Opferschutz als Pflichtaufgabe

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Landesregierung, Landtag, Kreistage und kreisfreie Städte Mecklenburg-Vorpommerns (M-V)
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03.12.2015 12:14

ein immens großes Dunkelfeld im Bereich Häusliche Gewalt und Sexualdelikte ist durch die erste Dunkelfeldstudie der Landespolizei in Mecklenburg-Vorpommern seit dem 1. Dezember 2015 belegt!

Das Ergebnis: 98,4 Prozent aller Fälle von Häuslicher Gewalt / Partnerschaftsgewalt und 98,9 Prozent aller Sexualstraftaten werden nicht bei der Polizei angezeigt!

Mit einer Teilnahmequote von 40,4 Prozent der insgesamt 8.151 per Zufallsstichprobe ausgewählten und befragten Bürgerinnen und Bürger (= Rücklauf von 3.170 Fragebögen) war die Befragung auswertbar. Die Statistik gilt als repräsentativ für die Bevölkerung Mecklenburg-Vorpommerns.

Häusliche und sexualisierte Gewalt führen zu Vereinsamung, Verzweiflung, Depressionen, körperlichen Verletzungen, chronischen Gesundheitsproblemen und Arbeitsunfähigkeit. Schwerwiegende Folgen sind wissenschaftlich bewiesen.
Wir haben also kein Beweisproblem zu diesen Straftaten im sozialen Nahraum. Dennoch ist das Hilfenetz und die Täterarbeit in diesem Bereich prekär finanziert und nicht flächendeckend vorhanden.

Wir hoffen sehr, dass dieses besorgniserregende Ergebnis und die Erkenntnisse der Dunkelfeldstudie endlich zum Anlass genommen werden, dem Petitionsanliegen „Opferschutz als Pflichtaufgabe“ des Landesfrauenrates M-V zu entsprechen und auch den geplanten „Dritten Landesaktionsplan zur Bekämpfung von häuslicher und sexualisierter Gewalt M-V“ mit entsprechenden finanziellen Mitteln auszustatten.

In der Petition „Opferschutz als Pflichtaufgabe“ wird seit 2014 öffentlich auf die nicht erreichten Betroffenengruppen aufgrund von langen Wegen, Zugangsbarrieren, Versorgungslücken und Finanzierungsdefiziten im Hilfesystem aufmerksam gemacht. Betroffene sollen nicht alleine gelassen werden! Tatpersonen müssen zur Verantwortung gezogen werden!

Es ist dringend nötig, weiterhin öffentlich zu machen, dass es Wege aus der Gewalt in M-V gibt.
Es muss, trotz der bereits bestehenden Anstrengungen, vermehrt auf die hohe Privatisierung und die Folgen des Problems aufmerksam gemacht werden, um es zu enttabuisieren. Als Zivilgesellschaft können auch wir das Schweigen brechen und einen ersten Beitrag dazu leisten, Betroffenen Mut zu machen, sich Hilfe zu holen.

Der Fragebogen der Dunkelfeldstudie (Fragebogen unter Punkt 14. Opfer einer Sexualstraftat und unter Punkt 15. Opfer von Häuslicher Gewalt / Opfer von Gewalt im Rahmen von Partnerschaften) und die Präsentation zu den Kernbefunden der Dunkelfeldbefragung sind auf der Regierungsseite M-V herunterzuladen.


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