Selbstbestimmung der Freitodwilligen stärken. Nötig ist in diesem Zusammenhang eine Anpassung des Betäubungsmittelgesetzes.

Ziel muss es sein, harte Suizide zu verhindern und wohlerwogene Freitode zu ermöglichen. Daher lehnen wir jede Form der Einengung des Bundesverfassungsgerichts-Urteils ab und appellieren an die Politik, diesem im Rahmen einer möglichen Gesetzgebung vollauf gerecht zu werden.

DGHS hat Forderungen für humane Suizidhilfe vorgestellt im Berliner Appell: www.dghs.de/fileadmin/content/07_presse/01_Presseerklaerungen/pdf/Berliner_Appell.pdf


Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 407



Helfen Sie mit, Bürgerbeteiligung zu stärken. Wir wollen Ihren Anliegen Gehör verschaffen und dabei weiterhin unabhängig bleiben.

Jetzt fördern