05/03/2024, 07:48
Nach einigem Schriftverkehr mit der Verantwortlichen Leitung ist klar ersichtlich, dass hier keinerlei Entgegenkommen abzusehen ist.
Begründung der Entscheidung: "In der Vergangenheit und verstärkt in den zurückliegenden Monaten, wurde sehr häufig seitens des Schwimmbadpersonals an die Betriebsleitung gemeldet, dass es zu nicht hinnehmbaren „Lücken“ bei der Aufsicht der Kinder kommt. Kinder werden von den Eltern umgezogen und gehen anschließend alleine ins Bad oder unter die Duschen.
Da einige Eltern diese „Gefahr“ erkannt haben, sind diese in der Folge in Straßenkleidung in den Nassbereich gegangen, oder haben sogar in Straßenkleidung am Beckenrand gestanden.
Mir wurde dazu sogar von Fällen berichtet, wo Eltern zur Unterstützung mit im Wasser waren, aber eben keinen Eintritt gezahlt haben."
Auszug aus dem Schriftverkehr nach der Bitte die Entscheidung zu überdenken und über die Schwimmschulen ein Schreiben an die Eltern zu versenden in dem auf Missstände und evtl Konsequenzen hingewiesen wird:
"Gleichwohl stimme ich Ihnen nicht zu, dass wir hier mit uneinsichtigen Eltern in Kontakt treten müssen. Das ist nicht unsere Aufgabe, sondern eben die der verantwortlichen der Schwimmschulen. Entgegen Ihrer Auffassung sehe ich es auch nicht so, dass Eltern grundsätzlich mit in die Halle müssen, sonst würde es bei der Schwimmschule Schwampe ebenfalls die Thematik geben.
Wenn jedoch ein Kind einer besonderen Betreuung bedarf, dann rechtfertigt dies in der Tat, dass die Eltern bei dem Kind bleiben und es begleiten. Dann aber eben nicht nur bis zur Umkleide, sondern bis zum Beckenrand. Persönlich finde ich sogar, dass es in diesem Fall geboten ist, dass das Elternteil eben mit in der Halle bleibt und ggflls. unterstützt."