17.06.2019, 00:00
Ergänzungen im Text
Neue Begründung: Der Handwerksmeister ist der höchste klassische Berufsabschluss im Handwerk einschließlich des Kunsthandwerks und verfügt über eine jahrhundertelange Tradition. (www.wikipedia.de)
Die Bezeichnung *Meister* gehört zum Kulturgut des deutschen Handwerk. Den Titel *Meister* durch Junior- oder Senior-Professional gemäß Berufsbildungsmodernisierungsgesetz 2020 zu ersetzen (Ziel des Gesetzentwurfs ist die Vergleichbarkeit der beruflichen und akademischen Ausbildung) ist ein Einschnitt in die kulturelle und tradionelle Handwerkszunft. So arbeiten noch heute Handwerksbetriebe nach Vorgaben der alten Zunft.
Im Jahr 2013 beschlossen der Bund und die Länder, den sogenannten „Deutschen Qualifikationsrahmen“ (DQR) einzuführen. Anhand dieses Rahmens lassen sich verschiedene Ausbildungen in eine von acht Niveau-Stufen einordnen. Der akademische Bachelortitel und der handwerkliche Meistertitel sind beide unter der Niveau-Stufe sechs einzuordnen und somit gleichgestellt. Dadurch sind der handwerkliche Meistertitel und der Bachelorabschloss einer Hochschule als gleichwertig anzusehen.
Eine Umbenennung in Junior- oder Senior-Professional ist aufgrund der in der DQR geregelten Stufen nicht notwendig.
Tradition verpflichtet...
Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 65 (65 in Deutschland)