NEIN zum Entfernen des Taubenhauses Lampertshof in Saarbrücken !

Petition richtet sich an:
Oberbürgermeister Uwe Conradt / Unternehmen: Q-Park Operations Germany GmbH & Co. KG

5.548 Unterschriften

Sammlung beendet

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Sammlung beendet

  1. Gestartet Februar 2026
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog mit Empfänger
  5. Entscheidung

Neuigkeiten

24.08.2026, 13:30

Liebe Unterstützende,

in der Saarbrücker Innenstadt droht rund 180 Stadttauben der Hungertod, da eines der betreuten Taubenhäuser entfernt worden ist. Seit letztem Wochenende haben ca. 180 Stadttauben keinen Zugang mehr zu ihrem gewohnten Futterplatz und besiedeln Dächer und Simse in der Umgebung Sulzbachstraße.
Die Stadtverwaltung hatte die Bitte der erfahrenen Taubenschützer des Vereins Stadttauben Saarbrücken, an der Umsiedelung an einen anderen Standort mitzuwirken, abgeschlagen. Stattdessen wurde eine Firma beauftragt. Das aktuelle Ergebnis der Umsiedelungsaktion sorgt bei den Taubenschützern für Unmut und Entsetzen.
Ihr Fazit: Bereits in der Anfangsphase der Umsiedelung wurde das Ziel zum Nachteil vieler Tiere verfehlt.

https://www.saarnews.com/panorama/180-stadttauben-in-saarbruecker-city-droht-der-hungertod/

Bitte schreibt an die Verantwortlichen und die lokale Presse.
Wer den Musterbrief auf Grundlage der ÖDP-Saar nutzen möchte, kann dies gerne tun. Einfach Adressaten und den Brandbrief unten kopieren und per Email versenden.
Bitte versendet noch heute Euren Protest an:

oberbuergermeister@saarbruecken.de,
ministerin@umwelt.saarland.de,
k.herr@lav.saarland.de,
carolin.lehberger@rvsbr.de,
ratsangelegenheiten@saarbruecken.de,
red-sz-service@sz-sb.de,

Sehr geehrter Herr Conradt,
sehr geehrte Frau Berg,
sehr geehrte Frau Dr. Herr,
sehr geehrte Frau Dr. Lehberger,
sehr geehrte Damen und Herren im Rat der Stadt Saarbrücken,
sehr geehrte SZ-Redaktion,

aufgrund der aktuell eingetretenen Not-Situation der Stadttauben in der Sulzbachstraße in Saarbrücken fordere ich die temporäre und lokale Aussetzung des Fütterungsverbotes und die Einrichtung einer betreuten Futterstelle im Rahmen der tierschutzrechtlichen Nothilfe. Eine solche Notfütterung und Nottränkung ist dringend geboten um die Tiere vor dem Aushungern und der Verelendung zu schützen. 
Das Aushungern widerspricht zudem dem öffentlichen Interesse einer kontrollierten und tierschutzkonformen Geburtenkontrolle der lokalen Stadttaubenpopulation durch gezielten und permanenten Eieraustausch in betreuten Taubenhäusern.
Es kann und darf auch nicht im Interesse der Stadt, sowie des LAV und des Umweltministeriums als zuständige Landesbehörden sein, den momentanen Zustand beizubehalten und die Stadttauben wild brüten zu lassen und somit sehenden Auges einen "hausgemachten Taubenhotspot" zum Nachteil von Mensch und Taube sowie der Stadthygiene zuzulassen. Stadttauben brüten nämlich auch in extremen Hungerphasen bis zu ihrem Tod. 
Ich fordere von Ihnen tierschutzkonforme Maßnahmen um die tierschutzrechtlich bedenkliche Situation umgehend wieder in den Griff zu bekommen.

In Erwartung einer Antwort von Ihnen verbleibe ich mit freundlichen Grüßen,
___________
Auch für Stadttauben gilt das Tierschutzgesetz !


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