Gesundheit

Legale Freitodhilfe: Kein neuer Verbotsparagraf 217 StGB! #Sterbehilfe

Petition richtet sich an
Deutscher Bundestag Petitionsausschuss
16.498 Unterstützende

Sammlung beendet

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  1. Gestartet August 2022
  2. Sammlung beendet
  3. Einreichung vorbereiten
  4. Dialog mit Empfänger
  5. Entscheidung

Freitodhilfe bedeutet Selbstbestimmung am Lebensende

Deshalb: JA zu Selbstbestimmung am Lebensende! NEIN zu einem neuen § 217 StGB.

Viele Menschen, die ihr Leben selbstbestimmt mit der Hilfe eines Dritten beenden wollen, stoßen bei der Suche nach freitodbegleitenden Ärzten auf Skepsis und Unwissenheit. Oftmals wird von einem juristischen Graubereich gesprochen. Dies ist falsch! Der vorhandene Rechtsrahmen reicht völlig aus, um Suizidhilfe (#Sterbehilfe) im Sinne des Urteils des Bundesverfassungsgerichts (Februar 2020) sicherzustellen.

Wie das Bundesverfassungsgericht bekräftigte, hat Jeder das Recht auf Beendigung seines Lebens mit freiwilliger Hilfe eines Dritten. Voraussetzung dafür: Die Freiverantwortlichkeit und Dauerhaftigkeit des Sterbewunsches. Auch die Tatherrschaft liegt ausschließlich beim Sterbewilligen.

Begründung

Eine mögliche gesetzliche Regelung sollte daher – bei Wahrung der Gewissensfreiheit der Freitodbegleiter – vor allem die Selbstbestimmung der Freitodwilligen stärken. Nötig ist in diesem Zusammenhang eine Anpassung des Betäubungsmittelgesetzes.

Ziel muss es sein, harte Suizide zu verhindern und wohlerwogene Freitode zu ermöglichen. Daher lehnen wir jede Form der Einengung des Bundesverfassungsgerichts-Urteils ab und appellieren an die Politik, diesem im Rahmen einer möglichen Gesetzgebung vollauf gerecht zu werden.

DGHS hat Forderungen für humane Suizidhilfe vorgestellt im Berliner Appell: https://www.dghs.de/fileadmin/content/07_presse/01_Presseerklaerungen/pdf/Berliner_Appell.pdf

Vielen Dank für Ihre Unterstützung, DGHS e. V. aus Berlin
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Neuigkeiten

Ich führe ein selbstbestimmtes Leben und möchte auch selbstbestimmt sterben.

Es kann in der Gesellschaft eine Haltung entstehen, sich,wenn man sich selbst nicht mehr versorgen kann, kein „lebenswertes“ Leben führt, dann doch den Wunsch haben sollte, "ein Sterben in Würde" zu bekommen. Die unausgesprochene Erwartung wäre nicht "illegal" und nicht "beweisbar" – wäre es ein selbstbestimmtes Ende? Legalisierung verändert Haltung, Erwartungshaltung - wir sind Menschen - und mit Macht, wissen wir oft nicht gut umzugehen, wie die Geschichte immer wieder zeigt.

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