Alueella: Bremen

S 19/135 - Planung für das Lankenauer Höft

Hakija ei ole julkinen
Vetoomus on osoitettu
Petitionsausschuss der Bremischen Bürgerschaft
324 Tukeva 324 sisään Bremen

Vetoomusprosessi saatiin päätökseen

324 Tukeva 324 sisään Bremen

Vetoomusprosessi saatiin päätökseen

  1. Aloitti 2016
  2. Keräys valmis
  3. Lähetetty
  4. Valintaikkuna
  5. Valmis

Tämä on online-vetoomus der Bremischen Bürgerschaft .

12.09.2018 klo 4.39

Auszug aus dem Bericht des Petitionsausschusses (Stadt) Nr. 30 vom 17. August 2018

Der Ausschuss bittet, folgende Eingabe für erledigt zu erklären, weil die
Stadtbürgerschaft keine Möglichkeit sieht, der Eingabe zu entsprechen:

Eingabe Nr.: S 19/135

Gegenstand:
Planungen für das Lankenauer Höft

Begründung:
Der Petent wendet sich dagegen, dass der Pachtvertrag für die Gaststätte auf dem
Lankenauer Höft nicht verlängert wurde. Es handele sich um ein Kleinod in einer
maritimen Lage und mit Panoramablick auf die Hafenwelt. Deshalb müsse es erhalten
bleiben. Die Petition wird von 324 Mitzeichnerinnen und Mitzeichnern unterstützt.
Außerdem wurden zur Petition S 19/143 etwa 1.800 Unterstützungsunterschriften
überreicht.

Der Petitionsausschuss hat zu dem Vorbringen des Petenten Stellungnahmen des
Senators für Umwelt, Bau und Verkehr sowie des Senators für Wirtschaft, Arbeit und
Häfen eingeholt. Unter Berücksichtigung dessen stellt sich das Ergebnis der
parlamentarischen Prüfung zusammengefasst wie folgt dar:

Das Areal um das Lankenauer Höft ist Teil des städtischen Sondervermögens Hafen
und wird von der bremenports GmbH & Co KG verwaltet. Auf Basis des für das
Lankenauer Höft bestehenden Bebauungsplans hat bremenports die Idee entwickelt,
das Gebiet städtebaulich aufzuwerten. Neben einer Fläche für maritimes Gewerbe soll
es auch Gastronomie sowie Freizeit- und touristische Angebote geben. Mit dieser
Leitidee hat bremenports eine Ausschreibung durchgeführt mit dem Ziel, dem
überzeugendsten Konzept den Zuschlag zu erteilen.

Der bestehende Pachtvertrag für die Gaststätte wurde nicht verlängert. Die Pächterin,
eine Brauerei, die die Gaststätte an den Betreiber weiterverpachtet hat, hat keinen
Wunsch nach einer Verlängerung des Pachtvertrages geäußert. Der Vertrag ist zum
Jahresende 2016 ausgelaufen. Die in Rede stehende Gaststätte existiert nicht mehr.
Deshalb kann der Petitionsausschuss das Anliegen des Petenten nicht unterstützen.

Die erste Ausschreibung konnte nicht positiv beendet werden. Aktuell wird eine zweite
Ausschreibung vorbereitet, mit dem Ziel, das Vergabeverfahren möglichst bis zum
Jahresende abzuschließen. Momentan findet bereits im zweiten Jahr eine
Zwischennutzung statt.

Begründung (PDF)


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