Regiji: Nemčija

Personenstandswesen - Einführung des rein informativen Familienstatus "liiert"

Pobudnik ni javen
Peticija je naslovljena na
Deutschen Bundestag
38 podpornik 38 v Nemčija

Peticija je bila zavrnjena

38 podpornik 38 v Nemčija

Peticija je bila zavrnjena

  1. Začelo 2015
  2. Zbiranje končano
  3. Oddano
  4. Dialog
  5. Dokončano

To je spletna peticija des Deutschen Bundestags .

14. 05. 2016 04:23

Pet 1-18-06-211-021881



Personenstandswesen



Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 28.04.2016 abschließend beraten und

beschlossen:



Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden

konnte.

Begründung



Mit der Eingabe wird die Einführung des rein informativen Familienstatus „liiert“

begehrt.

Zur Begründung des Anliegens wird im Wesentlichen ausgeführt, dass auf vielen

amtlichen Formularen nach dem Familienstand gefragt werde. Die vorgegebenen

Antwortmöglichkeiten umfassten in der Regel „ledig“ und „verheiratet", meist auch

„geschieden“ und „verwitwet“, manchmal sogar „wiederverheiratet nach Scheidung“

o. Ä., sowie seit einigen Jahren analoge Optionen für eingetragene

Lebenspartnerschaften. Als nie verheiratet gewesenes Paar ohne Trauschein müsse

„ledig“ ausgewählt werden. Zur modernen Datenerhebung gehöre jedoch, dass

Fragebögen nicht primär auf das zugrundeliegende technisch-rechtliche

Datenmodell, sondern auf das „mentale Modell der Befragten“ ausgerichtet sein

müssten. Menschen, die nach den bisher verwandten Kategorien etwa „ledig“

angeben müssten, könnten dadurch zum Ausdruck bringen, dass sie nicht allein,

sondern in einer Beziehung leben.

Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten zu dem Vorbringen wird auf die eingereichten

Unterlagen verwiesen.

Zu der auf der Internetseite des Deutschen Bundestages veröffentlichten Eingabe

liegen 38 Mitzeichnungen und 35 Diskussionsbeiträge vor. Es wird um Verständnis

gebeten, dass nicht auf alle der vorgetragenen Aspekte im Einzelnen eingegangen

werden kann.

Der Petitionsausschuss hat der Bundesregierung Gelegenheit gegeben, ihre Ansicht

zu der Eingabe darzulegen. Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung lässt sich



unter Einbeziehung der seitens der Bundesregierung angeführten Aspekte wie folgt

zusammenfassen:

Der Petitionsausschuss stellt fest, dass die Petition den Zweck der formularmäßigen

Abfrage des Familienstands in Behördenformularen verkennt. Zweck dieser Abfrage

ist die Sachverhaltsermittlung im Hinblick auf rechtsrelevante Tatsachen. Dass und

wie Menschen außerhalb einer Ehe oder Lebenspartnerschaft zusammenleben, ist

nur in besonderen, etwa sozialrechtlichen Zusammenhängen relevant und wird dann

auch in geeigneter Weise ermittelt.

Der Ausschuss hebt hervor, dass es hingegen nicht Sinn und Zweck solcher

formularmäßigen Abfragen ist, dem Einzelnen die Möglichkeit zu geben, einen nicht

rechtsrelevanten Beziehungsstatus kundzutun.

Vor diesem Hintergrund vermag der Petitionsausschuss nach umfassender Prüfung

der Sach- und Rechtslage im Ergebnis keinen gesetzgeberischen Handlungsbedarf

zu erkennen und die mit der Petition erhobene Forderung nach Einführung eines rein

informativen Familienstands „liiert“ nicht zu unterstützen.

Er empfiehlt daher, das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht

entsprochen werden konnte.

Begründung (pdf)


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