NEIN zum Entfernen des Taubenhauses Lampertshof in Saarbrücken !

Petition is addressed to
Oberbürgermeister Uwe Conradt / Unternehmen: Q-Park Operations Germany GmbH & Co. KG

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  1. Launched 24/02/2026
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Petition addressed to: Oberbürgermeister Uwe Conradt / Unternehmen: Q-Park Operations Germany GmbH & Co. KG

NEIN zur Entfernung des Taubenhauses Lampertshof in Saarbrücken !

Hinsichtlich der anstehenden Parkhaussanierung ( Bodensanierung ) am Q-Park-Parkhaus Lampertshof in Saarbrücken ( Sulzbachstraße 4 ) plant Q-Park das dort befindliche betreute Taubenhaus zu entfernen bzw. entfernen zu lassen. Dies wurde dem Verein Stadttauben Saarbrücken e.V. erst kürzlich mitgeteilt.
Eine entsprechende Anfrage von Q-Park ging bereits an das Umweltamt der Landeshauptstadt. Von dort wurde das Saarländische Umweltministerium Abt. Tierschutz, Referat C/2 informiert. Das Umweltministerium ist gegen eine Entfernung des Taubenhauses. Dennoch bestehen Befürchtungen, dass Q-Park die Entfernung weiterhin anstrebt.
Diese Absicht wirft enorme tierschutzrechtliche und ethische Fragen auf:
Seit nunmehr 20 Jahren ist das betreute Taubenhaus das Zuhause von ca. 350 bis 400 Stadttauben. Dort wurden im Rahmen des "Augsburger Konzepts" seither ca. 20.000 Taubeneier ausgetauscht. Das Taubenhaus Lampertshof ist ein wichtiger Baustein zur Populationskontrolle, zur Stadthygiene, zum Infektionsschutz und zum urbanen Tierschutz in Saarbrücken. 

Reason

Dem Entfernen des Taubenhauses kann aus tierschutzrechtlichen Gründen auf gar keinen Fall zugestimmt werden. Den Stadttauben droht durch das Entfernen eine Situation, die

1. den Stadttauben die bisherige gesicherte Fütterung sowie die Schlaf- und Brutstätte entzieht und daher den Tieren wegen ihrer Standorttreue anhaltenden Stress und erhebliche Leiden bis hin zum Tod aussetzt. Ein endgültiges Entfernen des Taubenhauses widerspricht somit dem strafrechtlichen Qualverbot.
Auch das strafrechtliche Verbot unterlassener Hilfeleistung nach § 323c STGB muss spätestens seit seiner Neufassung des Art. 20a GG mit staatlicher Schutzpflicht jetzt auch für "die Tiere" als leidensfähige Mitgeschöpfe zum Zuge kommen. Die einschlägige Fachliteratur erkennt das an.
Es muss zudem eine Güterabwägung stattfinden. Leben und Wohlbefinden der Tiere ( § 1 TierschutzG ) und die verfassungsgebotene Vermeidung ihrer Leiden und ihres qualvollen Sterbens sind ein ungleich höherwertiges Rechtsgut in unserem Wertesystem als die Sanierungsarbeiten am Taubenhausstandort.

2. gleichzeitig eine unkontrollierte Vermehrung der Stadttauben erwarten lässt, die das öffentliche Interesse für die Begrenzung der Population dauerhaft missachtet. In dem Taubenhaus wird seit 2006 das "Augsburger Konzept" durchgeführt, bei dem die gelegten Taubeneier gegen Eiattrappen ausgetauscht werden um die Taubenpopulation tierschutzkonform zu regulieren.
Sollte tatsächlich ein Entfernen erfolgen, muss ein Ausweichquartier für die Stadttauben in der Nähe des bisherigen Taubenschlages ausfindig gemacht werden. Insofern wäre es nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit sinnvoll bei den geplanten Sanierungsarbeiten, das Taubenhaus lediglich vor Ort um einige Meter zu versetzen und den Tieren keinen aufwendigen Umzug und eine aufwändige Neuansiedlung zuzumuten. Nach den durchgeführten Arbeiten könnte das Taubenhaus wieder an die alte Stelle gerückt werden. Das wäre das Mittel der Wahl und die schonendste Maßnahme. Diese ist geeignet, erforderlich und angemessen und mit wenigen Mitteln zu bewerkstelligen, also das mildeste Mittel.

Folgende Rechtsgründe führe ich an:

a) Die dort lebenden Stadttauben sind verwilderte Haustiere, die seit 2006 im Taubenhaus in menschlicher Obhut gefüttert werden. Das ersatzlose Entfernen des Standortes entzöge den Tauben nicht nur die geschützte Bleibe, sondern würde auch entgegen dem Verbot des § 3 Nr. 3 TierSchG zu einer "Aussetzung" der Tiere führen, weil die weitere Betreuung vereitelt werden würde.
Es gilt der allgemeine Grundsatz:"Was man sich vertraut gemacht hat, dafür ist man auch verantwortlich."

b) Wird das Entfernen herbeigeführt, würde vielen Stadttauben aller Wahrscheinlichkeit nach auch in strafbarer Weise Tierquälerei und Hungertod zugeführt, da im gesetzlichen Sinne ( § 17 Nr. 2 b TierSchG ) der dauerhafte Entzug des geschützten Zuhauses und der Fütterung als Zufügung "länger anhaltender erheblicher Leiden" und die dadurch herbeigeführte Tötung durch Aushungern als unvernünftig gelten würden.

c) Das Entfernen widerspricht der staatlichen Schutzpflicht für unserer Obhut anvertrauten Tiere ( § 1 TierSchG, BVerfG, Urteil vom 06.07.1999, NJW 1999, 3253, Artikel 20 a GG, BT-Dr. 14 14/8860, dazu Kluge - v. Loeper, Tierschutzgesetz, Einführung Rn 104 e ). Der Tierschutz hat durch den Verfassungsrang des Einzeltierschutzes - laut Art. 20 a GG, "der Staat schützt die Tiere..." seit 2002 eine wesentliche Aufwertung erfahren, weil diese Norm als Querschnittsklausel mit weitreichenden Folgen für das gesamte Rechtssystem geschaffen wurde ( siehe Kloepfer / Rossi JZ 1998, 369, 373 und Hirt, Maisack / Moritz, TierSchG, Art. 20 a GG, 3. Aufl. 2015 ).

Nach geltender Rechtsprechung kann solcher Missstand geahndet werden. Denn auch für Stadttauben gilt das Tierschutzgesetz: "Zweck des Gesetzes ist es, aus der Verantwortung des Menschen für das Tier als Mitgeschöpf dessen Leben und Wohlbefinden zu schützen. Niemand darf einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen".

In der Stadttaubenthematik sind also tierschutzrechtliche Aspekte zwingend zu beachten. Bei allen Maßnahmen sind die gesetzlichen Regelungen und Rahmen einzuhalten. Die LHS als auch das Saarländische Umweltministerium (Referat C/2, Abt.Tierschutz ) sowie das LAV Veterinärwesen haben in diesem Kontext eine sog. "Garantenstellung".

Thank you so much for your support, Stadttauben Saarbrücken e.V., Völklingen
Question to the initiator
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Petition details

Petition started: 02/24/2026
Collection ends: 04/12/2026
Region: Saarbrücken
Topic: Animal rights

News

  • Liebe Unterstützende,

    nachfolgender Artikel in der Saarnews gebe ich Euch hiermit zur Kenntnis:

    https://www.saarnews.com/petition-fuer-erhalt-des-taubenhauses-am-lampertshof-eingereicht/

    Klartext:
    Eine Gruppe Ehrenamtlicher setzt sich mit einer Petition für den Erhalt des Taubenhauses im Parkhaus Lampertshof in Saarbrücken ein. Die Unterschriftensammlung wurde am 13. April 2026 beim saarländischen Landtag eingereicht. Der zuständige Petitionsausschuss hat den Eingang bestätigt und wird sich mit dem Anliegen befassen.
    Nach Angaben der Initiatoren richtet sich die Petition gegen die geplante Entfernung der Einrichtung, die sich im Besitz der Stadt befindet. Das Taubenhaus ist seit mehr als zwei Jahrzehnten Teil des sogenannten Stadttaubenmanagements in Saarbrücken. Dabei wird nach dem sogenannten „Augsburger Modell“ vorgegangen, das auf eine tierschutzgerechte Regulierung der Taubenpopulation abzielt.
    Nach Darstellung der Unterstützer erfüllt das Taubenhaus mehrere Funktionen. Neben der Kontrolle der Population durch betreute Brutplätze soll es auch zur Verbesserung der Stadthygiene beitragen. Aktuell wird die Anlage von rund 400 Stadttauben genutzt.
    Innerhalb von sieben Wochen hatten insgesamt 5.547 Personen die Petition unterzeichnet. Zudem wurden mehr als 2.200 Kommentare abgegeben. Die Initiatoren werten dies als Hinweis auf ein breites öffentliches Interesse an der Thematik.
    Neben dem Landtag wurde die Petition auch an verschiedene politische und institutionelle Stellen übermittelt, darunter die Landeshauptstadt Saarbrücken, Mitglieder des Stadtrats, Vertreter des Regionalverbands sowie weitere beteiligte Behörden und Institutionen.
    Eine Entscheidung über den weiteren Umgang mit dem Taubenhaus steht noch aus. Der Petitionsausschuss wird sich im weiteren Verfahren mit den vorgetragenen Argumenten befassen.

  • Liebe Unterstützende, die Adressaten findet ihr unter den vorangegangenen Neuigkeiten !!!
    Betrifft: Taubenhaus Lampertshof
    Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrte Verantwortlichen,
    ich bin fassungslos mit welcher Willkür den Stadttauben in Saarbrücken die Lebensgrundlage, entgegen der tierschutzrechtlichen Bestimmungen und des in der Sache gebotenen Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit, entzogen wird, ohne den Tieren eine alternative Unterkunft im nahen Umfeld ( 100 m Flugradius ) anzubieten. Es ist schlichtweg beschämend und ein herber Rückschlag für den urbanen Tierschutz in Saarbrücken.
    Die geplante Bodensanierung im Q-Park wäre auch ohne den Abbau des ca. 15 qm großen Taubenhauses zu bewerkstelligen, wenn nicht sogar zu umgehen. Lediglich 2 PKW-Parkplätze nimmt das Taubenhaus platzmäßig ein.
    Lächerlich, wenn man bedenkt, dass dort dann immer noch mehrere Tausend qm Parkfläche zur Verfügung stehen.
    Ich fordere Q-Park auf, von den Abbauabsichten Abstand zu nehmen und das Taubenhaus an Ort und Stelle zu belassen. Somit bliebe den Tieren viel Leid erspart und dem öffentlichen Interesse wäre Genüge getan.
    Wo bleibt der Eieraustausch zur Populationskontrolle, die Stadthygiene, der Infektionsschutz, das Tierwohl sowie das Tierschutzgesetz und letztendlich die Verantwortung ? 
    Ich fordere die Landeshauptstadt Saarbrücken, vertreten durch den OB Uwe Conradt sowie den Rat der Stadt Saarbrücken auf, eine Fristverlängerung durch die Q-Park Gesellschaft bis 2027 zu erwirken um u.a. auch den dort bisher tätigen Ehrenamtlern ( hier Stadttauben Saarbrücken e.V. ) die Möglichkeit zu einer rechtlichen Überprüfung der Angelegenheit offenzuhalten. 
    Dies müsste auch im Interesse der Landeshauptstadt Saarbrücken sein.
    Ich fordere hiermit alle Verantwortlichen auf, dem geplanten Abbau mit allen rechtlichen Mitteln entgegenzuwirken !
    Bitte teilen Sie mir zeitnah mit, was Sie gedenken, gegen den Abbau des Taubenhauses zu tun.
    Mit freundlichen Grüßen

  • Liebe Unterstützende,

    hier nun die Adressaten und das Musterschreiben. Bitte schreibt alle, damit die Aktion für die Saarbrücker Stadttauben ein Erfolg wird !

    oberbuergermeister@saarbruecken.de,
    medien@saarbruecken.de,
    buerger@saarbruecken.de,
    ratsangelegenheiten@saarbruecken.de,
    stadtbezirk.mitte@saarbruecken.de,
    umweltamt@saarbruecken.de,
    regionalverband@rvsbr.de,
    tierschutz@lav.saarland.de,
    tierschutz@umwelt.saarland.de,
    poststelle@landtag-saar.de,
    manuela.ripa@ep.europa.eu,
    info@sr.de,
    red-sz-service@sz-sb.de,
    sz-sb@sz-sb.de,
    redaktion@saarnews.com,
    servicecenter@q-park.de,
    kbs@ig-sb.de,

    Betrifft: Taubenhaus Lampertshof

    Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrte Verantwortlichen,

    ich bin fassungslos mit welcher Willkür den Stadttauben in Saarbrücken die Lebensgrundlage, entgegen der tierschutzrechtlichen Bestimmungen und des in der Sache gebotenen Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit, entzogen wird, ohne den Tieren eine alternative Unterkunft im nahen Umfeld ( 100 m Flugradius ) anzubieten. Es ist schlichtweg beschämend und ein herber Rückschlag für den urbanen Tierschutz in Saarbrücken.
    Die geplante Bodensanierung im Q-Park wäre auch ohne den Abbau des ca. 15 qm großen Taubenhauses zu bewerkstelligen, wenn nicht sogar zu umgehen. Lediglich 2 PKW-Parkplätze nimmt das Taubenhaus platzmäßig ein.
    Lächerlich, wenn man bedenkt, dass dort dann immer noch mehrere Tausend qm Parkfläche zur Verfügung stehen.
    Ich fordere Q-Park auf, von den Abbauabsichten Abstand zu nehmen und das Taubenhaus an Ort und Stelle zu belassen. Somit bliebe den Tieren viel Leid erspart und dem öffentlichen Interesse wäre Genüge getan.
    Wo bleibt der Eieraustausch zur Populationskontrolle, die Stadthygiene, der Infektionsschutz, das Tierwohl sowie das Tierschutzgesetz und letztendlich die Verantwortung ? 
    Ich fordere die Landeshauptstadt Saarbrücken, vertreten durch den OB Uwe Conradt sowie den Rat der Stadt Saarbrücken auf, eine Fristverlängerung durch die Q-Park Gesellschaft bis 2027 zu erwirken um u.a. auch den dort bisher tätigen Ehrenamtlern ( hier Stadttauben Saarbrücken e.V. ) die Möglichkeit zu einer rechtlichen Überprüfung der Angelegenheit offenzuhalten. 
    Dies müsste auch im Interesse der Landeshauptstadt Saarbrücken sein.
    Ich fordere hiermit alle Verantwortlichen auf, dem geplanten Abbau mit allen rechtlichen Mitteln entgegenzuwirken !

    Bitte teilen Sie mir zeitnah mit, was Sie gedenken, gegen den Abbau des Taubenhauses zu tun.

    Mit freundlichen Grüßen

Tauben brauchen die Taubenhäuser sehr dringend, ohne die Häuser würde die Population komplett eskalieren. Die meisten Tauben würden ihr Zuhause verlieren und ein Eiertausch wäre kaum noch möglich. Wir Menschen haben die Tauben ausgesetzt also sind wir auch dafür verantwortlich das es ihnen gut geht, außerdem wäre es viel schwieriger Kranke oder verletzte Tiere einzufangen und zu versorgen, also NEIN das Taubenhaus zu entfernen ist keine Option, im Gegenteil, es würde alles nur verschlimmern!!!

No CONTRA argument yet.

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