2016-07-06 12:15
Pet 2-18-08-9012-024923Postwertzeichen
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 23.06.2016 abschließend beraten und
beschlossen:
Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte.
Begründung
Mit der Petition soll erreicht werden, dass ein Sonderbriefmarkenprogramm mit einem
Zuschlag für die Flüchtlingshilfe aufgelegt wird.
Zur Begründung wird ausgeführt, dass Menschen, die als Flüchtlinge in bitterster Not
nach Deutschland kämen, hinsichtlich ihrer Integration vielerlei Hilfeleistungen
benötigten. So seien etwa Hilfen bei der Wohnungsversorgung, der Durchführung von
Sprachkursen oder der zusätzlichen Schaffung von Plätzen in Kindertagesstätten
erforderlich. Vor diesem Hintergrund könne eine zusätzliche Finanzierungsquelle für
diese Hilfsmaßnahmen darin bestehen, eine neue Briefmarken-Dauerserie mit
Sonderzuschlag aufzulegen. Das Aufkommen aus diesem Sonderzuschlag solle in
einen Sonderfonds fließen, aus welchem die genannten Hilfsprogramme finanziert
werden könnten.
Zu den Einzelheiten des Vortrages wird auf die mit der Petition eingereichten
Unterlagen verwiesen.
Die Petition ist auf der Internetseite des Deutschen Bundestages veröffentlicht worden.
Es gingen 54 Mitzeichnungen sowie 39 Diskussionsbeiträge ein.
Der Petitionsausschuss hat der Bundesregierung Gelegenheit gegeben, ihre Haltung
zu der Eingabe darzulegen. Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung lässt sich
unter Einbeziehung der seitens der Bundesregierung angeführten Gesichtspunkte wie
folgt zusammenfassen:
Der Petitionsausschuss weist zunächst darauf hin, dass die Bundesregierung der
Bewältigung der hohen Flüchtlingszahlen oberste Priorität beimisst. Die Zuwanderung
nach Deutschland hat historische Dimensionen angenommen und erfordert einen weit
über das Übliche hinausgehenden Einsatz der ehrenamtlichen, kommunalen und
anderen Helfer vor Ort.
Diesbezüglich ruft der Petitionsausschuss in Erinnerung, dass bereits im
September 2015 eine Einigung dahingehend getroffen wurde, dass der Bund ab 2016
die Länder monatlich mit einer Pauschale von 670,00 Euro pro Flüchtling unterstützt.
Zusätzlich will der Bund eine Vorauszahlung von 4,1 Mrd. Euro leisten, die auf der
Prognose über 800.000 Flüchtlinge aufbaut und eine durchschnittliche
Asylverfahrensdauer von sechs Monaten zugrunde legt. Für abgelehnte Asylbewerber
werden weitere Kosten veranschlagt. Die Bundesländer rechnen in diesem Jahr mit
Kosten bis zu 12 Mrd. Euro für die Versorgung von Flüchtlingen.
Angesichts der genannten Dimension der erforderlichen Finanzmittel hat das
Bundesministerium der Finanzen (BMF) zwischenzeitlich entschieden, den Vorschlag
einer Sondermarke für Flüchtlinge nicht umzusetzen. Der Petitionsausschuss verweist
darauf, dass die letzte Ad-hoc Briefmarke zur Hochwasserhilfe einen Erlös in Höhe
von rund einer Million Euro erbracht hat. Setzt man diesen Betrag in Relation zu der
Unterstützungsleistung für die Unterbringung der Flüchtlinge in Milliardenhöhe, die
über den Nachtragshaushalt 2015 auf den Weg gebracht wurde, wird deutlich, dass
über eine Sonderbriefmarkenserie mit Zuschlag lediglich ein äußerst geringer Teil der
entstehenden Kosten gedeckt werden könnte.
Weiterhin gibt der Petitionsausschuss zu bedenken, dass die Vorbereitung einer
Sonderbriefmarkenserie mit Zuschlag einen zeitlichen Vorlauf von acht bis zehn
Wochen benötigt. Zudem würde eine derartige Briefmarkenserie in Konkurrenz mit
anderen Sonderbriefmarkenserien mit Zuschlag stehen, deren Erlös der
Bundesarbeitsgemeinschaft der freien Wohlfahrtspflege e. V. (BAGFW) zufließt. Ein
Teil der Erlöse aus den Zuschlagsanteilen der Wohlfahrts- und Weihnachtsmarken
kommt bereits jetzt über die BAGFW und deren Mitglieder (wie dem Deutschen
Caritasverband, der Arbeiterwohlfahrt, dem Deutschen Roten Kreuz, dem
Paritätischen Gesamtverband und der Diakonie Deutschland) bei den Flüchtlingen an.
Jede zusätzliche Zuschlagsmarkenserie würde die Erlöse anderer Zuschlagsmarken
schmälern, ohne ein nennenswertes zusätzliches Spendenaufkommen zu generieren.
Angesichts des Dargelegten kann der Petitionsausschuss mithin nicht in Aussicht
stellen, im Sinne des vorgetragenen Anliegens tätig zu werden. Er empfiehlt daher,
das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte.
Begründung (pdf)