Alueella: Saksa

Medien - Alle verfügbaren Programme über alle Kabelnetze

Hakija ei ole julkinen
Vetoomus on osoitettu
Deutschen Bundestag
355 Tukeva 355 sisään Saksa

Vetoomusprosessi saatiin päätökseen

355 Tukeva 355 sisään Saksa

Vetoomusprosessi saatiin päätökseen

  1. Aloitti 2012
  2. Keräys valmis
  3. Lähetetty
  4. Valintaikkuna
  5. Valmis

Tämä on online-vetoomus des Deutschen Bundestags .

29.08.2017 klo 16.54

Pet 1-17-09-226-037878Medien
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 06.06.2013 abschließend beraten und
beschlossen:
Die Petition den Landesvolksvertretungen zuzuleiten.
Begründung
Mit der Petition soll erreicht werden, dass bundesweit alle Bürgerinnen und Bürger
die gleichen verfügbaren Programme über jeden Kabelnetzbetreiber empfangen
können.
Zur Begründung des Anliegens wird im Wesentlichen vorgetragen, seit mehreren
Jahren sei es für Millionen von Menschen nicht möglich, über ihren Kabelanschluss
alle frei empfangbaren Programme zu erhalten. Die Kabelnetzbetreiber würden ihre
Monopolstellung im Bereich des Pay TV als auch des Free TV dazu nutzen, Sender,
die die Kunden sehen wollten, nicht einzuspeisen. Nach wie vor bestehe eine große
Kluft zwischen den verschiedenen Kabelnetzbetreibern und den Sendern, die sie
einspeisen würden. Die Störung des Empfangs aller frei empfangbaren Programme
stelle gem. Artikel 5 Abs. 1 Grundgesetz (GG) eine Behinderung der Presse- und
Meinungsfreiheit dar.
Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten zu dem Vorbringen wird auf die eingereichten
Unterlagen verwiesen.
Zu diesem Thema liegt dem Petitionsausschuss eine auf der Internetseite des
Deutschen Bundestages veröffentlichte Eingabe mit 355 Mitzeichnungen und
55 Diskussionsbeiträgen vor. Es wird um Verständnis gebeten, dass nicht auf alle
der vorgetragenen Aspekte im Einzelnen eingegangen werden kann.
Der Petitionsausschuss hat u. a. auch der Bundesregierung Gelegenheit gegeben,
ihre Ansicht zu der Eingabe darzulegen. Das Ergebnis der parlamentarischen
Prüfung lässt sich unter Einbeziehung der seitens der Bundesregierung angeführten
Aspekte wie folgt zusammenfassen:

Der Petitionsausschuss weist darauf hin, dass er vorliegend wegen der
verfassungsmäßigen Zuständigkeitsverteilung zwischen Bund und Ländern nicht
tätig werden kann. Bezüglich der Rundfunkversorgung sind die Länder zuständig.
Die Behörden der Länder unterliegen der jeweiligen Landesaufsicht. Die
Bundesregierung unterstützt die Länder im Rahmen der Entwicklung des Rundfunks.
Ziel ist neben der Förderung der Medienpluralität auch eine Weiterentwicklung der
Infrastruktur. Insbesondere die Landesmedienanstalten legen Bedarfe und
Kabelbelegungen fest und überwachen die Einhaltung von Vorschriften aus
Staatsverträgen und Landesmediengesetzen.
Vor dem Hintergrund der fehlenden Bundeszuständigkeit empfiehlt der
Petitionsausschuss, die Petition den Landesvolksvertretungen zuzuleiten.

Begründung (PDF)


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