21.04.2020, 13:05
Wir haben den zweiten Punkt konkreter und eindeutiger formuliert. Der Inhalt ist geblieben.
Neuer Petitionstext: Korrektur der Förderrichtlinien von Soforthilfen für Kulturschaffende. Der Zuschuss muss auch für die Lebenshaltung verwendet werden dürfen. Ein künstlerisches Schaffen kann nur geschehen, wenn der Kopf frei von existenziellen Ängsten ist.
1. Der Soforthilfe-Zuschuss vom Bund muss einen Unternehmerlohn, vergleichbar mit Baden-Württemberg, zulassen, damit die Lebenshaltung gedeckt werden kann. Hartz4 kann und darf keine Option sein.
2.: 2a.: Das Programm „Sachsen hilft sofort“ muss soweit geöffnet werden, dass eine Überschuldung nicht möglich ist. Dazu braucht es konkrete Richtlinien zur Erlassung der Schulden nach drei Jahren. In dem Falle Jahren.
2b.: Die Kredituntergrenze muss sich die Kredituntergrenze an den Einkommensregelungen Einkommensmeldungen der KSK orientieren. Künstlersozialkasse orientieren und herabgesenkt werden
3.: Im Falle einer ausbleibenden Verbesserung der Lage der Kulturschaffenden müssen diese Hilfen unbürokratisch verlängert werden.
Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 1.183 (932 in Sachsen)