Region: Rostock

Mehr Sicherheit: Trotzenburger Weg / Waldessaum (Rostock) – gegen zu hohes Verkehrsaufkommen

Petition richtet sich an
Das Tiefbauamt Rostock und der Ortsbeirat Gartenstadt sind zuständig für Verkehrssicherheit.

117 Unterschriften

Sammlung beendet

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Sammlung beendet

  1. Gestartet Juli 2025
  2. Sammlung beendet
  3. Einreichung vorbereiten
  4. Dialog mit Empfänger
  5. Entscheidung

Neuigkeiten

15.07.2025, 03:07

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13.07.2025, 07:34

Ich habe einen Fehler korrigiert und eine weiter Kita hinzugefügt, die ebenfalls betroffen ist.


New deadline: 31.10.2025
Signatures at the time of the change: 13


13.07.2025, 07:32

Ich habe einen Fehler korrigiert und eine weiter Kita hinzugefügt, die ebenfalls betroffen ist.


Neue Begründung:

ForderungDie Hanse- und Universitätsstadt Rostock soll konkrete verkehrsberuhigende Maßnahmen am Abschnitt Trotzenburger Weg / Ecke Waldessaum umsetzen – zur Verbesserung der Verkehrssicherheit für Fußgänger:innen und Radfahrende.Diese Maßnahmen können beispielsweise beinhalten:

  • Geschwindigkeitsreduzierung auf 30 km/h
  • bauliche Verkehrsberuhigung (z. B. Fahrbahnverengung oder Querungshilfe)
  • bessere Sichtbarkeit für querende Personen

BegründungDer betroffene Straßenabschnitt dient als wichtige Verbindung zwischen der Gartenstadt, dem angrenzenden Wohngebiet und dem Naherholungsgebiet Barnstorfer Wald.Zahlreiche Fußgänger:innen – darunter Kinder, ältere Menschen und Radfahrende – nutzen diese Querung täglich. Gleichzeitig ist der Verkehr dort häufig schnell und dicht, auch mit LKW-Verkehr. Die Straße ist derzeit nicht ausreichend gesichert, weder durch bauliche Maßnahmen noch durch Tempolimit oder Überwege.

Einrichtungen in fußläufiger Nähe sind u. a.:

  • Kita „Pusteblume“
  • Kita Himperdinckstraße
  • Kita „Lütt Sparling“
  • Christophorusschule (COD)(CJD)
  • Spielplätze, Kleingärten, Sporteinrichtungen
  • Barnstorfer Wald (viel frequentiertes Naherholungsgebiet)

Die derzeit durchgeführte Verkehrsmessung (KW 28/2025) erfasst ausschließlich Kfz-Dichte und Geschwindigkeit, nicht jedoch Lärm, Fußgänger- oder Radverkehr. Das allein reicht nicht aus, um ein realistisches Bild der Verkehrssituation zu erfassen.

Rechtlicher HintergrundLaut § 45 der Straßenverkehrsordnung (StVO) können Kommunen bei konkreten Gefahrenlagen für Fußgänger:innen oder schutzbedürftige Gruppen (z. B. Kinder, Ältere) Tempolimits und verkehrsregelnde Maßnahmen anordnen.Die Umsetzung bedarf keiner extremen Unfallsituation, sondern kann präventiv erfolgen, wenn die Sicherheit anderer Verkehrsteilnehmender gefährdet ist – insbesondere bei unübersichtlichen Querungen oder hoher Verkehrsdichte.

Unser ZielWir fordern, dass dieser Abschnitt ganzheitlich betrachtet und nachhaltig entschärft wird – nicht nur mit Blick auf Fahrzeuge, sondern auch auf Menschen, die sich täglich zu Fuß oder mit dem Rad bewegen.Im Sinne der Sicherheit und Lebensqualität aller, die diesen Bereich nutzen.


Signatures at the time of the change: 13


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