NEIN zum Entfernen des Taubenhauses Lampertshof in Saarbrücken !

Petition is addressed to:
Oberbürgermeister Uwe Conradt / Unternehmen: Q-Park Operations Germany GmbH & Co. KG

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Petition addressed to: Oberbürgermeister Uwe Conradt / Unternehmen: Q-Park Operations Germany GmbH & Co. KG

NEIN zur Entfernung des Taubenhauses Lampertshof in Saarbrücken !

Hinsichtlich der anstehenden Parkhaussanierung ( Bodensanierung ) am Q-Park-Parkhaus Lampertshof in Saarbrücken ( Sulzbachstraße 4 ) plant Q-Park das dort befindliche betreute Taubenhaus zu entfernen bzw. entfernen zu lassen. Dies wurde dem Verein Stadttauben Saarbrücken e.V. erst kürzlich mitgeteilt.
Eine entsprechende Anfrage von Q-Park ging bereits an das Umweltamt der Landeshauptstadt. Von dort wurde das Saarländische Umweltministerium Abt. Tierschutz, Referat C/2 informiert. Das Umweltministerium ist gegen eine Entfernung des Taubenhauses. Dennoch bestehen Befürchtungen, dass Q-Park die Entfernung weiterhin anstrebt.
Diese Absicht wirft enorme tierschutzrechtliche und ethische Fragen auf:
Seit nunmehr 20 Jahren ist das betreute Taubenhaus das Zuhause von ca. 350 bis 400 Stadttauben. Dort wurden im Rahmen des "Augsburger Konzepts" seither ca. 20.000 Taubeneier ausgetauscht. Das Taubenhaus Lampertshof ist ein wichtiger Baustein zur Populationskontrolle, zur Stadthygiene, zum Infektionsschutz und zum urbanen Tierschutz in Saarbrücken. 

Reason

Dem Entfernen des Taubenhauses kann aus tierschutzrechtlichen Gründen auf gar keinen Fall zugestimmt werden. Den Stadttauben droht durch das Entfernen eine Situation, die

1. den Stadttauben die bisherige gesicherte Fütterung sowie die Schlaf- und Brutstätte entzieht und daher den Tieren wegen ihrer Standorttreue anhaltenden Stress und erhebliche Leiden bis hin zum Tod aussetzt. Ein endgültiges Entfernen des Taubenhauses widerspricht somit dem strafrechtlichen Qualverbot.
Auch das strafrechtliche Verbot unterlassener Hilfeleistung nach § 323c STGB muss spätestens seit seiner Neufassung des Art. 20a GG mit staatlicher Schutzpflicht jetzt auch für "die Tiere" als leidensfähige Mitgeschöpfe zum Zuge kommen. Die einschlägige Fachliteratur erkennt das an.
Es muss zudem eine Güterabwägung stattfinden. Leben und Wohlbefinden der Tiere ( § 1 TierschutzG ) und die verfassungsgebotene Vermeidung ihrer Leiden und ihres qualvollen Sterbens sind ein ungleich höherwertiges Rechtsgut in unserem Wertesystem als die Sanierungsarbeiten am Taubenhausstandort.

2. gleichzeitig eine unkontrollierte Vermehrung der Stadttauben erwarten lässt, die das öffentliche Interesse für die Begrenzung der Population dauerhaft missachtet. In dem Taubenhaus wird seit 2006 das "Augsburger Konzept" durchgeführt, bei dem die gelegten Taubeneier gegen Eiattrappen ausgetauscht werden um die Taubenpopulation tierschutzkonform zu regulieren.
Sollte tatsächlich ein Entfernen erfolgen, muss ein Ausweichquartier für die Stadttauben in der Nähe des bisherigen Taubenschlages ausfindig gemacht werden. Insofern wäre es nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit sinnvoll bei den geplanten Sanierungsarbeiten, das Taubenhaus lediglich vor Ort um einige Meter zu versetzen und den Tieren keinen aufwendigen Umzug und eine aufwändige Neuansiedlung zuzumuten. Nach den durchgeführten Arbeiten könnte das Taubenhaus wieder an die alte Stelle gerückt werden. Das wäre das Mittel der Wahl und die schonendste Maßnahme. Diese ist geeignet, erforderlich und angemessen und mit wenigen Mitteln zu bewerkstelligen, also das mildeste Mittel.

Folgende Rechtsgründe führe ich an:

a) Die dort lebenden Stadttauben sind verwilderte Haustiere, die seit 2006 im Taubenhaus in menschlicher Obhut gefüttert werden. Das ersatzlose Entfernen des Standortes entzöge den Tauben nicht nur die geschützte Bleibe, sondern würde auch entgegen dem Verbot des § 3 Nr. 3 TierSchG zu einer "Aussetzung" der Tiere führen, weil die weitere Betreuung vereitelt werden würde.
Es gilt der allgemeine Grundsatz:"Was man sich vertraut gemacht hat, dafür ist man auch verantwortlich."

b) Wird das Entfernen herbeigeführt, würde vielen Stadttauben aller Wahrscheinlichkeit nach auch in strafbarer Weise Tierquälerei und Hungertod zugeführt, da im gesetzlichen Sinne ( § 17 Nr. 2 b TierSchG ) der dauerhafte Entzug des geschützten Zuhauses und der Fütterung als Zufügung "länger anhaltender erheblicher Leiden" und die dadurch herbeigeführte Tötung durch Aushungern als unvernünftig gelten würden.

c) Das Entfernen widerspricht der staatlichen Schutzpflicht für unserer Obhut anvertrauten Tiere ( § 1 TierSchG, BVerfG, Urteil vom 06.07.1999, NJW 1999, 3253, Artikel 20 a GG, BT-Dr. 14 14/8860, dazu Kluge - v. Loeper, Tierschutzgesetz, Einführung Rn 104 e ). Der Tierschutz hat durch den Verfassungsrang des Einzeltierschutzes - laut Art. 20 a GG, "der Staat schützt die Tiere..." seit 2002 eine wesentliche Aufwertung erfahren, weil diese Norm als Querschnittsklausel mit weitreichenden Folgen für das gesamte Rechtssystem geschaffen wurde ( siehe Kloepfer / Rossi JZ 1998, 369, 373 und Hirt, Maisack / Moritz, TierSchG, Art. 20 a GG, 3. Aufl. 2015 ).

Nach geltender Rechtsprechung kann solcher Missstand geahndet werden. Denn auch für Stadttauben gilt das Tierschutzgesetz: "Zweck des Gesetzes ist es, aus der Verantwortung des Menschen für das Tier als Mitgeschöpf dessen Leben und Wohlbefinden zu schützen. Niemand darf einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen".

In der Stadttaubenthematik sind also tierschutzrechtliche Aspekte zwingend zu beachten. Bei allen Maßnahmen sind die gesetzlichen Regelungen und Rahmen einzuhalten. Die LHS als auch das Saarländische Umweltministerium (Referat C/2, Abt.Tierschutz ) sowie das LAV Veterinärwesen haben in diesem Kontext eine sog. "Garantenstellung".

Thank you so much for your support, Stadttauben Saarbrücken e.V., Völklingen
Ask the initiator

Petition details

Petition started: 02/24/2026
Collection ends: 04/12/2026
Region: Saarbrücken
Topic: Animal rights

News

  • Liebe Unterstützende,

    wir haben bereits große Loyalität von überall her bekommen. Viele helfen uns die Situation vor Ort in den Griff zu bekommen. Allein Politik und Verwaltung verharmlosen bislang den Vorfall der missglückten Umsiedelung und die Folgen für die zurückgebliebenen Stadttauben. Offensichtlich wegen der am 30. August stattfindenden Neuwahl der Regionalversammlung.
    Die von der Stadtverwaltung veröffentlichte Pressemitteilung ist ein Hohn:
    https://www.saarbruecken.de/rathaus/presse_und_online/artikeldetail/article-6a8ee2a9c4d82

    Bitte schreibt nochmals an Saarbrückens OB Conradt und die weiteren Verantwortlichen.
    Unten ist ein Musterschreiben abgedruckt, welches Ihr verwenden könnt.

    Hier die Kontaktdaten:
    oberbuergermeister@saarbruecken.de,
    ministerin@umwelt.saarland.de,
    k.herr@lav.saarland.de,
    carolin.lehberger@rvsbr.de,
    veterinaerwesen@umwelt.saarland.de,
    ratsangelegenheiten@saarbruecken.de,
    red-sz-service@sz-sb.de,
    info@sr.de,
    redaktion@saarnews.com,

    Sehr geehrter Herr Conradt,
    sehr geehrte Frau Dr. Herr,
    sehr geehrte Frau Berg,
    sehr geehrte Frau Dr. Lehberger,
    sehr geehrte Amtsveterinäre,
    sehr geehrte Damen und Herren der Stadtratsfraktionen,
    sehr geehrte Damen und Herren der lokalen Presse und des SR,

    die Situation am ehemaligen Taubenhaus Lampertshof spitzt sich zu. Die zurückgelassenen Tiere gehören ebenfalls zur Saarbrücker Stadttaubenpopulation und sind nicht Stadttauben 2. Klasse.
    Diesen Tieren muss sofort geholfen werden. 
    Sie sprechen von Infektionsschutz und lassen Tiere mitten in der Saarbrücker City verhungern !?
    Das kann nicht Ihr Ernst sein ! Die Presseerklärung war Schönfärberei. Keine Kompetenz, sondern reine Selbstgefälligkeit.
    Herr Conradt in seiner Funktion als Saarbrücker Oberbürgermeister sollte das Thema sofort zur Chefsache machen und Maßnahmen gegen das Tierleid einleiten. 
    Zudem ist das Ministerium als Oberste Tierschutzbehörde und das LAV Abt. Veterinärwesen als Untere Tierschutzbehörde gesetzlich verpflichtend gebunden, Tierleid zu verhindern.
    Der Brandbrief ist bundesweit viral gegangen und uns erreichen sehr viele Mails von Unterstützern, die uns Taubenschützern ihre Loyalität bekunden und endlich ehrlichen Tierschutz fordern. Handeln Sie danach !

    Vorname und Name

  • Liebe Unterstützende,

    Bunt.Saar sozial-ökologische Liste schreibt treffend zur misssglückten Umsiedelung:
    https://www.facebook.com/buntpunktsaar/

    Die Umsiedlung der Stadttauben vom Parkhaus Lampertshof zum Bormannspfad sollte eine Lösung schaffen. Stattdessen zeichnet sich nach Angaben des Vereins Stadttauben Saarbrücken ein akuter Tierschutzfall ab: Rund 180 Tauben sollen am bisherigen Standort zurückgeblieben sein. Sie versuchen weiterhin, zu ihrem vertrauten Taubenhaus und damit zu Futter und Wasser zu gelangen.
    Besonders bitter: Die ehrenamtlichen Helfer:innen des Stadttaubenvereins, die die Tiere seit Jahren kennen und betreuen, durften nach Angaben des Vereins an der Umsiedlung nicht mitwirken. Vor möglichen Problemen war im Vorfeld gewarnt worden.
    Der Verein und seine Rechtsanwältin fordern deshalb eine sofortige Notfütterung sowie ein Konzept für die zurückgebliebenen Tiere. Diese Forderungen unterstützen wir.
    Für uns als Stadtratsfraktion ergeben sich daraus klare politische Konsequenzen:

    Das Fütterungsverbot muss am betroffenen Standort vorübergehend ausgesetzt und eine kontrollierte Notfütterung mit Wasser ermöglicht werden.
    Die Stadt muss unverzüglich darlegen, wie viele Tauben tatsächlich umgesiedelt wurden, wie viele zurückgeblieben sind und wie mit diesen Tieren weiter verfahren wird. Auch eine weitere fachgerechte Einfangaktion muss geprüft werden.
    Bei allen weiteren Maßnahmen müssen die erfahrenen Ehrenamtlichen des Stadttaubenvereins von Anfang an einbezogen werden. Wer jahrelang mit den Tieren arbeitet, darf nicht ausgegrenzt werden – dieses Fachwissen wird gebraucht.
    Darüber hinaus brauchen wir eine transparente Aufarbeitung der Umsiedlung: Wie konnte es trotz der vorherigen Warnungen zu dieser Situation kommen? Wer hat das Konzept erstellt und wie wurde der Erfolg kontrolliert?
    Wir werden diese Punkte politisch aufgreifen und in die zuständigen Gremien tragen. Die Stadt trägt Verantwortung dafür, dass eine von ihr veranlasste Maßnahme nicht dazu führt, dass Tiere anschließend ohne Versorgung zurückbleiben.
    Stadttaubenmanagement funktioniert nur tierschutzgerecht, fachlich fundiert und gemeinsam mit den Menschen, die sich seit Jahren ehrenamtlich darum kümmern.
    #Saarbrücken

    #Stadttauben
    #Tierschutz #Taubenschutz #StadttaubenSaarbrücken #EhrenamtWeniger anzeigen

  • Liebe Unterstützende,

    bitte haltet den Protest für unsere Stadttauben aufrecht. Es haben schon viele an die Verantwortlichen geschrieben. Einen Musterbrief und die Adressaten dazu sind in der Petition unter der Rubrik Neuigkeiten ( Nr. 25 ) abgedruckt. Bitte schreibt und verteilt für unsere gefiederten Freunde, damit sie nicht in den Hungertod bzw. in die Verelendung getrieben werden. Gestern abend hatten sich ca. 50 Tiere auf der Q-Park Parkhausfassade nahe ihres geliebten Taubenhauses niedergelassen und verharrten die ganze Nacht dort. Tagsüber sind es ca. 180 Tauben. Es ist schwer zu ertragen, was nun in den Tieren vorgeht, nachdem sie über 20 Jahre dort ihr Futter und Wasser bekommen haben. Die Stadtverwaltung hat alle unsere Warnungen in den Wind geschlagen und ignoriert. Unsere Hilfe bei der Umsiedelung wurde abgelehnt. Wir müssen jetzt schnell handeln. Bitte helft uns ! Bitte habt Verständnis wenn doppelt angeschrieben wurde.

    Im Link noch eine aktuelle und treffende Presseerklärung der ÖDP Saar:
    https://www.oedp-saar.de/aktuelles/pressemitteilungen/nachrichtendetails/news/180-stadttauben-droht-der-hungertod-in-der-saarbru

    Herzliche Grüße aus dem Saarland
    Andreas

Ich bin gegen dass entfernen des taubenhauses da die Tauben auf dass taubenhaus angewiesen sind. Dort werden Eier getauscht,kranke Tiere behandelt und es ist ein Zufluchtsort für die Tauben. Würden die Eier nicht getauscht werden gäbe es mehr Leid und die Population würde überhand nehmen. Dazu ist zu beachten dass Tauben ausgesetzte Haustiere sind die nichts dafür können und wenn wir es entfernen müssen sie das ganze Leid tragen. Aus diesen Gründen bin ich gegen dass entfernen des taubenhauses.

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