Gesundheit

Mindestanforderungen an Zulassungsstudien von Impfstoffen

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Bundesgesundheitsminiterium
9.084 Unterstützende 7.918 in Deutschland

Die Petition wurde vom Petenten zurückgezogen

9.084 Unterstützende 7.918 in Deutschland

Die Petition wurde vom Petenten zurückgezogen

  1. Gestartet 2015
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Gescheitert

03.02.2015, 16:50

Zusätzlich als Empfänger der Petition auch den Deutschen Bundestag eingefügt (zusätzlich zum Bundesgesundheitsminister), Siehe ersten Absatz.
Neuer Petitionstext: Wir fordern den Bundesgesundheitsminister und den Deutschen Bundestag auf, dafür zu sorgen, dass für die Zulassung von Impfstoffen umgehend angemessene Mindestanforderungen gelten.

Impfungen sind rechtlich gesehen Körperverletzungen, die der mündigen Einwilligung bedürfen. Sie stellen (nicht unmittelbar notwendige) medizinische Eingriffe an Gesunden dar. Deshalb sind besonders hohe Anforderungen an ihre Zulassung zu stellen. Ziel dieser Anforderungen muss sein, eine deutliche und statististisch zuverlässige Aussage bezüglich eines gesundheitlichen Vorteils von Geimpften gegenüber Ungeimpften treffen zu können.

Wir fordern deshalb die Einhaltung eines Mindeststandards in Form der nachfolgenden 10 Punkte:

1. Die Zulassungsstudien müssen aus einem zufallsgesteuerten, placebokontrollierten und mehrfach verblindeten Vergleich zwischen Geimpften und Ungeimpften (bzw. Placebo-Geimpften) bestehen

2. Die Zulassungsstudien müssen zwingend vor Beginn mit ihren wesentlichen Eckdaten in ein öffentliches Studienregister eingetragen werden

3. Nur echten Placebos, die keine Wirkungen oder Nebenwirkungen entfalten, dürfen zum Einsatz kommen

4. Die Größe der Studie und ihre Laufzeit müssen so ausgelegt sein, dass eine zuverlässige Aussage über den erhofften gesundheitlichen Vorteil möglich ist – sowohl in Hinblick auf die Symptome, gegen die man impft, als auch alle anderen gesundheitlichen Aspekte

5. Das Studiendesign, die erfassten (anonymisierte) Daten sowie während der Studie aufgetretene Besonderheiten und Probleme müssen offengelegt werden

6. Sämtliche – und nicht nur speziell ausgesuchte - subjektive und objektive Gesundheitsparameter sind bei dem Vergleich zwischen Geimpften und Ungeimpften zu erfassen

7. Patientenorganisationen dürfen unabhängige Ansprechpartner für die Studienteilnehmer benennen

8. Gewährleistung der finanziellen und organisatorischen Unabhängigkeit vom Hersteller

9. Realistische Abbildung der Erkrankungsentwicklung (Epidemiologie) in der Bevölkerung durch eine völlig ungeimpfte Kontrollgruppe

10. Langzeitbeobachtung auch nach erfolgter Zulassung (Nachmarktstudie)


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