Tierschutz

Leiden vermeiden – Jagd nur mit tierschutzgerechter Munition

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Bundesregierung
4.163 Unterstützende

Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.

4.163 Unterstützende

Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.

  1. Gestartet 2014
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Gescheitert

28.03.2014, 16:27

Fehler beim Einrichten der Petition.
Formatierung des Textes wurde verändert
Neuer Petitionstext: rlegt Auf der Jagd dürfen nach dem Tierschutzgesetz (§ 4, Abs. 1) Tiere nur getötet und erlegt werden, „wenn hierbei nicht mehr als unvermeidbare Schmerzen entstehen.“

Nun wird schon seit Jahren in Deutschland über die Einführung von bleifreier Munition bei der Jagdausübung diskutiert. In der Jagdpraxis ist inzwischen deutlich geworden, dass die geforderte, tierschutzgerechte sofortige Tötungswirkung bleifreier Jagdmunition häufig nicht vorhanden ist.

Aus diesen Gründen ergeben sich folgende Forderungen:

1. Jagdmunition muss zertifiziert werden. Sie darf für die verschiedenen Wildarten nur zugelassen werden, wenn Zielgenauigkeit und insbesondere die Energieabgabe im Wildkörper ein tierschutzgerechtes Erlegen des Wildes gewährleisten.

2. Zur Entwicklung und Zertifizierung dieser Munition wird den Herstellern eine Übergangszeit von 3 bis 5 Jahren eingeräumt. Sie werden aufgefordert, die Bleigehalte in der Jagdmunition zu minimieren. Nach der Übergangsfrist darf zur Jagdausübung nur noch zertifizierte Munition verschossen werden.

3. Damit sichergestellt ist, dass dem Wild kein unnötiges Leiden zugefügt wird, ist in dieser Übergangszeit der Einsatz von bleihaltiger Munition, die tierschutzgerecht erlegt, bei den Jagden erlaubt.

4. Die Bundes-, Landes- und Kreisforsten werden angewiesen, in der Übergangszeit die ausnahmslose Nutzung von bleifreier Munition bei der Jagdausübung nicht weiter generell zu verlangen.

5. Feldversuche, bei denen verschiedene bleifreie Munition an Wild ausprobiert wird, sind zu untersagen oder nur unter bestimmten Bedingen und Auflagen zu erlauben. Neue Begründung: Wild, das in der bisherigen Praxis mit der neuen bleifreien Munition beschossen wird, flüchtet länger und ausgiebiger. Es leidet länger. Nachsuchen fallen häufiger an und dauern länger.

Damit Jagd aber tierschutzgerecht ist, muss ein Schuss sofort töten. Nur so kann das Wild vor möglichem Leiden bewahrt werden, und nur so lässt sich dem Anspruch unserer Gesellschaft gerecht werden.

Der Bundesverband Deutscher Berufsjäger (BDB),sowie zahlreiche Schweißhundführer berichten von dieser ungenügenden Wirkung und von Tierschutzproblemen bei dem Einsatz von bleifreier Munition. In einem Gutachten des BDB ist die Rede von „drei bis fünf mal längeren Fluchtdistanzen“.

Weitere Jäger berichten, dass beschossenes Wild trotz erheblicher Organverletzungen länger lebt und sich unnötig quält. Dies ist ein klarer Verstoß gegen das Tierschutzgesetz. Zudem wird das Auffinden des erlegten Wildes erheblich erschwert, da es häufig im Schuss gar nicht zeichnet und am Anschuss oft keine oder nur wenige Anschusszeichen zu finden sind.


Fazit

Bei einem absoluten sofortigen Verbot von bleihaltiger Munition bleibt der Tierschutz in der Jagdausübung auf der Strecke. Umweltminister Robert Habeck (Grüne) aus Schleswig-Holstein ist zuzustimmen, wenn er über das Töten von Tieren sagt:

„Wir dürfen sie nicht über Gebühr quälen oder ihnen Leiden zufügen. Tierschutzvorschriften müssen penibel eingehalten werden.“

Damit werden.“



Damit Jagd den Tierschutzansprüchen des 21. Jahrhunderts entspricht, müssen gesetzliche Vorgaben geändert werden. Jagdmunition muss zukünftig unabhängig zertifiziert werden.

Solange das nicht gewährleistet ist, darf eine ausschließliche Verwendung von bleifreier Munition, wie sie in den Staatsforsten vieler Bundesländer Praxis ist, nicht geduldet werden.


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