24. 05. 2022 12:11
Liebe Unterstützende,
vielen Dank für das Mitwirken an unserer Petition und für die zahlreichen guten Kommentare und Hinweise.
Glücklicherweise wurde der dringende Bedarf einer Anpassung der Bauordnung BBG inzwischen erkannt und diese auf den Weg gebracht. Ein Weiterverfolgen unserer Petition ist daher nicht mehr notwendig.
Unter anderem unter diesem Link können die Details dazu nachgelesen werden:
www.bbik.de/artikel/anforderungen-an-abstaende-von-photovoltaikanlagen/
Bis zur endgültig wirksamen Änderung der Bauordnung wird empfohlen, Einzelfallzulassungen nach § 67 Abs. 1 der BbgBO zu beantragen (siehe auch angehängtes Rundschreiben des Ministeriums für Infrastruktur und Landesplanung).
Hoffen wir auf eine möglichst zeitnahe Umsetzung der geplanten Änderung!
Sonnige Grüße
Tatjana Langner