Regija: Bremen

S 18/359 - Änderung des Flächennutzungsplanes

Podnositelj peticije nije javan
Peticija je upućena na
Petitionsausschuss der Bremischen Bürgerschaft
280 280 u Bremen

Peticija je zaključena.

280 280 u Bremen

Peticija je zaključena.

  1. Pokrenut 2015
  2. Zbirka završena
  3. Poslato
  4. Dijalog
  5. Okončano

Ovo je online peticija der Bremischen Bürgerschaft .

15. 01. 2016. 01:00

Auszug aus dem Bericht des Petitionsausschusses (Stadt) Nr. 5 vom 15. Januar 2016

Der Ausschuss bittet, folgende Eingabe für erledigt zu erklären:

Eingabe Nr.: S 18/359

Gegenstand:
Änderung der Darstellung im Flächennutzungsplan „Wohnbaufläche Prüfbereich“.

Begründung:
Der Petent wendet sich gegen die Darstellung einer Grünfläche zwischen dem Wohn- und Büropark
Oberneuland und dem Lür -Kropp- Hof als „Wohnbaufläche Prüfbereich“ in dem am 17. Februar 2015 von der
Bremischen Bürgerschaft beschlossenen Flächennutzungsplan. Die betroffene Fläche müsse als Freifläche
erhalten bleiben. Der Petition ist inzwischen ein weiterer Petent beigetreten, der ausführt, es entspreche
dem früheren politischen Willen, innerstädtisc he landwirtschaftliche Flächen aus stadtökologischen und
gestalterischen Gründen unbebaut zu belassen.

Der Petitionsausschuss hat beim Senator für Umwelt, Bau und Verkehr eine Stellungnahme eingeholt und
über die Petition in öffentlicher Sitzung beraten. Unter Berücksichtigung dessen stellt sich das Ergebnis der
parlamentarischen Prüfung zusammengefasst wie folgt dar:

Die Darstellung des betroffenen Teilstücks als „Wohnbaufläche Prüfbereich“ wurde von der Bremischen
Bürgerschaft auf Empfehlung der Deputat ion für Umwelt, Bau, Verkehr, Stadtentwicklung und Energie
beschlossen. Die Darstellung selbst hat keine unmittelbare Wirkung, sondern weist darauf hin, dass
frühzeitig eine offene und damit öffentliche Diskussion über die Flächennutzung gewünscht ist. Eine
Streichung der Darstellung als „Wohnbaufläche Prüfbereich“ würde ein
Flächennutzungsplanänderungsverfahren erfordern, welches nicht unmittelbar durch Verwaltungsakt
erfolgen kann.

Der Petitionsausschuss sieht keinen Handlungsbedarf. Die von den Petenten angegriffene Darstellung der
betroffenen Grünfläche hat keine unmittelbare Rechtswirkung. Das von den Petenten vorgebrachte Anliegen
fließt in den öffentlichen Diskussionsprozess zu der Frage ein, ob die Fläche als Wohnbaufläche genutzt
werden soll.

Begründung (PDF)


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