16.11.2020, 04:30
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Petitionen, die ausschließlich die Interessen des Petenten verfolgen, werden als Einzelanliegen behandelt. Einzelanliegen werden nicht öffentlich gelistet.
Das Anliegen eignet sich nicht als öffentliche Petition, da die Forderung im Titel der Petition und die Forderung im Petitionstext unterschiedlich sind und mehrere Aussagen aus der Petition nicht nachvollziehbar sind.