11.06.2018, 15:57
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Neue Begründung: Geplante Änderungen
Für den Fall, dass die Dauer der wöchentlichen Arbeitszeit nicht festgelegt ist, soll nun die aktuell gesetzliche wöchentliche Arbeitszeit von 10 auf 25 Stunden erhöht werden. Fehlt also eine Vereinbarung zur wöchentlichen Arbeitszeit, soll zukünftig eine wöchentliche Arbeitszeit von 25 Stunden gelten.
Schließlich soll im Krankheitsfall und an Feiertagen für die Bemessung der Höhe des Entgeltfortzahlungsanspruch nicht mehr wie aktuell die vereinbarte wöchentliche Arbeitszeit, sondern der Durchschnittsverdienst der letzten drei Monate Grundlage für die Bemessung sein. Im Einzelfall kann daher der Durchschnittsverdienst die vereinbarte wöchentliche Arbeitszeit übersteigen, wenn tatsächlich mehr gearbeitet wurde.
Zur Begründung wird im Wesentlichen angeführt, dass Minijobs zu Altersarmut,Lohndumping und einer Entrechtung der Arbeitnehmer führten. Arbeitgeber teilten reguläre sozialversicherungspflichtige Jobs in mehrere Minijobs auf,um Arbeitnehmerrechte auszuhebeln. Daher fordern wir mit dieser Petition eine Gesetzliche änderung die auf Rechtswegen denn Arbeitgeber verpflichtet nach 24 Monaten denn Angestellten von Minijob zu einer Festeinstellung mit regulären Gehalt einzustellen.
Geringverdiener auf 450 Euro Basis die Arbeit auf Abruf tätig sind erhalten voll Lohn (450 Euro Jeden Monat) egal ob sie durch Mangel von Arbeitsleistungen weniger Stunden als geplant Arbeiten dieser Fall tritt aber nur ein sollte der Arbeitgeber keine Arbeit zur Verfügung haben so werden diese Stunden als volle Arbeitsstunden verrechnet.