Piirkond : Mainz

Mehr Grundsteuer in Mainz? Geht nicht!

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Mainzer Stadtrat

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05.12.2024 04:48

Verständlichere Formulierung in einem Absatz


Neuer Petitionstext:

Die Grundsteuer darf nicht zur Belastungsprobe für die Mainzer werden!Alle Parteien haben eine aufkommensneutrale Grundsteuerreform versprochen. Dieses Versprechen muss auch für 2025 gelten.Die Mainzer FDP fordert daher eine Absenkung des Grundsteuerhebesatzes von 480 auf 403%, damit das Versprechen der Aufkommensneutralität gehalten wird.

WAS ERWARTET SIE AB 2025?Ab 2025 wird die Grundsteuer nicht mehr auf Basis des alten (häufig niedrigen) Einheitswertes berechnet, sondern anhand des aktuellen Immobilienwerts, der Ihnen vom Finanzamt mitgeteilt wurde. Das kann zu erheblichen Steuererhöhungen führen!

Beispiele:

  • Wohnung,(Miet)Wohnung, Baujahr 2012: Anstieg um 22,7%
  • Reihenmittelhaus, Baujahr 1989: Anstieg um 23,7% (bei 600% Hebesatz sogar um 85,6%!)
  • Doppelhaushälfte, Baujahr 1963: Anstieg um 470% (wegen regelmäßiger Modernisierung)
  • Einfamilienhaus, Baujahr 1965: Anstieg um 13,89% (ohne vorherige Einheitswertanhebung mindestens 100%)
  • Bungalow, Baujahr 60er Jahre: Anstieg um 77%

Die Folgen

  • Soziale Ungerechtigkeit: Hohe Belastungen treffen Haushalte zusätzlich zu steigenden Energie-, Lebenshaltungs- und Betreuungskosten. Ältere Menschen und Familien mit geringem Einkommen sind besonders betroffen.
  • Klimaschädliche Auswirkungen: Weniger Geld für energetische Sanierungen bedeutet weniger Klimaschutz.
  • Mietpreistreiber: Steigende Grundsteuer wird auf Mieter umgelegt und verschärft die Wohnungsnot.

DIE FORDERUNG DER MAINZER FDP

  • Keine Erhöhung der Grundsteuer in 2025 und den Folgejahren!
  • Einhaltung des Versprechens der Aufkommensneutralität und Absenkung auf 403%

Die Stadtverwaltung plant bereits eine Erhöhung des Hebesatzes auf bis zu 600%. Das bedeutetführt dazu, dass sich die Grundsteuer für viele MainzerMenschen einemehr zusätzlicheals Belastungverdoppelt. von mindestens 153%!SolcheSolche Steuererhöhungen sindhalten wir für unzumutbar!



Neue Begründung:

Ab 2025 wird die Grundsteuer nicht mehr auf Basis des alten (häufig niedrigen) Einheitswertes berechnet, sondern anhand des aktuellen Immobilienwerts, der Ihnen vom Finanzamt mitgeteilt wurde. Das kann zu erheblichen Steuererhöhungen führen!Beispiele:

  • Wohnung,(Miet)Wohnung, Baujahr 2012: Anstieg um 22,7%
  • Reihenmittelhaus, Baujahr 1989: Anstieg um 23,7% (bei 600% Hebesatz sogar um 85,6%!)
  • Doppelhaushälfte, Baujahr 1963: Anstieg um 470% (wegen regelmäßiger Modernisierung)
  • Einfamilienhaus, Baujahr 1965: Anstieg um 13,89% (ohne vorherige Einheitswertanhebung mindestens 100%)
  • Bungalow, Baujahr 60er Jahre: Anstieg um 77%

Die Folgen

  • Soziale Ungerechtigkeit: Hohe Belastungen treffen Haushalte zusätzlich zu steigenden Energie-, Lebenshaltungs- und Betreuungskosten. Ältere Menschen und Familien mit geringem Einkommen sind besonders betroffen.
  • Klimaschädliche Auswirkungen: Weniger Geld für energetische Sanierungen bedeutet weniger Klimaschutz.
  • Mietpreistreiber: Steigende Grundsteuer wird auf Mieter umgelegt und verschärft die Wohnungsnot.


Neues Zeichnungsende: 26.05.2025
Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 161 (147 in Mainz)


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