31.05.2016 04:23
Pet 2-18-18-279-014900
Nukleare Ver- und Entsorgung
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 12.05.2016 abschließend beraten und
beschlossen:
Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte.
Begründung
Mit der Petition soll erreicht werden, dass Deutschland sich der Nichtigkeitsklage
Österreichs gegen die Subventionierung des Baus des britischen Atomkraftwerkes
Hinkley Point C durch die Europäische Kommission anschließt.
Zur Begründung der Eingabe wird insbesondere angeführt, die britische Regierung
plane, den Reaktorneubau Hinkley Point C unter anderem mit festen
Einspeisevergütungen, welche deutlich über denen für Ökostrom lägen, für dort
produzierten Strom für eine Dauer von 35 Jahren zu subventionieren. Diese
Maßnahme werde zum einen den Wettbewerb auf dem europäischen Strommarkt
empfindlich stören, insbesondere zu Lasten des Ausbaus der erneuerbaren
Energien. Zum anderen werde in erheblich finanziellem Maße in eine Risiko-
Technologie investiert, deren Auswirkungen bei einem Störfall auch Deutschland
betreffen könnten. Zudem müsse sich eine Bundesregierung, die sich zum
deutschen Atomausstieg bekannt habe, eine klare Position beziehen und die von der
österreichischen Regierung angekündigte Nichtigkeitsklage unterstützen.
Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten zu dem Vorbringen wird auf die eingereichten
Unterlagen verwiesen.
Die Petition ist auf der Internetseite des Petitionsausschusses veröffentlicht worden.
Sie wurde durch 3.399 Mitzeichnungen unterstützt und es gingen
39 Diskussionsbeiträge ein.
Überdies hat den Ausschuss zu diesem Anliegen derzeit eine weitere Eingabe mit
verwandter Zielsetzung erreicht. Wegen des Sachzusammenhanges werden diese
Eingaben einer gemeinsamen parlamentarischen Behandlung zugeführt.
Die Petition wurde dem Ausschuss für Wirtschaft und Energie, der mit folgenden
Vorlagen befasst war, zur Stellungnahme gemäß § 109 der Geschäftsordnung des
Deutschen Bundestages vorgelegt: Antrag der Abgeordneten Eva Bulling-Schröter,
Caren Lay, Dr. Dietmar Bartsch, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
"Aktiv gegen Subventionen für den Neubau von Atomkraftwerken in der EU",
Bundestagsdrucksache 18/4215 und Antrag der Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl,
Oliver Krischer, Annalena Baerbock, weiterer Abgeordneter und der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN "Subventionen für britisches Atomkraftwerk Hinkley
Point C stoppen und rechtliche Schritte einlegen", Bundestags-Drucksache 18/4316.
Die parlamentarische Prüfung der vorliegenden Eingabe stellt sich unter
Berücksichtigung der Beschlussempfehlung und Bericht des genannten
Fachausschusses auf Bundestags-Drucksache 18/5417 wie folgt dar:
Der Petitionsausschuss äußert Verständnis für das in der Petition zum Ausdruck
gebrachte Anliegen. Gleichwohl vermag der Ausschuss diesem nicht näher zu treten.
Der Petitionsausschuss weist zunächst grundlegend darauf hin, dass die EU-
Kommission am 8. Oktober 2014 staatliche Beihilfen der britischen Regierung für den
Neubau des Atomkraftwerkes Hinkley Point C im Südwesten Englands bewilligt hat.
Die Baukosten für das Atomkraftwerk sind von ursprünglich rund 18 Mrd. Euro
bereits auf 31 Mrd. Euro gestiegen. Der gesamte Kapitalbedarf für das britische
Atomkraftwerk-Projekt Hinkley Point C beläuft sich nach Angaben der EU-
Kommission mit Bezug auf britische Behörden auf 43 Mrd. Euro. Die britische
Regierung plant als Förderung der Kernenergie, eine feste Vergütungszahlung von
rund 11 Cent pro Kilowattstunde Atomstrom über 35 Jahre zuzüglich
Inflationsausgleich für den Betreiber zu gewähren. Eine Ausschreibung ist nicht
vorgesehen. Der österreichische Bundeskanzler hatte bereits im Oktober 2014 eine
Nichtigkeitsklage vor dem Europäischen Gerichtshof angekündigt, um die Aufhebung
des Rechtsaktes zu veranlassen.
Der Ausschuss für Wirtschaft und Energie hat die vorliegende Eingabe in seine
Beratungen mit einbezogen. Mit der mehrheitlichen Ablehnung der genannten
Anträge auf Drucksachen 18/4215 und 18/4316 am 1. Juli 2015 konnte dem Anliegen
nicht entsprochen werden. Insbesondere wurde darauf hingewiesen, die Gestaltung
der Energieversorgung in den Nationalstaaten sei nationale Entscheidungshoheit
und gebe Deutschland auch das Recht, uneingeschränkt den Weg der
Energiewende zu gehen. Rechtliche Schritte gegen die Entscheidung der EU-
Kommission erschienen auch vor diesem Hintergrund rechtlich nicht zulässig und
nicht zielführend. Schließlich sei die Entscheidung für den Energiemix eine politische
Entscheidung und insofern habe die Klage gegen die Beihilfegenehmigung eine
politische Dimension, wenn nicht offenkundig eine Rechtsfehlerhaftigkeit der
Entscheidung der EU-Kommission vorliege. Da eine offenkundige
Rechtsfehlerhaftigkeit nicht vorliege, könne eine Klage einen Eingriff in den
nationalen Energiemix bedeuten und insofern eine politische Dimension erreichen.
Der Petitionsausschuss ergänzt, dass der Deutsche Bundestag die in Rede
stehenden Anträge in seiner Sitzung am 2. Juli 2015 ebenfalls mehrheitlich
abgelehnt hat.
Vor diesem Hintergrund vermag der Petitionsausschuss ein weitergehendes
parlamentarisches Tätigwerden im Sinne der Eingabe nicht in Aussicht zu stellen. Er
empfiehlt daher, das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht
entsprochen werden konnte.
Der abweichenden Antrag der Fraktionen DIE LINKE. und von BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN, die Petition der Bundesregierung zur Berücksichtigung zu
überweisen, wurden mehrheitlich abgelehnt.
Begründung (pdf)