Regione: Germania
Sicurezza

Rücktritt von Bundespräsident Joachim Gauck

Firmatorio non aperto al pubblico
La petizione va a
Deutscher Bundestag Petitionsausschuss
4.774 Supporto

Il firmatario non ha presentato/depositato la petizione.

4.774 Supporto

Il firmatario non ha presentato/depositato la petizione.

  1. Iniziato 2014
  2. Raccolta voti terminata
  3. Presentata
  4. Dialogo
  5. Mancate

20/06/2014, 12:54

streiche Artikel 61 - Schreibfehler
setze Artikel 69 - Danke für den Hinweis
Neuer Petitionstext: Ich fordere den Rücktritt, und sollte er diesen ablehnen, ein Amtsenthebungsverfahren (nach Anklage gem. Art 69 61 GG) gegen den amtierenden Bundespräsidenten Joachim Gauck.

Quelle: Artikel 61

(1) Der Bundestag oder der Bundesrat können den Bundespräsidenten wegen vorsätzlicher Verletzung des Grundgesetzes oder eines anderen Bundesgesetzes vor dem Bundesverfassungsgericht anklagen. Der Antrag auf Erhebung der Anklage muß von mindestens einem Viertel der Mitglieder des Bundestages oder einem Viertel der Stimmen des Bundesrates gestellt werden. Der Beschluß auf Erhebung der Anklage bedarf der Mehrheit von zwei Dritteln der Mitglieder des Bundestages oder von zwei Dritteln der Stimmen des Bundesrates. Die Anklage wird von einem Beauftragten der anklagenden Körperschaft vertreten.

(2) Stellt das Bundesverfassungsgericht fest, daß der Bundespräsident einer vorsätzlichen Verletzung des Grundgesetzes oder eines anderen Bundesgesetzes schuldig ist, so kann es ihn des Amtes für verlustig erklären. Durch einstweilige Anordnung kann es nach der Erhebung der Anklage bestimmen, daß er an der Ausübung seines Amtes verhindert ist.


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