12/14/2022, 02:36
13.12.2022Der Petitionsausschuss des Schleswig-Holsteinischen Landtages hat die öffentliche Petition, die von 71 Mitzeichnern unterstützt wird, auf der Grundlage der von dem Hauptpetenten vorgebrachten Gesichtspunkte und einer Stellungnahme des Finanzministeriums beraten.Das Finanzministerium betont in seiner Stellungnahme, dass bereits gegenwärtig Beamtinnen und Beamte, die freiwillig gesetzlich versichert seien, in einigen Fällen Beihilfeleistungen beziehen könnten. Dies sei dann der Fall, wenn die gesetzliche Krankenversicherung – wie beispielsweise oftmals bei Heilpraktikerleistungen oder der Zahnprophylaxe – eine Kostenübernahme für Leistungen versage. Mit der Einführung der „pauschalen Beihilfe“ nach dem sogenannten Hamburger Modell würden diese Beamtinnen und Beamten hingegen komplett vom Beihilfebezug ausgenommen sein. Hier würden nur Pflegeleistungen eine Ausnahme bilden.Auch weist das Ministerium darauf hin, dass für alle Beihilfeberechtigten gemäß § 152 Absatz 2 Nummer 3 Versicherungsaufsichtsgesetz grundsätzlich die Möglichkeit bestehe, sich in der privaten Krankenversicherung zum Basistarif kostengünstiger als zu den normalen Tarifen mit individuellen Risikozuschlägen zu versichern. Bei einer Versicherung im Basistarif seien Vorerkrankungen bei Versicherungsbeginn unerheblich. Der Leistungsumfang entspreche dem der gesetzlichen Krankenversicherung. Der Vorteil bestehe darin, dass die Versicherung nur anteilig ergänzend zum gegenwärtigen Beihilfebemessungssatz nötig sei.Überdies verweist das Finanzministerium auf den Antrag in der Drucksache 20/160 (neu) vom 30. August 2022, welcher die Berücksichtigung von besonderen Situationen in der Krankenversicherung aufgreife. Über diesen Antrag habe das Parlament zwischenzeitlich einen Beschluss gefasst, sodass das Finanzministerium auf dieser Grundlage nunmehr einen Gesetzesentwurf erarbeite. Ziel der Gesetzesänderung sei es, Härtefälle zu vermeiden, die durch eine Belastung der Versicherten mit 100 Prozent der Krankenkassenkosten entstehen würden.Der Petitionsausschuss nimmt zur Kenntnis, dass der Finanzausschuss am 3. November 2022 eine mündliche Anhörung zum Gesetzesentwurf über die Einführung einer pauschalen Beihilfe für gesetzlich krankenversicherte Beamtinnen und Beamte (Drucksache 20/111) durchgeführt hat. In diese Anhörung war auch der zuvor erwähnte Antrag auf Berücksichtigung besonderer Situationen in der Krankenversicherung mit einbezogen. Der Petitionsausschuss stellt fest, dass das Petitionsbegehren damit bereits Einzug in den parlamentarischen Raum gefunden hat. Dem Ergebnis des parlamentarischen Prozesses vermag der Ausschuss nicht vorzugreifen.Die Veröffentlichung des Beschlusses erfolgt vorbehaltlich der Bestätigung der Erledigung der Petition durch den Schleswig-Holsteinischen Landtag. Die Bestätigung erfolgt in einer der nächsten Tagungen.