04/24/2023, 16:56
Ich habe die Quelle in welcher ersichtlich ist, dass Dienstleistungen mit bis zu 20 € erhoben werden können,
ergänzt.
Neuer Petitionstext:
So gut wie alle Notare, Rechtsanwälte, Steuerberater usw. nutzen die Pauschale für Entgelte für Post-und Telekommunikationsleistungen zu ihren GunstenGunsten.
Was ist diese Pauschale die im Gesetz zugrunde gelegt ist?
Quelle:https://www.gesetze-im-internet.de/stbgebv/__16.html
Die Post- und Telekommunikationsdienstleistungen können wahlweise pauschal oder konkret
abgerechnet werden. Bei pauschaler Abrechnung sind 20 % der abrechenbaren Gebühren,
maximal jedoch 20 € je Angelegenheit pauschal gemäß Nr. 7002 VV-RVG abrechenbar.
Neues Zeichnungsende: 24.08.2023
Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 3 (3 in Deutschland)