Personensuchmaschinen – Handlungsspielraum einschränken

Kampanjer er ikke offentlig
Kampanje tas opp
Deutscher Bundestag Petitionsausschuss
144 Støttende

Kampanjen ble trukket tilbake av ansvarlig

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  1. Startet 2013
  2. Innsamling ferdig
  3. Sendt inn
  4. Dialog
  5. Mislyktes



01.04.2013, 15:02

Fremde Inhalte in die eigene Seite einzubinden, ist verboten und wurde auch von mehren Gerichten in Urteilen bestätigt.
Dies verstößt gegen das Urheberrecht und Wettbewerbsrecht.
Allerdings gibt es auch Gerichtsurteile, die für Suchmaschinen sprechen, wobei "vergessen" wurde, das Thema Hotlinks und Robots deutlich einzubinden.
So viele unterschiedlichen Urteile. Hallo Regierung, ein eindeutiges Gesetz ist zwingend nötig!!!


01.04.2013, 13:06

Crawler/Spider sind Programme der Suchmaschinen, die das Web durchsuchen und Ergebnisse entsprechend anzeigen.
Webmaster haben die Möglichkeit mittels bestimmten Textzeilen in sogenannten Robots, bestimmte Suchmaschinen auszuschließen.
Wer darf und wer darf nicht auf den Inhalt und Bilder der Homepage zugreifen.
Personensuchmaschinen haben keinen Crawler ...


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