Uddannelse

Rechtsunsicherheit – Veterinäringenieure der ehemaligen DDR im Rahmen der Berufsanerkennung

Petitioner ikke offentlig
Petitionen behandles
Landtag
186 Støttende

Petitionen blev ikke opfyldt

186 Støttende

Petitionen blev ikke opfyldt

  1. Startede 2014
  2. Samlingen er afsluttet
  3. Indsendt
  4. Dialog
  5. Afsluttet

21.12.2014 09.52

Das Ministerium f.Justiz und für Europa und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg teilte am 16.12.2014 folgendes mit (teilw. gekürzt):
Anerkennungpraxis des Studiums zum Veterinäringenieur
"....Die Voraussetzungen f. die Ausübuung des tierärztlichen Berufes in der BRD sind durch die Bundestierärzteordnung (BTÄO) v. 20.11.1981(BGBl.S.1193) in geltender Fassung geregelt.Anträge von Veterinäringenieuren auf Erteilung der Approbation als Tierarzt wurden in den Ländern mehrfach gestellt u. geprüft,so auch im Land Brandenburg.Die rechtlichen Voraussetzungen für die Erteilung einer Approbation als TA f. Personen mit dem Abschluß Veterinäringenieur sind nicht gegeben.Eine Gleichwertigkeit des Ausbildungsstandes des Abschlusses als Veterinäring. mit einer abgeschlossenen Ausbildung für die Ausübung des tierärztlichen Berufes konnte nicht festgestellt werden. Es bestehen wesentliche Unterschiede. Diese Auffassung folgte u.a. auch das VG Berlin mit dem Urteil v. 3.11.2010(14K 254.1014a99.06)Die Antragstellenden im Land Brandenburg wurden detailliert über die nicht erfüllten Voraussetzungen informiert.In Ihrer Pet. wird die Anerkennung von 3,5 bis 4 Jahren im Rahmen des Veterinärmedizinstudiums in Deutschalnd angesprochen.Für die Anerkennung von Studienzeiten ist eine inhaltliche Prüfung einzelner Studieninhalte notwendig.Hierfür wäre ein Vergleich zwischen der tierärztlichen Ausbildung und derjenigen der Veterinäringenieure erforderlich.Dies setzt konkrete Kenntnisse der jeweiligen Studieninhalte der einzelnen Fächer vergleichend bewerten zu können.Dies kann kompetent nur in einer tierärztlichen Fakultät geleistet werden und wird auch wird auch bei Studienabschlüssen aus Drittstaaten so praktiziert.Das Land Brandenburg besitzt keine Veterinärmedizinische Bildungsstätte.Ihnen wird empfohlen,sich im Fall einer beabsichtigten Aufnahme eines Studiums der Veterinärmedizin,an die jeweilige tierärztliche Bildungsstätte zur Einzelfallprüfung hinsichtl. Anrechnung von Studienzeiten zu wenden.
Mit freundl. Grüßen
gez. Dr.Reimer"

Leider hat das Land Brandenburg das Urteil von 2013 VG Weimar völlig außer acht gelassen. Hier wurde § 4 der BTÄO im Bund als Hinderungsgrund angesehen. D.h. wir müßten auf die Änderung dieses § dringen. Eine Petition beim Bund liegt vor wurde aber noch nicht entschieden.
MfG
Wolfgang Etzrodt


14.12.2014 20.12

Anerkennungspraxis des Studiums zum Veterinäringenieur (Pet.Nr. 3980/5)
"Der Petitionsausschuss des Landtages Brandenburg hat sich in seiner 3. Sitzung am 09.12.2014 mit Ihrer Petition befasst.Der Ausschuß hat beschlossen,die Landesregierung -Ministerium der Justiz,Europa und Verbraucherschutz -gem. § 7 Abs. 2 Satz 4 des Petitionsgesetzes aufzufordern,Sie über die Ihrer Petition zugrunde liegende Sach-u. Rechtslage ausführlich und im Einzelnen zu unterrichten.Der Ausschuß wird eine Ablichtung des an Sie zu richtenden Schreibens zur Kenntnis erhalten,anhand dessen er prüfen kann,ob weitere Maßnahmen erforderlich oder geboten sind.Über das Ergebnis der Überprüfung wird der Ausschuß Sie zu gegebener Zeit unterrichten.
Mit freundlichen Grüßen
gez.Henryk Wichmann"

Über weiteren Schriftverkehr werden wir Euch Unterstützer unterrichten
MfG
W. Etzrodt/Trad.Verein der Veterinäringenieure e.V.







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