Rentenkürzung auch nach dem Tod des Ex-Partners, Versorgungsausgleich

Petition richtet sich an
Petitionsausschuss - Deutscher Bundestag

40 Unterschriften

Sammlung beendet

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Sammlung beendet

  1. Gestartet Januar 2025
  2. Sammlung beendet
  3. Einreichung vorbereiten
  4. Dialog mit Empfänger
  5. Entscheidung

Neuigkeiten

06.01.2025, 08:12

Sehr geehrte Unterstützende,

die Petition wurde gemäß unserer Nutzungsbedingungen überarbeitet. Die temporäre Sperrung wurde wieder aufgehoben und die Petition kann nun weiter unterzeichnet werden.

Wir bedanken uns für Ihr Engagement!

Ihr openPetition-Team


03.01.2025, 14:14

Ich habe den geforderten Link eingefügt. Bitte schalten Sie meine Petition wieder frei, danke!
Ich habe das Wort Versorgungsausgleich dem Titel zugefügt.
Ich habe den Satz eingefügt, dass man Aussicht auf Erfolg hat, wenn der Ex erst seit drei Jahren Rente bezogen hat.


Neues Zeichnungsende: 01.07.2025
Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 7


03.01.2025, 14:13

Ich habe den geforderten Link eingefügt. Bitte schalten Sie meine Petition wieder frei, danke!
Ich habe das Wort Versorgungsausgleich dem Titel zugefügt.
Ich habe den Satz eingefügt, dass man Aussicht auf Erfolg hat, wenn der Ex erst seit drei Jahren Rente bezogen hat.


Neues Zeichnungsende: 01.07.2025
Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 7


03.01.2025, 14:11

Ich habe den geforderten Link eingefügt. Bitte schalten Sie meine Petition wieder frei, danke!
Ich habe das Wort Versorgungsausgleich dem Titel zugefügt.
Ich habe den Satz eingefügt, dass man Aussicht auf Erfolg hat, wenn der Ex erst seit drei Jahren Rente bezogen hat.


Neuer Titel: Rentenkürzung auch nach dem Tod des Ex-PartnersEx-Partners, Versorgungsausgleich

Neuer Petitionstext:

Achtung! Ich verzichte auf das Gendern.

Geschiedene zahlen oft einen Teil ihrer Rente an den Ex-Partner.Versorgungsausgleich.Ist sicher in den meisten Fällen ok, müsste aber mit dem Tod des Ex-Partners enden.Leider ist das nicht so. Wenn der Ex verstirbt, wird weiterhin die Rente gekürzt. Das halte ich für eine große Ungerechtigkeit/Frechheit.Einige (wenige) Betroffene haben wohl schon erreicht, dass Ihnen ihre Rente dann voll ausgezahlt wird, muss aber vor Gericht erstritten werden und die Aussichten auf Erfolg sind sehr gering.Dergering. Man hat nur eine Chance auf Erfolg, wenn der Verstorbene erst drei Jahre Rente bezogen hat.

Der Staat kassiert den Anteil meiner Rente, den ich erarbeitet habe.habe.Hier ist der Link zur Deutschen Rentenversicherung dazu:https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Ueber-uns-und-Presse/Presse/Meldungen/2020/200108_tmn_aenderung_va_nach_tod_des_expartners.html



Neue Begründung:

Ich muss meinem Ex einen Teil meiner Rente abtreten, weil ich während unserer Ehe mehr Geld erwirtschaftet habe.Sollte er vor mir versterben, werde ich nicht automatisch den Anteil erhalten, der mir für den Ex abgezogen wird.Ich verstehe dieses Gesetz nicht und möchte, dass es geändert wird.Nicht dem Staat steht meine Rente zu, sondern mir!

www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Ueber-uns-und-Presse/Presse/Meldungen/2020/200108_tmn_aenderung_va_nach_tod_des_expartners.html



Neues Zeichnungsende: 01.07.2025
Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 7



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