Region: Sachsen
Kultur

Richtlinien der Corona Soforthilfe für Kulturschaffende anpassen

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Sächsischer Landtag Petitionsausschuss
1.868 Unterstützende 1.495 in Sachsen

Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.

1.868 Unterstützende 1.495 in Sachsen

Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.

  1. Gestartet 2020
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Gescheitert

19.04.2020, 11:31

Aufgrund der aktuellen Entwicklungen (Vorstoß Baden-Württemberg:
wm.baden-wuerttemberg.de/de/service/foerderprogramme-und-aufrufe/liste-foerderprogramme/soforthilfe-corona/) zum Bundesprogramm "Corona-Soforthilfe" haben wir einen Passus der Beschreibung ergänzt.


Neuer Petitionstext: Korrektur der Förderrichtlinien von Soforthilfen für Kulturschaffende. Der Zuschuss muss auch für die Lebenshaltung verwendet werden dürfen. Ein künstlerisches Schaffen kann nur geschehen, wenn der Kopf frei von existenziellen Ängsten ist.
1.: 1. Der Soforthilfe-Zuschuss vom Bund muss einen Unternehmerlohn, vergleichbar mit Baden-Württemberg, zulassen, damit die Lebenshaltung gedeckt werden kann. Hartz4 kann und darf keine Option sein.
2.:
Das Programm „Sachsen hilft sofort“ muss soweit geöffnet werden, dass eine Überschuldung nicht möglich ist. Dazu braucht es konkrete Richtlinien zur Erlassung der Schulden nach drei Jahren. In dem Falle muss sich die Kredituntergrenze an den Einkommensregelungen der KSK orientieren.
2.: 3.: Im Falle einer ausbleibenden Verbesserung der Lage der Kulturschaffenden müssen diese Hilfen unbürokratisch verlängert werden.


Neue Begründung: Wir sind freiberufliche Kunstschaffende aus Sachsen und unsere Existenzen sind massiv bedroht. Zu den hauptsächlich betroffenen Berufszweigen zählen hierbei MusikerInnen, KünstlerInnen und MusikpädagogInnen, sowie soloselbständige Veranstaltungs- und BühnentechnikerInnen, FotografInnen, FilmkünstlerInnen, freie SchauspielerInnen und freie AutorInnen. Aufgrund der Maßnahmen zur Verlangsamung der Ausbreitung des SARS – CoV 2 erwarten wir für die kommenden 12 Monate einen extremen Umsatzrückgang.
Unsere pädagogischen Fachkenntnisse vermitteln viele von uns seit einigen Wochen über digitalen Unterricht und erfahren durch diese Maßnahme bereits einen Rückgang des Schülerstammes, was auch zu einem Rückgang der Honorare führt.
Doch noch viel verheerender ist, dass mit Einnahmen aus Konzerten, Events und Festivals bis zum Jahresende nicht gerechnet werden kann.
Unsere Enttäuschung über die bisherigen Corona-Hilfen des Bundes und des Freistaates Sachsen ist groß, da sie an unserer Berufsrealität vollkommen vorbei zielen.
Den „Soforthilfe-Zuschuss Bund“ können viele von uns nicht beantragen, da dieser nur für Betriebsausgaben eingesetzt werden darf. Die Wenigsten von uns müssen gewerbliche Mieten, Leasingraten oder Vergleichbares in größerem Umfang zahlen.
Im Rahmen des Programms „Sachsen hilft Sofort“ wird uns ein Unternehmerlohn i.H.v. 4/12 des Vorjahreseinkommens als Darlehen angeboten.
Für viele Kreativschaffende kommt ein Darlehen in dieser Form nicht in Betracht, da sie nicht über den Gewinn, der für die Beantragung des Darlehens nötig ist (mindestens 15.000€ pro Jahr bzw. 5000 € im Jahresdrittel2/3) verfügen. Mit diesen geringen Einkommen ist es uns nicht möglich, Rücklagen zu bilden, um eine längere Zeit ohne Verdienst abfedern zu können.
Wir zeigen große Solidarität und Verständnis für die einschneidenden und notwendigen Maßnahmen, um Menschen nicht zu gefährden. Diese Solidarität muss im Umkehrschluss auch uns Kunstschaffenden entgegengebracht und nicht mit dem Prinzip konterkariert werden, dass uns als Ausweg die Verschuldung beim Staat angeboten wird!
Neben dem für uns nicht praktikablen Zuschuss und der Verschuldung wird uns als dritte Möglichkeit der Gang zum Jobcenter nahegelegt.
Wir als freiberufliche Kunstschaffende sind KünstlerInnen, ArbeiterInnen, ManagerInnen und BuchhalterInnen unseres kleinen Ein-Personen-Unternehmens in Personalunion. Wir sind durchaus geübt mit Tatkraft und Professionalität den herausforderndsten Bedingungen dieses Berufes, wie zum Beispiel fehlenden Festanstellungen, fehlender gewerkschaftlicher Vertretung und oft zu geringen Gagen, zu trotzen und ein selbstbestimmtes Leben ohne Hartz4 zu führen. Es ist paradox, dass wir nun auf die Grundsicherung angewiesen sein sollen, obwohl wir nicht arbeitslos sind, sondern auf Grund der Umstände einfach nur nicht unserer Tätigkeit nachkommen können.
Sollten Bund und Länder lediglich an diesen Optionen festhalten, wird unsere bisherige Kulturlandschaft in der Form nicht mehr existieren.
Um die Kulturschaffenden und KünstlerInnen vor der krisenbedingten Arbeitslosigkeit und die Kulturlandschaft in Sachsen vor dem Zerfall zu retten, haben wir die obigen Vorschläge zusammengestellt, die für unsere Berufsgruppe essentiell sind.

Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 654 (527 in Sachsen)



16.04.2020, 13:02

Im ersten Absatz der Beschreibung wurde kurz dargestellt, welche Änderungen nötig sind und warum.


Neuer Petitionstext: Korrektur der Förderrichtlinien von Soforthilfen für Kulturschaffende. Der Zuschuss muss auch für die Lebenshaltung verwendet werden dürfen. Ein künstlerisches Schaffen kann nur geschehen, wenn der Kopf frei von existenziellen Ängsten ist.
1.: Das Programm „Sachsen hilft sofort“ muss soweit geöffnet werden, dass eine Überschuldung nicht möglich ist. Dazu braucht es konkrete Richtlinien zur Erlassung der Schulden nach drei Jahren. In dem Falle muss sich die Kredituntergrenze an den Einkommensregelungen der KSK orientieren.
2.: Im Falle einer ausbleibenden Verbesserung der Lage der Kulturschaffenden müssen diese Hilfen unbürokratisch verlängert werden.

Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 170 (152 in Sachsen)


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