Reģions: Ehrenfeld
Civiltiesības

LKW-Kolonne-Ehrenfeld

Petīcijas iesniedzējs nav publisks
Petīcija ir adresēta
Bürgermeisterin Henriette Reker
958 Atbalstošs 670 iekš Ehrenfeld

Petīcijas autors petīciju nav iesniedzis

958 Atbalstošs 670 iekš Ehrenfeld

Petīcijas autors petīciju nav iesniedzis

  1. Sākās 2016
  2. Kolekcija beidzās
  3. Iesniegts
  4. Dialogs
  5. Neizdevās

20.09.2019 19:23

Hallo zusammen,
leider mussten wir eine neue Petition starten. Inzwischen haben wir ein Gerichtsverfahren gewonnen und eins verloren. Die Sache stinkt immer noch zum Himmel. Die Baukräne stehen schon bereit. Wir verhandeln mit der Stadt und dem Bauträger.
Je mehr Stimmen wir haben umso ernster werden wir genommen.
Bitte unterstützt uns weiter.

www.openpetition.de/petition/online/weg-mit-der-lkw-kolonne-ehrenfeld

Vielen Dank. Der Kampf geht weiter!!!
Jörg


12.10.2018 02:11

Liebe Unterstützende,
der Petent oder die Petentin hat innerhalb der letzten 12 Monate nach Ende der Unterschriftensammlung keine Neuigkeiten erstellt und den Status nicht geändert. openPetition geht davon aus, dass die Petition nicht eingereicht oder übergeben wurde.

Wir bedanken uns herzlich für Ihr Engagement und die Unterstützung,
Ihr openPetition-Team


31.10.2016 00:30

Weitere Informationen wurden eingefügt, weil viele Interessenten den Inhalt nicht verstanden haben.


Neuer Petitionstext: Verhinderung Ein Kölner Großinvestor macht mit großen Projekten in Köln von sich reden. Riesige Wohnblocks werden saniert und lukrativ als Eigentumswohnungen vermarktet. Ein geplantes Projekt ist der LKW-Kolonne quer durch Ehrenfeld. Ein verkehrsberuhigtes, begrüntes Block zwischen Hansemann-, Stamm- und saniertes Viertel soll als Anlieferungszone für 60 LKW pro Woche missbraucht werden.
Dies bedeutet eine immense Geräuschbelastung (startendes Flugzeug bis zu 116 dB(A)).
Durch
Philippstraße. Das Gelände schließt den neuen Frischemarkt werden Lüftungen DM und Klimaanlagen nötig, die Tag ehemaligen Woolworth- Verkaufsräume ein. Wo einst Woolworth war, ist ein großer Lebensmittelmarkt geplant. Auf dem Parkplatz und Nacht laufen.
in den Baulücken
entstehen neue Wohnhäuser – auf den ersten Blick nicht schlecht.
Die Baugenehmigung für dieses Projekt darf nicht erteilt werden.
Es muss ein offenes Verfahren geführt werden, bei dem die Bürger informiert werden und mitsprechen dürfen.
dürfen.Bei genauerem Hinsehen wird der Pferdefuß dieser Planung
drastisch sichtbar:
• Ein Supermarkt mit Frische wird mit bis zu 15 LKW täglich beliefert.
Die Anlieferung soll über die Stammstraße und die Philippstraße
erfolgen. D. h. jeden Tag (außer sonntags) rollen ab 5 Uhr morgens
die LKW (20-Tonner) durch das Viertel.
• Die Philippstraße ist sehr eng, Rangierlärm ist unvermeidbar.
• Parkplätze, Verkehrsberuhigung und Begrünung werden dem
Projekt zum Opfer fallen.
• Der geplante Supermarkt produziert Unmengen Müll, dieser muss
täglich mit 4 Fahrten durch LKW entsorgt werden.
• Der Supermarkt plant verschiedene, völlig neue Frischeabteilungen.
Daher wird eine aufwendige Be- und Entlüftung bzw. Kühlung
notwendig. Die Aggregate laufen 24 Stunden und verursachen eine
starke Lärmbelastung.
• Der Investor plant den Hauptlieferverkehr in die Stamm- und
Philippstr. zu verlagern. Offensichtlich will er seine 44 neuen
Wohnungen in der Hansemannstr. teuer verkaufen.


Neue Begründung: Ehrenfeld ist ein Viertel in dem viele Menschen, kleine Kinder und viele ältere Leute leben. Bis jetzt hat die Stadt versucht dieses Viertel zu beruhigen und den Verkehr langsam aber sicher verschwinden zu lassen. Deshalb ist im Städtevergleich Ehrenfeld das Viertel in dem die meisten Wege zu Fuß oder mit dem Fahrrad erledigt werden.
Die Bürger müssen vor der Planung eines Großinvestors geschützt werden, dem es um einen möglichst hohen Profit beim Verkauf von Eigentumswohnungen geht.
Sämtlich Regeln eines besonderen Wohngebiets, welches Ehrenfeld ist, werden durch die Planung eines 1200qm Supermarktes gebrochen.
Die Rechte und das Wohlergehen der Anwohner werden einfach ignoriert.
§ Die Baunutzungsverordnung BauNVO §4a sieht für besondere Wohngebiete
vor, dass in ihnen die Wohnnutzung erhalten und fortentwickelt
werden soll. Gewerbe, soweit sie mit der Wohnnutzung vereinbar sind,
können dort untergebracht sein. Dazu gehören auch Läden bis zu einer
Größe von 700 m2. Der geplante Supermarkt soll eine Fläche von ca.
1200 m2 haben. Die neue Nutzung als Supermarkt mit Frischebereich
verursacht erhebliche Emissionen durch drastischen LKW-Ladeverkehr
und zusätzliche Belüftungsanlagen (24h). Beides ist mit der BauNVO,
dem Erhalt und der Fortentwicklung von Wohnraum nicht vereinbar.
§ Die Planung erscheint in vielen Punkten bedenklich und fällt zum Nachteil
der Anwohner aus. Es gibt eine Menge Klärungsbedarf.
§ Grundsätzlich ist laut Gesetz die Nutzung des Verkaufsraumes durch
den langen Leerstand erloschen und müsste neu beantragt werden. Eine
Genehmigung eines Marktes dieser Größenordnung ist in einem besonderen
Wohngebiet unzulässig!



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