Bölge : Rostock

Mehr Sicherheit: Trotzenburger Weg / Waldessaum (Rostock) – gegen zu hohes Verkehrsaufkommen

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Das Tiefbauamt Rostock und der Ortsbeirat Gartenstadt sind zuständig für Verkehrssicherheit.

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15.07.2025 03:07

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13.07.2025 07:34

Ich habe einen Fehler korrigiert und eine weiter Kita hinzugefügt, die ebenfalls betroffen ist.


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13.07.2025 07:32

Ich habe einen Fehler korrigiert und eine weiter Kita hinzugefügt, die ebenfalls betroffen ist.


Neue Begründung:

ForderungDie Hanse- und Universitätsstadt Rostock soll konkrete verkehrsberuhigende Maßnahmen am Abschnitt Trotzenburger Weg / Ecke Waldessaum umsetzen – zur Verbesserung der Verkehrssicherheit für Fußgänger:innen und Radfahrende.Diese Maßnahmen können beispielsweise beinhalten:

  • Geschwindigkeitsreduzierung auf 30 km/h
  • bauliche Verkehrsberuhigung (z. B. Fahrbahnverengung oder Querungshilfe)
  • bessere Sichtbarkeit für querende Personen

BegründungDer betroffene Straßenabschnitt dient als wichtige Verbindung zwischen der Gartenstadt, dem angrenzenden Wohngebiet und dem Naherholungsgebiet Barnstorfer Wald.Zahlreiche Fußgänger:innen – darunter Kinder, ältere Menschen und Radfahrende – nutzen diese Querung täglich. Gleichzeitig ist der Verkehr dort häufig schnell und dicht, auch mit LKW-Verkehr. Die Straße ist derzeit nicht ausreichend gesichert, weder durch bauliche Maßnahmen noch durch Tempolimit oder Überwege.

Einrichtungen in fußläufiger Nähe sind u. a.:

  • Kita „Pusteblume“
  • Kita Himperdinckstraße
  • Kita „Lütt Sparling“
  • Christophorusschule (COD)(CJD)
  • Spielplätze, Kleingärten, Sporteinrichtungen
  • Barnstorfer Wald (viel frequentiertes Naherholungsgebiet)

Die derzeit durchgeführte Verkehrsmessung (KW 28/2025) erfasst ausschließlich Kfz-Dichte und Geschwindigkeit, nicht jedoch Lärm, Fußgänger- oder Radverkehr. Das allein reicht nicht aus, um ein realistisches Bild der Verkehrssituation zu erfassen.

Rechtlicher HintergrundLaut § 45 der Straßenverkehrsordnung (StVO) können Kommunen bei konkreten Gefahrenlagen für Fußgänger:innen oder schutzbedürftige Gruppen (z. B. Kinder, Ältere) Tempolimits und verkehrsregelnde Maßnahmen anordnen.Die Umsetzung bedarf keiner extremen Unfallsituation, sondern kann präventiv erfolgen, wenn die Sicherheit anderer Verkehrsteilnehmender gefährdet ist – insbesondere bei unübersichtlichen Querungen oder hoher Verkehrsdichte.

Unser ZielWir fordern, dass dieser Abschnitt ganzheitlich betrachtet und nachhaltig entschärft wird – nicht nur mit Blick auf Fahrzeuge, sondern auch auf Menschen, die sich täglich zu Fuß oder mit dem Rad bewegen.Im Sinne der Sicherheit und Lebensqualität aller, die diesen Bereich nutzen.


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