Medien - Alle verfügbaren Programme über alle Kabelnetze

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Deutschen Bundestag

355 Unterschriften

Die Petition wurde abgeschlossen

355 Unterschriften

Die Petition wurde abgeschlossen

  1. Gestartet 2012
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

Petition richtet sich an: Deutschen Bundestag

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass I. Alle Kabelnetzbetreiber Deutschlandweit die selben Sender Einspeisen müssen, II. das kein Kabelnetzbetreiber mehr die möglichkeit hat, aufgrund Streitigkeiten zu sagen es werden bestimmte Sender nicht eingespeist. III. der Empfang von öffentlichen Sendern für die ganze BRD in gleicher Qualität zur Verfügung gestellt und garantiert werden muß wie bei Privaten Sendern ! IIII. das alle in deutschland Frei empfangbaren Sender über jeden Kabelnetz Betreiber auch wirklich Frei Empfangbar sind.

Begründung

  1. Seit mehreren Jahren ist es für Millionen von Menschen praktisch unmöglich, über ihren Kabelanschluß alle frei empfangbaren Programme zu bekommen..
  2. Die Kabelnetzbetreiber Nutzen ihre Monopol Stellung um Sender, die die Kunden sehen möchten nicht einzuspeißen..
  3. Kabelnetzbetreiber verlangen Geld für den Empfang aller freien Fernseh Sender.
  4. Millionen von Menschen bekommen jeden Tag diktiert was Sie schauen können und was nicht. (Presse und Meinungsfreiheit)
  5. Es besteht nach wie vor ein große Kluft zwischen den verschiedenen Kabelnetzbetreibern und den Sendern die sie Einspeißen..
  6. Die Störung des Empfangs aller Frei empfangbaren Programme stellt gemäß Art. 5 Abs. 1 GG.eine Behinderung der Presse- und Meinungsfreiheit dar .
  7. Im Bereicht Pay TV verfahren die Kabelnetz betreiber wie bei Free TV und Speißen Sender wegen streitigkeiten nicht ein.
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Angaben zur Petition

Petition gestartet: 08.06.2012
Sammlung endet: 27.07.2012
Region: Deutschland
Kategorie:  

Neuigkeiten

  • Pet 1-17-09-226-037878Medien
    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 06.06.2013 abschließend beraten und
    beschlossen:
    Die Petition den Landesvolksvertretungen zuzuleiten.
    Begründung
    Mit der Petition soll erreicht werden, dass bundesweit alle Bürgerinnen und Bürger
    die gleichen verfügbaren Programme über jeden Kabelnetzbetreiber empfangen
    können.
    Zur Begründung des Anliegens wird im Wesentlichen vorgetragen, seit mehreren
    Jahren sei es für Millionen von Menschen nicht möglich, über ihren Kabelanschluss
    alle frei empfangbaren Programme zu erhalten. Die Kabelnetzbetreiber würden ihre
    Monopolstellung im Bereich des Pay TV als auch des Free TV dazu nutzen, Sender,
    die die Kunden sehen wollten, nicht einzuspeisen. Nach wie vor bestehe eine große
    Kluft zwischen den verschiedenen Kabelnetzbetreibern und den Sendern, die sie
    einspeisen würden. Die Störung des Empfangs aller frei empfangbaren Programme
    stelle gem. Artikel 5 Abs. 1 Grundgesetz (GG) eine Behinderung der Presse- und
    Meinungsfreiheit dar.
    Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten zu dem Vorbringen wird auf die eingereichten
    Unterlagen verwiesen.
    Zu diesem Thema liegt dem Petitionsausschuss eine auf der Internetseite des
    Deutschen Bundestages veröffentlichte Eingabe mit 355 Mitzeichnungen und
    55 Diskussionsbeiträgen vor. Es wird um Verständnis gebeten, dass nicht auf alle
    der vorgetragenen Aspekte im Einzelnen eingegangen werden kann.
    Der Petitionsausschuss hat u. a. auch der Bundesregierung Gelegenheit gegeben,
    ihre Ansicht zu der Eingabe darzulegen. Das Ergebnis der parlamentarischen
    Prüfung lässt sich unter Einbeziehung der seitens der Bundesregierung angeführten
    Aspekte wie folgt zusammenfassen:

    Der Petitionsausschuss weist darauf hin, dass er vorliegend wegen der
    verfassungsmäßigen Zuständigkeitsverteilung zwischen Bund und Ländern nicht
    tätig werden kann. Bezüglich der Rundfunkversorgung sind die Länder zuständig.
    Die Behörden der Länder unterliegen der jeweiligen Landesaufsicht. Die
    Bundesregierung unterstützt die Länder im Rahmen der Entwicklung des Rundfunks.
    Ziel ist neben der Förderung der Medienpluralität auch eine Weiterentwicklung der
    Infrastruktur. Insbesondere die Landesmedienanstalten legen Bedarfe und
    Kabelbelegungen fest und überwachen die Einhaltung von Vorschriften aus
    Staatsverträgen und Landesmediengesetzen.
    Vor dem Hintergrund der fehlenden Bundeszuständigkeit empfiehlt der
    Petitionsausschuss, die Petition den Landesvolksvertretungen zuzuleiten.

    Begründung (PDF)

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