Regiune: Brema

S 18/342 - Nachbarbeschwerde

Petiționarul nu este public
Petiția se adresează
Petitionsausschuss der Bremischen Bürgerschaft
32 32 in Brema

Petiția a fost inchisa

32 32 in Brema

Petiția a fost inchisa

  1. A început 2014
  2. Colectia terminata
  3. Trimis
  4. Dialog
  5. Terminat

Aceasta este o petiție online der Bremischen Bürgerschaft .

15.01.2016, 01:00

Auszug aus dem Bericht des Petitionsausschusses (Stadt) Nr. 5 vom 15. Januar 2016

Der Ausschuss bittet, folgende Eingabe für erledigt zu erklären:

Eingabe Nr.: S 18/342

Gegenstand:
Beschwerde wegen Lärmbelästigung.

Begründung:
Der Petent beklagt die von einem Supermarktdiscounter ausgehende Lärmbelästigung sowie das
diesbezügliche Verhalten des Senators für Umwelt, Bau und Verkehr. Der Petent wohnt hinter dem
betreffenden Supermarkt in der Dötlinger Str. und erstrebt die vollständige Einhausung der Ladezone des
Supermarktes um die mit der Be- und Entladung verbundenen Geräuschimmissionen zu vermindern. Das
Lärmschutzgutachtend er Baubehörde habe erhebliche Mängel aufgewiesen, weshalb auch Zweifel
bestünden, ob man bei dem inzwisc hen eingeholten Ergänzungsgutachten von zutreffenden Grundlagen
ausgegangen sei.

Der Petitionsausschuss hat eine Ortsbesichtigung durchgeführt und das Begehren des Petenten unter
Beteiligung von Vertretern des Senators für Umwelt, Bau und Verkehr in öffentlicher Sitzung beraten. Unter
Berücksichtigung dessen stellt sich das Ergebnis der Parlamentarischen Prüfung wie folgt dar:

Aufgrund der Einwendungen des Petenten ist für die Höhe des Dachaufbaus des geplanten Supermarktes
eine Befreiung erteilt worden, um das Dach niedriger, als nach dem Bebauungsplan vorgesehen, bauen zu
können. Dennoch hat der Petent an seinem Widerspruch festgehalten, weshalb ihm die Kosten für das
Widerspruchsverfahrens auferlegt worden sind. Sollten die nach dem Gutachten festgestellten
Lärmgrenzwerte nicht eingehalten werden, hat der Petent die Möglichkeit, sich an die Bauaufsicht zu
wenden.

Der Petitio nsausschuss sieht keinen weiteren Handlungsbedarf. Anhaltspunkte dafür, dass das
Bauvorhaben öffentlich- rechtliche Anforderungen nicht einhalte, bestehen nicht. Hierzu liegt auch eine
Bescheinigung des Büros des Lärmgutachters vor. Da der Petent den Umfang des W iderspruchsverfahrens
missverstanden hat, erklärt sich der Senator für Umwelt, Bau und Verkehr bereit zu prüfen, ob man die
kostenpflichtigen Bescheide aufheben könne.

Begründung (PDF)


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