Alueella: Bremen

S 19/111 - Gesicherter Fußgängerüberweg in der Wachmannstraße

Hakija ei ole julkinen
Vetoomus on osoitettu
Petitionsausschuss der Bremischen Bürgerschaft
57 Tukeva 57 sisään Bremen

Vetoomusprosessi saatiin päätökseen

57 Tukeva 57 sisään Bremen

Vetoomusprosessi saatiin päätökseen

  1. Aloitti 2016
  2. Keräys valmis
  3. Lähetetty
  4. Valintaikkuna
  5. Valmis

Tämä on online-vetoomus der Bremischen Bürgerschaft .

18.08.2017 klo 2.00

Auszug aus dem Bericht des Petitionsausschusses (Stadt) Nr. 21 vom 18. August 2017

Der Ausschuss bittet, folgende Eingabe für erledi gt zu erklären, weil die
Stadtbürgerschaft keine Möglichkeit sieht, der Eingabe zu entsprechen:

Eingabe Nr.: S 19/111

Gegenstand:
Gesicherter Fußgängerüberweg i n der Wachmannstraße

Begründung:
Die Petentin fordert einen gesicherten Fußgängerüberweg in der Wachmannstraße. Sie
begründet ihr Anliegen damit, dass trotz Geschwindigkeitsbeschränkung viele
Verkehrsteilnehmer schneller fahren würden und das Überqueren der Straße dadurch
gefährlich wäre. Hinzu käme, dass die Verkehrssituation dort sehr komplex sei. Die Petition
wird von 57 Mitzeichnenden unterstützt.

Der Petitionsausschuss hat zu dem Vorbringen der Petentin eine Stellungnahme des Senators
für Umwelt, Bau und Verkehr eingeholt. Unter Berücksichtigung dessen stellt sich das
Ergebnis der parlamentarischen Prüfung wie folgt dar:

Das Errichten eines Zebrastreifens ist in dem von der Petentin benannten Bereich aufgrund
des Straßenbahnverkehrs aus rechtlichen Gründen nicht möglich. Für die Prüfung einer
Ampelanlage sind repräsentative Verkehrszählungen vorgenommen worden. Die erforderliche
Verkehrsstärke und Anzahl von Fußgängerquerungen sind dabei nicht erreicht worden. Auch
wurden von der Polizei in diesem Bereich keine Gefährdungs - und Unfallhäufungen
festgestellt. Der Ausschuss sieht daher keine Möglichkeit, dem Anliegen der Petentin zu
entsprechen.

Begründung (PDF)


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