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Preisanpassung für die Krankenbeförderung mit dem Taxi/Mietwagen

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Kassenverbände VDEK, AOK
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16. 10. 2023 9:30

Es wurden Rechtschreibfehler korrigiert.


Neuer Petitionstext:

Preisanpassung für die Krankenbeförderung mit dem Taxi/Mietwagen

Neben den üblichen Rettungsdienstfahrzeugen gibt es eine Unterkategorie für Krankentransporte, die als „nicht qualifizierter Krankentransport“ bezeichnet wird. In diesem Rahmen werden Patienten mit Taxis oder Mietwagen zu ambulanten Behandlungen, Krankenhausentlassungen, Dialysefahrten und Fahrten zur Chemotherapie transportiert.

Für diese Transporte werden Rollstuhl-, Tragestuhl- und Liegetransporte benötigt. Die Vergütung dieser Leistungen ist durch die jeweiligen Kassenverbände der VDEK und der AOK geregelt. Die Leistungen werden über einen Rahmenvertrag zwischen den Kostenträgern und den Taxi- und Mietwagenverbänden geregelt.

Die Notwendigkeit der Fahrdienstleistung ist unbestritten, da die Kostenträger durch die Preisvereinbarungen mit den Dienstleistern enorme Einsparungen erzielen. Die Rettungsdienste wären zudem mit dieser zusätzlichen Tätigkeit überfordert und könnten ihrem eigentlichen Tätigkeitsfeld nicht mehr gerecht werden.

Ein Problem, das seit 2012 besteht, ist die seit Jahren stagnierende Preisanpassung für die Vergütung von Taxi- und Mietwagenunternehmen. Rettungsdienste hingegen erhalten fast jährliche Preisanpassungen. Die Preisanpassungen berücksichtigen die steigenden Kosten für Fahrzeugbeschaffung, Lohn und Betriebskosten, Versicherung, Kraftstoff und Steuern. Die Preisanpassungen für Taxi- und Mietwagenunternehmen finden seit 2012 nicht im angemessenen Rahmen statt.

Im folgenden Preisbeispiel für das Land Brandenburg werden die Missstände aufgezeigt:

Der Transport mit einem Krankentransportwagen im Land Brandenburg für Tragestuhl (Stand 2022) kostet 371,19 Euro. (Rettungsdienstanbieter)

Quelle:

www.vdek.com/LVen/BERBRA/Vertragspartner/Rettungsdienst/Brandenburg.html

Zum Vergleich:

  • Die Kosten für eine Krankenbeförderung mit Taxi/Mietwagen im Tragestuhl (Stand 2022, VDEK) belaufen sich auf 43,00€ (Rahmenvereinbarung VDEK Brandenburg)
  • Die Kosten für eine Krankenbeförderung mit Taxi/Mietwagen im Rollstuhl (Stand 2022,VDEK Brandenburg) betragen 33,99 Euro

Quelle: Vergütungsvereinbarung nach § 133 SGB V mit dem Landesverband Taxi-Mietwagen ab 1.10.2022

Die jeweiligen Preisvereinbarungen sind öffentlich einsehbar und liegen bei der VDEK und der AOK vor.

Die Preise zeigen, dass die Vergütung für Taxi- und Mietwagenunternehmen im Durchschnitt nur etwa 12 % des Grundpreises für Krankentransporte durch den Rettungsdienst beträgt. Dies gilt bei gleicher Einsatzleistung. Zur Durchführung eines Tragestuhltransports sind zwei Personen erforderlich, was zu höheren Lohnkosten führt. In der Rettungsdienstpauschale sind diese bereits inbegriffen.

Der Preis für einen liegenden Transport ist auf selbigen Niveau wie für einen Tragestuhltransport. Bei einem Transport im Liegen trägt der Taxi/Mietwagenunternehmer die Kosten für Einmalbettwäsche und Fahrzeugdesinfektion selbst.

Die Problematik der Kostenträger mit Taxi- und Mietwagenunternehmen besteht in der Preispolitik.

Die stetig steigenden Betriebskosten sind für Taxi- und Mietwagenunternehmen kaum noch zu bewältigen. Seit der letzten spürbaren Vergütungsanpassung von 2012 sind alle Betriebskosten dramatisch gestiegen. Dazu gehören Lohnkosten, KFZ-Steuern, Versicherungen, Kraftstoffe, Fahrzeugbeschaffung (Leasing oder Kauf) und Werkstattkosten.

In dieser Berufsgruppe ist eine Zahlung von Mindestlohn leider üblich. Dies ist auf die zu niedrig angesetzte Vergütung durch die Kostenträger zurückzuführen. Die Beschäftigten in dieser Berufsgruppe sind enormen körperlichen Belastungen ausgesetzt, während sie gleichzeitig eine geringe Vergütung erhalten.

Die Vergütung ist für die Unternehmer so niedrig, dass sie immer weniger Gewinne erzielen können. Dies ist auch darauf zurückzuführen, dass niemand für einen Mindestlohn in dieser Branche arbeiten möchte oder kann. Es ist verständlich, dass die Verantwortung gegenüber dem Patienten und die körperliche Belastung nicht im Verhältnis zu einem Mindestlohn stehen. Paketzusteller verdienen mittlerweile mehr (Quelle1) als Personal in der Personenbeförderung (Quelle2), das eine hohe Verantwortung für ein Menschenleben trägt.

Quelle1: de.indeed.com/cmp/Deutsche-Post-&-DHL/salaries/Zusteller-(m-w-d)

Quelle2: www.bussgeldkatalog.org/taxifahrer-gehalt/#:~:text=So%20steht%20jedem%20Taxifahrer%20ein,(Stand%3A%20Oktober%202022).

Wir fordern eine Preisanpassung der Pauschalen für Tragestuhlfahrten, Rollstuhlfahrten und liegende Transporte zugunsten von Taxi- und Mietwagenunternehmen.Mietwagenunternehmen von mindestens 20%. Nur durch Ihre Arbeit können diese Transporte überhaupt stattfinden. Die Rettungsdienste wären mit der zusätzlichen Arbeit überfordert und die dadurch entstehenden Kosten wären für die Kostenträger nicht tragbar.

Verhandlungen zwischen Taxi und Mietwagenverbänden und den Krankenkassenverbänden waren in der Vergangenheit leider unbefriedigend und nicht zielführend.


Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 59 (42 in Potsdam)


14. 10. 2023 12:00

Begründung wurde mit kurzem Anhang versehen.


Neuer Petitionstext:

Preisanpassung für die Krankenbeförderung mit dem Taxi/Mietwagen

Neben den üblichen Rettungsdienstfahrzeugen gibt es eine Unterkategorie für Krankentransporte, die als „nicht qualifizierter Krankentransport“ bezeichnet wird. In diesem Rahmen werden Patienten mit Taxis oder Mietwagen zu ambulanten Behandlungen, Krankenhausentlassungen, Dialysefahrten und Fahrten zur Chemotherapie transportiert.

Für diese Transporte werden Rollstuhl-, Tragestuhl- und Liegetransporte benötigt. Die Vergütung dieser Leistungen ist durch die jeweiligen Kassenverbände der VDEK und der AOK geregelt. Die Leistungen werden über einen Rahmenvertrag zwischen den Kostenträgern und den Taxi- und Mietwagenverbänden geregelt.

Die Notwendigkeit der Fahrdienstleistung ist unbestritten, da die Kostenträger durch die Preisvereinbarungen mit den Dienstleistern enorme Einsparungen erzielen. Die Rettungsdienste wären zudem mit dieser zusätzlichen Tätigkeit überfordert und könnten ihrem eigentlichen Tätigkeitsfeld nicht mehr gerecht werden.

Ein Problem, das seit 2012 besteht, ist die seit Jahren stagnierende Preisanpassung für die Vergütung von Taxi- und Mietwagenunternehmen. Rettungsdienste hingegen erhalten fast jährliche Preisanpassungen. Die Preisanpassungen berücksichtigen die steigenden Kosten für Fahrzeugbeschaffung, Lohn und Betriebskosten, Versicherung, Kraftstoff und Steuern. Die Preisanpassungen für Taxi- und Mietwagenunternehmen finden seit 2012 nicht im angemessenen Rahmen statt.

Im folgenden Preisbeispiel für das Land Brandenburg werden die Missstände aufgezeigt:

Der Transport mit einem Krankentransportwagen im Land Brandenburg für Tragestuhl (Stand 2022) kostet 371,19 Euro. (Rettungsdienstanbieter)

Quelle:

www.vdek.com/LVen/BERBRA/Vertragspartner/Rettungsdienst/Brandenburg.html

Zum Vergleich:

  • Die Kosten für eine Krankenbeförderung mit Taxi/Mietwagen im Tragestuhl (Stand 2022, VDEK) belaufen sich auf 43,00€ (Rahmenvereinbarung VDEK Brandenburg)
  • Die Kosten für eine Krankenbeförderung mit Taxi/Mietwagen im Rollstuhl (Stand 2022,VDEK Brandenburg) betragen 33,99 Euro

Quelle: Vergütungsvereinbarung nach § 133 SGB V mit dem Landesverband Taxi-Mietwagen ab 1.10.2022

Die jeweiligen Preisvereinbarungen sind öffentlich einsehbar und liegen bei der VDEK und der AOK vor.

Die Preise zeigen, dass die Vergütung für Taxi- und Mietwagenunternehmen im Durchschnitt nur etwa 1012 % des Grundpreises für Krankentransporte durch den Rettungsdienst beträgt. Dies gilt bei gleicher Einsatzleistung. Zur Durchführung eines Tragestuhltransports sind zwei Personen erforderlich, was zu höheren Lohnkosten führt. In der Rettungsdienstpauschale sind diese bereits inbegriffen.

Der Preis für einen liegenden Transport ist auf selbigen Niveau wie für einen Tragestuhltransport. Bei einem Transport im Liegen trägt der Taxi/Mietwagenunternehmer die Kosten für Einmalbettwäsche und Fahrzeugdesinfektion selbst.

Die Problematik der Kostenträger mit Taxi- und Mietwagenunternehmen besteht in der Preispolitik.

Die stetig steigenden Betriebskosten sind für Taxi- und Mietwagenunternehmen kaum noch zu bewältigen. Seit der letzten spürbaren Vergütungsanpassung von 2012 sind alle Betriebskosten dramatisch gestiegen. Dazu gehören Lohnkosten, KFZ-Steuern, Versicherungen, Kraftstoffe, Fahrzeugbeschaffung (Leasing oder Kauf) und Werkstattkosten.

In dieser Berufsgruppe ist eine Zahlung von Mindestlohn leider üblich. Dies ist auf die zu niedrig angesetzte Vergütung durch die Kostenträger zurückzuführen. Die Beschäftigten in dieser Berufsgruppe sind enormen körperlichen Belastungen ausgesetzt, während sie gleichzeitig eine geringe Vergütung erhalten.

Die Vergütung ist für die Unternehmer so niedrig, dass sie immer weniger Gewinne erzielen können. Dies ist auch darauf zurückzuführen, dass niemand für einen Mindestlohn in dieser Branche arbeiten möchte oder kann. Es ist verständlich, dass die Verantwortung gegenüber dem Patienten und die körperliche Belastung nicht im Verhältnis zu einem Mindestlohn stehen. Paketzusteller verdienen mittlerweile mehr (Quelle1) als Personal in der Personenbeförderung (Quelle2), das eine hohe Verantwortung für ein Menschenleben trägt.

Quelle1: de.indeed.com/cmp/Deutsche-Post-&-DHL/salaries/Zusteller-(m-w-d)

Quelle2: www.bussgeldkatalog.org/taxifahrer-gehalt/#:~:text=So%20steht%20jedem%20Taxifahrer%20ein,(Stand%3A%20Oktober%202022).

Wir fordern eine Preisanpassung der Pauschalen für Tragestuhlfahrten, Rollstuhlfahrten und liegende Transporte zugunsten von Taxi- und Mietwagenunternehmen. Nur durch Ihre Arbeit können diese Transporte überhaupt stattfinden. Die Rettungsdienste wären mit der zusätzlichen Arbeit überfordert und die dadurch entstehenden Kosten wären für die Kostenträger nicht tragbar.

Verhandlungen zwischen Taxi und Mietwagenverbänden und den Krankenkassenverbänden waren in der Vergangenheit leider unbefriedigend und nicht zielführend.


Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 49 (35 in Potsdam)


14. 10. 2023 11:58

Begründung wurde mit kurzem Anhang versehen.


Neue Begründung:

Eine Anpassung der Vergütung ist zwingend erforderlich, da die steigenden Kosten die Liquidität der Unternehmen belasten und damit tausende Arbeitsplätze gefährden. Die Unternehmen werden diese Kosten nicht mehr tragen können und müssen folglich schließen. Dies würde zu Lasten der Kostenträger, Rettungsdienste und vor allem der Patienten gehen.

Das ist für alle Fahrdienste,Fahrdienste. Macht alle mit und macht euch stark für EURE Zukunft.


Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 49 (35 in Potsdam)


14. 10. 2023 11:58

Begründung wurde mit kurzem Anhang versehen.


Neue Begründung:

Eine Anpassung der Vergütung ist zwingend erforderlich, da die steigenden Kosten die Liquidität der Unternehmen belasten und damit tausende Arbeitsplätze gefährden. Die Unternehmen werden diese Kosten nicht mehr tragen können und müssen folglich schließen. Dies würde zu Lasten der Kostenträger, Rettungsdienste und vor allem der Patienten gehen.

Das ist für alle Fahrdienste, Macht alle mit und macht euch stark für EURE Zukunft.


Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 49 (35 in Potsdam)


14. 10. 2023 11:28

Tippfehler wurde gesichtet und korrigiert.


Neuer Petitionstext:

Preisanpassung für die Krankenbeförderung mit dem Taxi/Mietwagen

Neben den üblichen Rettungsdienstfahrzeugen gibt es eine Unterkategorie für Krankentransporte, die als „nicht qualifizierter Krankentransport“ bezeichnet wird. In diesem Rahmen werden Patienten mit Taxis oder Mietwagen zu ambulanten Behandlungen, Krankenhausentlassungen, Dialysefahrten und Fahrten zur Chemotherapie transportiert.

Für diese Transporte werden Rollstuhl-, Tragestuhl- und Liegetransporte benötigt. Die Vergütung dieser Leistungen ist durch die jeweiligen Kassenverbände der VDEK und der AOK geregelt. Die Leistungen werden über einen Rahmenvertrag zwischen den Kostenträgern und den Taxi- und Mietwagenverbänden geregelt.

Die Notwendigkeit der Fahrdienstleistung ist unbestritten, da die Kostenträger durch die Preisvereinbarungen mit den Dienstleistern enorme Einsparungen erzielen. Die Rettungsdienste wären zudem mit dieser zusätzlichen Tätigkeit überfordert und könnten ihrem eigentlichen Tätigkeitsfeld nicht mehr gerecht werden.

Ein Problem, das seit 2012 besteht, ist die seit Jahren stagnierende Preisanpassung für die Vergütung von Taxi- und Mietwagenunternehmen. Rettungsdienste hingegen erhalten fast jährliche Preisanpassungen. Die Preisanpassungen berücksichtigen die steigenden Kosten für Fahrzeugbeschaffung, Lohn und Betriebskosten, Versicherung, Kraftstoff und Steuern. Die Preisanpassungen für Taxi- und Mietwagenunternehmen finden seit 2012 nicht im angemessenen Rahmen statt.

Im folgenden Preisbeispiel für das Land Brandenburg werden die Missstände aufgezeigt:

Der Transport mit einem Krankentransportwagen im Land Brandenburg für Tragestuhl (Stand 2022) kostet 371,19 Euro. (Rettungsdienstanbieter)

Quelle:

www.vdek.com/LVen/BERBRA/Vertragspartner/Rettungsdienst/Brandenburg.html

Zum Vergleich:

  • Die Kosten für eine Krankenbeförderung mit Taxi/Mietwagen im Tragestuhl (Stand 2022, VDEK) belaufen sich auf 43,00€ (Rahmenvereinbarung VDEK Brandenburg)
  • Die Kosten für eine Krankenbeförderung mit Taxi/Mietwagen im Rollstuhl (Stand 2022,VDEK Brandenburg) betragen 33,99 Euro

Quelle: Vergütungsvereinbarung nach § 133 SGB V mit dem Landesverband Taxi-Mietwagen ab 1.10.2022

Die jeweiligen Preisvereinbarungen sind öffentlich einsehbar und liegen bei der VDEK und der AOK vor.

Die Preise zeigen, dass die Vergütung für Taxi- und Mietwagenunternehmen im Durchschnitt nur etwa 1210 % des Grundpreises für Krankentransporte durch den Rettungsdienst beträgt. Dies gilt bei gleicher Einsatzleistung. Zur Durchführung eines Tragestuhltransports sind zwei Personen erforderlich, was zu höheren Lohnkosten führt. In der Rettungsdienstpauschale sind diese bereits inbegriffen.

Der Preis für einen liegenden Transport ist auf selbigen Niveau wie für einen Tragestuhltransport. Bei einem Transport im Liegen trägt der Taxi/Mietwagenunternehmer die Kosten für Einmalbettwäsche und Fahrzeugdesinfektion selbst.

Die Problematik der Kostenträger mit Taxi- und Mietwagenunternehmen besteht in der Preispolitik.

Die stetig steigenden Betriebskosten sind für Taxi- und Mietwagenunternehmen kaum noch zu bewältigen. Seit der letzten spürbaren Vergütungsanpassung von 2012 sind alle Betriebskosten dramatisch gestiegen. Dazu gehören Lohnkosten, KFZ-Steuern, Versicherungen, Kraftstoffe, Fahrzeugbeschaffung (Leasing oder Kauf) und Werkstattkosten.

In dieser Berufsgruppe ist eine Zahlung von Mindestlohn leider üblich. Dies ist auf die zu niedrig angesetzte Vergütung durch die Kostenträger zurückzuführen. Die Beschäftigten in dieser Berufsgruppe sind enormen körperlichen Belastungen ausgesetzt, während sie gleichzeitig eine geringe Vergütung erhalten.

Die Vergütung ist für die Unternehmer so niedrig, dass sie immer weniger Gewinne erzielen können. Dies ist auch darauf zurückzuführen, dass niemand für einen Mindestlohn in dieser Branche arbeiten möchte oder kann. Es ist verständlich, dass die Verantwortung gegenüber dem Patienten und die körperliche Belastung nicht im Verhältnis zu einem Mindestlohn stehen. Paketzusteller verdienen mittlerweile mehr (Quelle1) als Personal in der Personenbeförderung (Quelle2), das eine hohe Verantwortung für ein Menschenleben trägt.

Quelle1: de.indeed.com/cmp/Deutsche-Post-&-DHL/salaries/Zusteller-(m-w-d)

Quelle2: www.bussgeldkatalog.org/taxifahrer-gehalt/#:~:text=So%20steht%20jedem%20Taxifahrer%20ein,(Stand%3A%20Oktober%202022).

Wir fordern eine Preisanpassung der Pauschalen für Tragestuhlfahrten, Rollstuhlfahrten und liegende Transporte zugunsten von Taxi- und Mietwagenunternehmen. Nur durch Ihre Arbeit können diese Transporte überhaupt stattfinden. Die Rettungsdienste wären mit der zusätzlichen Arbeit überfordert und die dadurch entstehenden Kosten wären für die Kostenträger nicht tragbar.

Verhandlungen zwischen Taxi und Mietwagenverbänden und den Krankenkassenverbänden waren in der Vergangenheit leider unbefriedigend und nicht zielführend.


Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 49 (35 in Potsdam)


13. 10. 2023 9:07

Sehr geehrte Unterstützende,

die Petition wurde gemäß unserer Nutzungsbedingungen überarbeitet. Die temporäre Sperrung wurde wieder aufgehoben und die Petition kann nun weiter unterzeichnet werden.

Wir bedanken uns für Ihr Engagement!

Ihr openPetition-Team


11. 10. 2023 13:42

Quellennachweis wurde Nachgereicht um die Problematik darzustellen.


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Preisanpassung für die Krankenbeförderung mit dem Taxi/Mietwagen

Neben den üblichen Rettungsdienstfahrzeugen gibt es eine Unterkategorie für Krankentransporte, die als „nicht qualifizierter Krankentransport“ bezeichnet wird. In diesem Rahmen werden Patienten mit Taxis oder Mietwagen zu ambulanten Behandlungen, Krankenhausentlassungen, Dialysefahrten und Fahrten zur Chemotherapie transportiert.

Für diese Transporte werden Rollstuhl-, Tragestuhl- und Liegetransporte benötigt. Die Vergütung dieser Leistungen ist durch die jeweiligen Kassenverbände der VDEK und der AOK geregelt. Die Leistungen werden über einen Rahmenvertrag zwischen den Kostenträgern und den Taxi- und Mietwagenverbänden geregelt.

Die Notwendigkeit der Fahrdienstleistung ist unbestritten, da die Kostenträger durch die Preisvereinbarungen mit Rettungsdiensten enorme Einsparungen erzielen. Die Rettungsdienste wären mit dieser zusätzlichen Tätigkeit überfordert und könnten ihrem eigentlichen Tätigkeitsfeld nicht mehr gerecht werden.

Ein Problem, das seit 2012 besteht, ist die seit Jahren stagnierende Preisanpassung für die Vergütung von Taxi- und Mietwagenunternehmen. Rettungsdienste hingegen erhalten fast jährliche Preisanpassungen. Die Preisanpassungen berücksichtigen die immer weiter steigenden Kosten für Fahrzeugbeschaffung, Lohn und Betriebskosten, Versicherung, Kraftstoff und Steuern. Die Preisanpassungen für Taxi- und Mietwagenunternehmen finden seit 2012 nicht im angemessenen Rahmen statt.

Im folgenden Preisbeispiel für das Land Brandenburg werden die Missstände aufgezeigt:

Der Transport mit einem Krankentransportwagen im Land Brandenburg für Tragestuhl (Stand 2022) kostet 371,19 Euro. (Rettungsdienstanbieter) Quelle:

www.vdek.com/LVen/BERBRA/Vertragspartner/Rettungsdienst/Brandenburg.html

Zum Vergleich:

  • Die Kosten für eine Krankenbeförderung mit Taxi/Mietwagen im Tragestuhl (Stand 2022, VDEK) belaufen sich auf 46,00€ (Rahmenvereinbarung Krankenkasse)

Hierfür sind zwei Personen erforderlich, um den Patienten über Treppen zu tragen.

  • Die Kosten für eine Krankenbeförderung mit Taxi/Mietwagen im Rollstuhl (Stand 2022,VDEK) betragen 21,00 Euro

Quelle: Vergütungsvereinbarung nach § 133 SGB V mit dem Landesverband Taxi-Mietwagen ab 1.10.2022

Die Preise sind mit Brandenburg identisch, alle anderen Quellennachweise sind auf den jeweiligen Webseiten nicht freigegeben.

Die jeweiligen Preisvereinbarungen sind öffentlich einsehbar und liegen bei der VDEK und der AOK vor.

Die Preise zeigen, dass die Vergütung für Taxi- und Mietwagenunternehmen im Durchschnitt nur etwa 10 % des Grundpreises für Krankentransporte durch den Rettungsdienst beträgt. Dies gilt bei gleicher Einsatzleistung. Zur Durchführung eines Tragestuhltransports sind zwei Personen erforderlich, was zu höheren Lohnkosten führt.

Der Preis für einen liegenden Transport ist fast identisch mit dem Preis für einen Tragestuhltransport. Beim Transport im Liegen trägt der Fahrdienstleister die Kosten für Einmalbettwäsche und Fahrzeugdesinfektion selbst.

Die Problematik der Kostenträger mit Taxi- und Mietwagenunternehmen besteht in der Preispolitik.

Die stetig steigenden Betriebskosten sind für Taxi- und Mietwagenunternehmen kaum noch zu bewältigen. Seit der letzten spürbaren Vergütungsanpassung von 2012 sind alle Betriebskosten dramatisch gestiegen. Dazu gehören Lohnkosten, KFZ-Steuern, Versicherungen, Kraftstoffe, Fahrzeugbeschaffung (Leasing oder Kauf) und Werkstattkosten.

In dieser Berufsgruppe ist eine Zahlung von Mindestlohn leider üblich. Dies ist auf die zu niedrig angesetzte Vergütung durch die Kostenträger zurückzuführen. Die Beschäftigten in dieser Berufsgruppe sind enormen körperlichen Belastungen ausgesetzt, während sie gleichzeitig eine geringe Vergütung erhalten.

Die Vergütung ist für die Unternehmer so niedrig, dass sie kaum Gewinne erzielen können. Dies ist auch darauf zurückzuführen, dass niemand für einen Mindestlohn in dieser Branche arbeiten möchte oder kann. Es ist verständlich, dass die Verantwortung gegenüber dem Patienten und die körperliche Belastung nicht im Verhältnis zu einem Mindestlohn stehen. Paketzusteller verdienen mittlerweile mehr als Personal im Patientenverkehr, das eine hohe Verantwortung für Menschenleben trägt.

Wir fordern eine Preisanpassung der Pauschalen für Tragestuhlfahrten, Rollstuhlfahrten und liegende Transporte zugunsten von Taxi- und Mietwagenunternehmen. Nur durch Ihre Arbeit können diese Transporte überhaupt stattfinden. Die Rettungsdienste wären mit der zusätzlichen Arbeit überfordert und die dadurch entstehenden Kosten wären für die Kostenträger nicht tragbar.

Verhandlungen zwischen Taxi und Mietwagenverbänden und den Krankenkassenverbänden waren in der Vergangenheit leider unbefriedigend und nicht zielführend.


Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 5 (4 in Potsdam)


11. 10. 2023 13:40

Quellennachweis wurde Nachgereicht um die Problematik darzustellen.


Neuer Petitionstext:

Preisanpassung für die Krankenbeförderung mit dem Taxi/Mietwagen

Neben den üblichen Rettungsdienstfahrzeugen gibt es eine Unterkategorie für Krankentransporte, die als „nicht qualifizierter Krankentransport“ bezeichnet wird. In diesem Rahmen werden Patienten mit Taxis oder Mietwagen zu ambulanten Behandlungen, Krankenhausentlassungen, Dialysefahrten und Fahrten zur Chemotherapie transportiert.

Für diese Transporte werden Rollstuhl-, Tragestuhl- und Liegetransporte benötigt. Die Vergütung dieser Leistungen ist durch die jeweiligen Kassenverbände der VDEK und der AOK geregelt. Die Leistungen werden über einen Rahmenvertrag zwischen den Kostenträgern und den Taxi- und Mietwagenverbänden geregelt.

Die Notwendigkeit der Fahrdienstleistung ist unbestritten, da die Kostenträger durch die Preisvereinbarungen mit Rettungsdiensten enorme Einsparungen erzielen. Die Rettungsdienste wären mit dieser zusätzlichen Tätigkeit überfordert und könnten ihrem eigentlichen Tätigkeitsfeld nicht mehr gerecht werden.

Ein Problem, das seit 2012 besteht, ist die seit Jahren stagnierende Preisanpassung für die Vergütung von Taxi- und Mietwagenunternehmen. Rettungsdienste hingegen erhalten fast jährliche Preisanpassungen. Die Preisanpassungen berücksichtigen die immer weiter steigenden Kosten für Fahrzeugbeschaffung, Lohn und Betriebskosten, Versicherung, Kraftstoff und Steuern. Die Preisanpassungen für Taxi- und Mietwagenunternehmen finden seit 2012 nicht im angemessenen Rahmen statt.

Im folgenden Preisbeispiel für das Land Brandenburg werden die Missstände aufgezeigt:

Der Transport mit einem Krankentransportwagen (KTW) im Land Brandenburg für Tragestuhl (Stand 2022) kostet 371,19 Euro. (Rettungsdienstanbieter) Quelle:

www.vdek.com/LVen/BERBRA/Vertragspartner/Rettungsdienst/Brandenburg.html

Zum Vergleich:

  • Die Kosten für eine Krankenbeförderung mit Taxi/Mietwagen im Tragestuhl (Stand 2023,2022, AOK)VDEK) belaufen sich auf 43,00€ inkl. MwSt. 5 Besetztkilometer.46,00€ (Rahmenvereinbarung Krankenkasse)

Hierfür sind zwei Personen erforderlich, um den Patienten über Treppen zu tragen.

  • Die Kosten für eine Krankenbeförderung mit Taxi/Mietwagen im Rollstuhl (Stand 2023, AOK)2022,VDEK) betragen 26,0021,00 Euro

Quelle: plusVergütungsvereinbarung einenach Kilometerpauschale§ von133 1,25SGB EuroV mit dem Landesverband Taxi-Mietwagen ab dem fünften besetzten Kilometer.1.10.2022

Die jeweiligen Preisvereinbarungen sind öffentlich einsehbar und liegen bei der VDEK und der AOK vor.

Die Preise zeigen, dass die Vergütung für Taxi- und Mietwagenunternehmen im Durchschnitt nur etwa 10 % des Grundpreises für Krankentransporte durch den Rettungsdienst beträgt. Dies gilt bei gleicher Einsatzleistung. Zur Durchführung eines Tragestuhltransports sind zwei Personen erforderlich, was zu höheren Lohnkosten führt.

Der Preis für einen liegenden Transport ist fast identisch mit dem Preis für einen Tragestuhltransport. Beim Transport im Liegen trägt der Fahrdienstleister die Kosten für Einmalbettwäsche und Fahrzeugdesinfektion selbst.

Die Problematik der Kostenträger mit Taxi- und Mietwagenunternehmen besteht in der Preispolitik.

Die stetig steigenden Betriebskosten sind für Taxi- und Mietwagenunternehmen kaum noch zu bewältigen. Seit der letzten spürbaren Vergütungsanpassung von 2012 sind alle Betriebskosten dramatisch gestiegen. Dazu gehören Lohnkosten, KFZ-Steuern, Versicherungen, Kraftstoffe, Fahrzeugbeschaffung (Leasing oder Kauf) und Werkstattkosten.

In dieser Berufsgruppe ist eine Zahlung von Mindestlohn leider üblich. Dies ist auf die zu niedrig angesetzte Vergütung durch die Kostenträger zurückzuführen. Die Beschäftigten in dieser Berufsgruppe sind enormen körperlichen Belastungen ausgesetzt, während sie gleichzeitig eine geringe Vergütung erhalten.

Die Vergütung ist für die Unternehmer so niedrig, dass sie kaum Gewinne erzielen können. Dies ist auch darauf zurückzuführen, dass niemand für einen Mindestlohn in dieser Branche arbeiten möchte oder kann. Es ist verständlich, dass die Verantwortung gegenüber dem Patienten und die körperliche Belastung nicht im Verhältnis zu einem Mindestlohn stehen. Paketzusteller verdienen mittlerweile mehr als Personal im Patientenverkehr, das eine hohe Verantwortung für Menschenleben trägt.

Wir fordern eine Preisanpassung der Pauschalen für Tragestuhlfahrten, Rollstuhlfahrten und liegende Transporte zugunsten von Taxi- und Mietwagenunternehmen. Nur durch Ihre Arbeit können diese Transporte überhaupt stattfinden. Die Rettungsdienste wären mit der zusätzlichen Arbeit überfordert und die dadurch entstehenden Kosten wären für die Kostenträger nicht tragbar.

Verhandlungen zwischen Taxi und Mietwagenverbänden und den Krankenkassenverbänden waren in der Vergangenheit leider unbefriedigend und nicht zielführend.


Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 5 (4 in Potsdam)



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