04/24/2023, 10:37
Dies ist ein Hinweis der openPetition-Redaktion:
Diese Petition steht im Konflikt mit Punkt 1.4 der Nutzungsbedingungen für zulässige Petitionen.
Bitte belegen Sie folgende Aussagen mit Quellen (Link/ URL):
- "So gut wie alle Notare, Rechtsanwälte, Steuerberater usw. nutzen die Pauschale für Entgelte für Post-und Telekommunikationsleistungen zu ihren Gunsten"
- "Die Post- und Telekommunikationsdienstleistungen können wahlweise pauschal oder konkretabgerechnet werden. Bei pauschaler Abrechnung sind 20 % der abrechenbaren Gebühren, maximal jedoch 20 € je Angelegenheit pauschal gemäß Nr. 7002 VV-RVG abrechenbar."
- "Heißt: Oben genannte dürfen bis zu 20 € für z.B. NUR einen geschriebenen Großbrief vom 2,70 €, oder NUR ein Telefonat diese 20 € berechnen und diese in der Rechnung aufführen. Selbst wenn man selber dort anruft und nicht von den Kanzleien angerufen wird. Auch wenn man seine Unterlagen selber dort abgibt, erscheint der Betrag dann auf der Rechnung."