22.07.2026, 01:35
Präzisierung meiner Aussage zu den rechtlichen Grundlagen der Mittagsbetreuung in Bayern.
Neue Begründung:
Wir, die unterzeichnenden Eltern und Erziehungsberechtigten, fordern die Erweiterung der Mittagsbetreuung in Oberbergkirchen bis 14:00 Uhr sowie die Möglichkeit für alle Kinder, ein warmes Mittagessen einzunehmen – unabhängig davon, ob sie anschließend den Hort besuchen.
Derzeit endet die Mittagsbetreuung bereits um 13:00 Uhr. Unsere Gemeinde gehört somit zur Ausnahme, denn in allen staatlich geförderten Einrichtungen in Bayern eine Mittagsbetreuung bis 14:00 Uhr vorgeschrieben ist. Daran orientieren und halten sich bereits die meisten Gemeinden.
Zusätzlich hat der Hort eine Regelung eingeführt, nach der Kinder mindestens an zwei Tagen pro Woche inklusive Hausaufgabenbetreuung angemeldet werden müssen. Diese verpflichtende Mindestbuchung verursacht erhebliche zusätzliche Kosten und schließt Familien aus, die den Hort nicht in diesem Umfang benötigen oder sich die Gebühren nicht leisten können oder wollen.
Hinzu kommt, dass Kinder den Hort erst ab 15:00 Uhr verlassen dürfen. Diese sogenannte Sperrzeit stellt viele Familien vor erhebliche organisatorische Herausforderungen. Eltern mit Geschwisterkindern im Kindergarten können ihre Kinder häufig nicht gleichzeitig oder zeitnah abholen und geraten dadurch in zeitliche Konflikte. Für berufstätige Eltern bedeutet dies einen zusätzlichen Koordinationsaufwand.
Wir bitten den Sachaufwandsträger sowie die zuständigen Entscheidungsträger, diese Anliegen wohlwollend zu prüfen und gemeinsam mit den Eltern nach einer praktikablen Lösung zu suchen.
Für das Wohl unserer Kinder und eine familienfreundliche Schulgemeinschaft.
Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 46 (31 in Verwaltungsgemeinschaft Oberbergkirchen)